Seite 1 von 1

Mindestabstand zwischen 2 stufenweisen Wiedereingliederungen

Verfasst: 15.09.2017, 17:56
von jupiter70
Angenommen man hat nach Krankengeldbezug eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgreich durchgeführt. Ist kurz danach aber an einer anderen Krankheit erkrankt und nun auch mit dieser im Krankengeld. Kann an dann wenn es soweit ist wieder eine stufenweise Wiedereingliederung machen?

Verfasst: 15.09.2017, 19:01
von Gustav
Du brauchst einen arzt der den.plan erstellt, einen AG der zustimmt und eine kasse die zu stimmt. Da in den meisten fällen keiner der Parteien etwas dagegen hat und es keinen mindestabstand gibt kannst du zu gegebener zeit gerne noch eine wiedereingliederung machen.

Verfasst: 15.09.2017, 20:28
von jupiter70
Gustav hat geschrieben:Du brauchst einen arzt der den.plan erstellt, einen AG der zustimmt und eine kasse die zu stimmt. Da in den meisten fällen keiner der Parteien etwas dagegen hat und es keinen mindestabstand gibt kannst du zu gegebener zeit gerne noch eine wiedereingliederung machen.
Mir hat einer gesagt, die Wiedereingliederung dürfte maximal 6 Monate dauern.

Verfasst: 16.09.2017, 03:47
von Gustav
Oh das war bestimmt niemand vom Fach. Aus der praxis einer sehr großen krankenkasse:
Eine Wiedereingliederung soll einem fast arbeitsfähigen den Wiedereinstieg erleichtern. Brauchst du noch 6 monate um voll zu arbeiten? Dann chill und starte die WE zu gebener zeit. Du hast ja erstnal nach einer mindestwartezeit gefragt die es nicht gibt.. habe noch nie eine wiedereingliederung gesehen die großartig über zwei monate geht.. was würde aus deiner sicht für eine we über einen Zeitraum von 6 monaten sprechen? Der weg ist wie in meiner erster antwort beschrieben, wenn da alle beteiligten mitmachen wieso nicht.. mir käme das aber etwas lang vor :)

Verfasst: 16.09.2017, 11:01
von Czauderna
Hallo,
also sechs Monate Wiedereingliederung, das hatte ich auch noch nicht - mein längster Fall waren mal drei Monate, aber das war auch der (Achtung, jetzt kommt er wieder) berühmte Einzelfall - in der Regel dauerten die Maßnahmen zwischen drei und vier Wochen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.09.2017, 13:04
von jupiter70
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also sechs Monate Wiedereingliederung, das hatte ich auch noch nicht - mein längster Fall waren mal drei Monate, aber das war auch der (Achtung, jetzt kommt er wieder) berühmte Einzelfall - in der Regel dauerten die Maßnahmen zwischen drei und vier Wochen.
Gruss
Czauderna
Dann bin ich wohl ein absoluter Sonderfall, denn ich hatte 5 Monate Wiedereingliederung und arbeite seit ein paar Monaten wieder regulär. Das Problem ist, dass ich noch eine völlig andere Krankheit habe die chronisch immer mal wieder aufflammt. Ich bin nun seit Wochen krank geschrieben und würde bald mit dieser Krankheit erneut ins Krankengeld rutschen. Ich schätze dass ich noch ein paar Wochen nicht arbeitsfähig bin. Ich weiss auch noch nicht ob mein Arzt eine frühe Wiedereingliederung überhaupt für sinnvoll hält, oder ob er mich krankschreibt bis es wieder fast komplett auskuriert ist. Meine Frage war also eher prophylaktisch.

Verfasst: 16.09.2017, 13:12
von Czauderna
Hallo,
ja, so wird es sein, der absoluter Sonderfall - denn es ist schwer vorstellbar, dass die Krankenkasse 5 Monate während dieser Maßnahme ohne murren Krankengeld gezahlt hat, aber wenn es so war, dann war es eben so.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.09.2017, 19:38
von jupiter70
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, so wird es sein, der absoluter Sonderfall - denn es ist schwer vorstellbar, dass die Krankenkasse 5 Monate während dieser Maßnahme ohne murren Krankengeld gezahlt hat, aber wenn es so war, dann war es eben so.
Gruss
Czauderna
Nach einer Weile hat mir man schon öfter hinterher telefoniert und nach meinem Zustand gefragt. Allerdings war es für meine Genesung kaum förderlich, mich so unter Druck zu setzen. Ich vermute auch stark dass der MDK mich nach Begutachtung weiter krankgeschrieben hätte, denn dies hat er vor Jahren schonmal gemacht und da ging es mir nicht ganz so schlecht wie dieses mal.