Problem teilweise Übernahme neuer Kasse Krankenkassenwechsel
Verfasst: 16.09.2017, 12:49
Wie geht man in folgendem Problem am besten vor:
Person hat frühzeitig im Juni 2017 gekündigt, wurde bestätigt und hat sodann neue Krankenkasse zum 1. September 2017 gewählt. An die neue Krankenkasse wurden zusammen mit dem Mitgliedsantrag zwei Rentenbescheide und zwei Versorgungsbezügeabrechnungen übersendet (darauf sind alle erforderlichen Daten enthalten).
Von der neuen Kasse kam, die Person ist nun ab (seit) 1.9.2017 dort versichert und es war keine Arbeitgeberbescheinigung beigelegt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat umgestellt.
Die Stellen der Versorgungsbezüge haben nun die Abrechnungen für September 2017 übersendet und dort wird mit Beitragssatz und Name der alten Krankenkasse abgerechnet.
Wer und wie weißt (man) den Arbeitgebern nun die neue Krankenkasse nach, wenn man keine Arbeitgeberbescheinigung hat? Eine anfordern und selbst mitteilen, oder ein zweites Mal die KK ranlassen?
Es soll ja Personalverwaltungen geben, die Änderungsmitteilungen von Dritten, auch Krankenkassen, strikt unbearbeitet lassen.
Wer hat den Fehler gemacht?
Geht das nach aktuellem Recht noch rückwirkend zum 1.9.2017 oder wie ist die Rechtslage bei so einem Halb-halb-Fall?
Danke
Person hat frühzeitig im Juni 2017 gekündigt, wurde bestätigt und hat sodann neue Krankenkasse zum 1. September 2017 gewählt. An die neue Krankenkasse wurden zusammen mit dem Mitgliedsantrag zwei Rentenbescheide und zwei Versorgungsbezügeabrechnungen übersendet (darauf sind alle erforderlichen Daten enthalten).
Von der neuen Kasse kam, die Person ist nun ab (seit) 1.9.2017 dort versichert und es war keine Arbeitgeberbescheinigung beigelegt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat umgestellt.
Die Stellen der Versorgungsbezüge haben nun die Abrechnungen für September 2017 übersendet und dort wird mit Beitragssatz und Name der alten Krankenkasse abgerechnet.
Wer und wie weißt (man) den Arbeitgebern nun die neue Krankenkasse nach, wenn man keine Arbeitgeberbescheinigung hat? Eine anfordern und selbst mitteilen, oder ein zweites Mal die KK ranlassen?
Es soll ja Personalverwaltungen geben, die Änderungsmitteilungen von Dritten, auch Krankenkassen, strikt unbearbeitet lassen.
Wer hat den Fehler gemacht?
Geht das nach aktuellem Recht noch rückwirkend zum 1.9.2017 oder wie ist die Rechtslage bei so einem Halb-halb-Fall?
Danke