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Krankengeld bei geänderter Diagnose

Verfasst: 14.09.2017, 09:28
von Kathelyn
Hallo ihr Lieben,

entschuldigt schonmal wenn es zu viel Text wird.

Ich bin seit 8 Wochen nun krankgeschrieben auf die Diagnose mittlere Depression (32.2) vom Hausarzt. Da ich im März/April schon einmal 4 Wochen auf die selbe Diagnose krankgeschrieben wurde, hat man das natürlich nun angerechnet und ich bekomme seit dem 6.8. Krankengeld. Das ist auch ok.
Ich hatte über die Terminservicestelle einen Termin bei einer Psychiaterin bekommen am 21.8. und sie hat auch gleich angefangen mit mir diese Kennlernsitzungen zu machen. eine woche später war ich also beim 2. Termin bei ihr. Am selben Tag hat mich die KK angerufen (28.8.) und mich gefragt ob ich schon beim Facharzt war, da ich ja von der Hausärztin krankgeschrieben werde. Ich habe der Frau dann gesagt, dass ich grade an dem Tag bei einer Fachärztin war. Da meinte man dass ja noch kein Antrag auf Therapie eingegangen sei. Ich hab denen gesagt bei welcher Ärztin ich das Erstgespräch hatte und dass ich sie beim nächsten Termin danach frage.
Das hab ich auch getan und von der Ärztin eine Bescheinigung bekommen wo ein neuer Diagnoseschlüssel (43.2) drauf steht und die Empfehlung einer Verhaltenstherapie. Den Antrag wollte sie beim nächsten mal ausfüllen. Parallel habe ich mich allerdings nach einer anderen Therapeutin erkundigt (keine Medizinerin nur Psychotherapeut), da ich mich bei der ersten nicht besonders wohl gefühlt habe.
Ich hatte Glück und kann quasi nahtlos bei der anderen anfangen.

Nun hab ich Montag wieder einen Termin bei meiner Hausärztin wegen weiterer Krankschreibung. Jetzt stell ich mir die Frage ob sie nun die neue Diagnose nehmen muss und was das für das Krankengeld bedeutet?
Dazu kommt. dass ich mir noch nicht zutraue wieder voll arbeiten zu gehen (normal 39 Stunden und ständige Überstunden). Ich hab grade auf der Arbeit angerufen um zu sagen, dass ich Montag eben nochmal zum Arzt gehe, da hab ich schon wieder rumgeheult.
Gerne würde ich noch 4 Wochen dran hängen um erstmal in die Therapie einsteigen zu können und dann evtl eine Wiedereingliederung, hab allerdings Angst dass die KK Druck macht. Da ich ja von der Fachärztin auch nur diesen Zettel hab und da eben die neue Diagnose drauf steht.
Bin grade verwirrt... Ich bin mir auch nicht sicher ob die Psychiaterin mich krankschreibt weil ich ihr ja gesagt habe, dass ich woanders die Therapie machen möchte, falls doch, dann auf die neue Diagnose denk ich.

Ich hoffe ich hab euch nicht auch verwirrt

LG Kathy

Verfasst: 14.09.2017, 11:25
von Czauderna
Hallo,
doch, schon, leicht verwirrt kann man da sein, aber das macht nix.
Also, grundsätzlich stellt ein Arzt/Ärztin die Arbeitsunfähigkeit fest - dass du gerne noch vier Wochen dranhängen würdest um dann eine Wiedereingliederung zu machen, das ist zwar verständlich, klappt aber nur, wenn auch dein behandelnder Arzt das genau so sieht und entsprechend attestiert. wenn die Fachärztin eine weitergehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge-Meldung) ausstellt ist alles okay, die Diagnose bzw. der Diagnoseschlüssel spielt da eher eine untergeordnete Rolle, selbst wenn die neue Diagnose nicht mit der bisherigen in ursächlichem Zusammenhang stünde, wäre es doch eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit. Wichtig - ein Psychotherapeut erstellt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wenn er nicht zugleich Kassenarzt ist. In der Regel ist man auch während eine psychotherapeutischen Therapie (ambulant) nicht arbeitsunfähig.
Fazit - ohne Folgemeldung eines Kassenarztes gibt es kein Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.09.2017, 13:07
von Kathelyn
danke für deine antwort.

ja eine ambulante Therapie bedeutet nicht gleich das man AU ist das ist mir klar und wenn ich in 4 Wochen wieder anfange oder wann auch immer dann läuft die Therapie auch weiter.

Mir ging es mehr darum, ob meine Hausärztin (die mich ja AU schreibt und es auch weiter machen würde), nun die Diagnose der Therapeutin übernehmen müsste?
Mit der Therapeuthin (Fachärztin) habe ich nicht über weitere AUs ihrerseits gesprochen, da ich ja eben bisher vom Hausarzt krankgeschrieben bin. Da ich nun bei ihr keine Therapie mache und demnach auch nicht zu ihr gehen muss, weiß ich gar nicht ob sie mich zwecks AU weiterbehandeln würde. Ich hatte nur gefragt ob sie mir Medis verschreiben würde, sofern die neue Psychotherapeutin es für nötig hält (wobei beide das nicht glauben, dass ich das brauche), das hatte sie nicht ausgeschlossen. Die Fachärztin meinte, wenn die KK nochmal nachfragt ob ich beim Facharzt war, dann könnte ich denen ja diese Bescheinigung von ihr zeigen, mehr hat sie gar nicht dazu gesagt. auf die Frage ob sie mir einen Bericht oder sowas für die KK schreiben kann (und für meine Hausärztin), meinte sie nur, dass sie sowas ungern macht, weil es nicht bezahlt wird und wenn ich sowieso woanders die Therapie mache, dann wäre das ja nicht sinnvoll.

Na ich denke mein nächster Schritt ist sowieso das Gespräch mit meiner Hausärztin am Montag.

Verfasst: 14.09.2017, 14:25
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es aus der Praxis so, dass ein Hausarzt/Hausärztin in der Regel auch Folgemeldungen auch die ICD-Schluessel übernimmt, die aufgrund der Facharztberichte zugegangen sind - ob er/sie das machen muss, das kann ich leider auch nicht sagen, wird ja auf der Meldung verbindlich dokumentiert dass dieser Schlüssel auch wirklich zutrifft nach eigener Feststellung/Überzeugung.
Gruss
Czauderna