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Kann der Versicherungspflicht nicht nachkommen

Verfasst: 25.08.2017, 12:24
von Till
Ich habe mal eine ganz normale Frage zum Thema Krankenversicherungspflicht.
Meine Freundin - Ausländerin mit unbegrenztem Aufenthaltstitel - hat keine Krankenversicherung seit 16 Monaten. Sowohl Ich als auch unser gemeinsamer Sohn sind in der PKV. Diese will aber miene Freundin nicht versichern da länger als 6 Monate ohne KV. Also muss sie in die GKV. Da sie sich um unser neugeborenes Baby kümmert wird sie die nächsten Jahre kein Einkommen haben.
ABER WER ZAHLT DIE BEITRÄGE ZUR GKV?? Wir waren dann beim Sozialamt, dort hat man uns zur Bundesagentur für Arbeit geschickt. Die wiederum sagt es gäbe nur Leistung in Verbindung mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld.
Ich zahle für alle die Lenbenshaltungskosten.
Wir sind nicht verheiratet und leben in einer Lebensgemeinschaft...

WIE BEKOMME ICH DIE FRAU IN DIE GKV und wer zahlt wie die Beiträge?

Hoffentlich kann mir jemand helfen. [/b]

Verfasst: 25.08.2017, 13:31
von vikingz
Hallo,

in die GKV kommt sie wohl gar nicht, es gibt keinen Bezug ("letzte Kasse") und keine Versicherungspflicht.

Evtl. gibt es einen Kontrahierungszwang bei der PKV in so einem Fall.

Verfasst: 25.08.2017, 14:06
von Pichilemu
Ist es denn ein Aufenthaltstitel bei dem du dich verpflichtet hast für ihren gesamten Lebensunterhalt zu sorgen?

Wenn nein, greift evtl. § 5 Abs. 11 SGB V.

Verfasst: 25.08.2017, 20:15
von Rossi
Bei den ausländischen Mitbürgern muss man höllisch aufpassen hinsichtlich der Krankenversicherung.

Zunächst ist zu klären, nach welcher Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz (AufentG) die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

Dann geht es weiter. Aus welchem Land kommt die Freundin und was hat sie dort zuletzt beruflich gemacht?