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Krankenkasse zahlt Krankengeld nicht weiter

Verfasst: 22.08.2017, 09:41
von Mr.Vain
Guten Morgen,

ich stehe gerade schwer unter Schock. Bei mir ist gerade ein Brief meiner Krankenkasse eingetrudelt in dem erklärt wird, das diese mir kein Krankengeld weiterzahlen dürfen...

Aber zuerst wäre es wohl besser euch die Vorgeschichte zu erzählen.
Ich hatte am 1.7. einen neuen Job angetreten und wurd leider bereits nach 2 Wochen krank, die Ärzte können bis heute noch kein Ende meiner Erkrankung absehen. Somit zahlte mir also meine Krankenkasse Krankengeld, weil der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Gehalt zu zahlen, wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen krank wird.
Da sich mein Gesunheitszustand innerhalb dieser Zeit nicht verbesserte wurde ich zum 12.8. nach Absprache gekündigt. Ich war am folgenden Werktag (14.08.) auch pflichtbewusst auf dem Arbeitsamt, dort wurde ich zwar erfasst, aber man verwies mich darauf das ich erst am 1. Tag der Genesung dort wieder vorstellig sein muss. Bis dahin würde die Krankenkasse weiter zahlen.
Nachdem ich dort war, wollte ich weiter zu meinem Arzt fahren, um meine AU verlängern zu lassen. Dieses hatte jedoch Urlaub (14. & 15.8.)
Mit dem Verweis das man bei schweren Krankheitsfällen die dort genannte Vertretung aufsuchen sollte.
Ich dachte mir nichts dabei und lass auch auch im Internet das eine AU zwei Tage rückwirkend erstellt werden kann. Somit dachte ich mir, geh ich am Mittwoch hin... Gesagt getan, neue AU erhalten, weitere Termine wegen Blutuntersuchung etc.
AU an die Krankenkasse übermittelt und ich war mir sicher das ich alles richtig gemacht habe, weil ich nie irgendwas anderes gehört habe. DIe Krankenkasse sagte mir lediglich, das ich mich Gesund melden muss wenn ich soweit bin, damit diese wissen wie mit dem Krankengeld zu verfahren wird.
Aber scheinbar hätte ich doch mehr wissen müssen denn im heutigen Brief heißt es:

"Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer am Tag der ärztlichen Feststellung, selbst bei einer fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit. Damit wir durchgehend Krankengeld zahlen können, muss der Arzt daher die folgende Arbeitsunfähigkeit spätestens am Tag nach Ende der laufenden Krankschreibung ausstellen. In ihrem Fall hätte dies am 14.08. erfolgen müssen. Ihre AU ist aber auf den 16.8. datiert."

Und es geht noch weiter...

"Ihr Beschäftigungsverhältnis hat am 11.8. geendet. Somit ende die Mitgliedschaft am letzten Tag der Beschäftigung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch der Anspruch auf Krankengeld"


Ich bin aus allen Wolken gefallen, ich war noch nie in meinem Leben im Krankengeld bzw. so lange Krank. Seitens meiner Krankenkasse hatte ich sogar immer total gutes Feedback erhalten, wie vorbildlich ich meine Unterlagen einreiche und mir wurde NIE etwas in der Richtung gesagt, dass das Ausstellungsdatum der AU das entscheidende Kriterium ist. Daher war ich zu keinem Zeitpunkt in der Situation wo ich mir in meinem Tun unsicher war, sonst hätte ich mich natürlich informiert.
Heißt dieses Schreiben bzw. die vorliegenden Fakten wirklich das ich am Ar... bin?

Ich verstehe es so, das ich jetzt ohne Krankenversicherung bin und keine Chance auf Krankengeld gibt. Natürlich werde ich mich nachher noch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, wollte mich gerne aber vorher noch vorbereiten daher schreibe ich hier... Der Urlaub meines behandelnden Arztes kann nicht als Ausnahmesituation genutzt werden? Die Krankenkasse kann ja problemlos bei ihm nachfragen ob die Praxis auch wirklich geschlossen war.
Desweiteren fehlt mir auch noch Krankengeld seitens meiner Krankenkasse, Das letzt wurde bis zum 30.7. gezahlt, selbst wenn ich seit dem 12.8. keinen Anspruch mehr hätte, müsste ich doch noch bis zum 11.8. Krankengeld erhalten oder nicht?

Ich wäre euch super dankbar wenn ihr mir helfen könntet!

Verfasst: 22.08.2017, 10:54
von broemmel
Ich versuche da mal ein bisschen zu ordnen.

Beginn der Beschäftigung der 01.07.2017. AU bestand ab 15.07.?
In den ersten 4 Wochen des BVH kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Krankengeld vom 15.07. - 28.07.
Ab 29.07. Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis 08.09.2017

Die Beschäftigung wurde zum 11.08. gekündigt.
zum 12.8. nach Absprache gekündigt
Wurde das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend beendet??? Wenn ja, dann ab zum Arbeitsgericht. Wenn "nach Absprache" bedeutet, es wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen dann frage ich mich warum auf die Entgeltfortzahlung verzichtet wurde.

Ich gehe davon aus, die AU wurde bis 11.08. bescheinigt, dann hätte die Verlängerung spätestens am 14.08 erfolgen müssen. Wenn der Arzt Urlaub hat, gibt es eine Urlaubsvertretung die das machen kann.

Eine rückwirkende Bescheinigung ist nicht möglich, da ab 12.08. stellenlos und da ist diese Lücke schädlich.

Verfasst: 24.08.2017, 09:37
von Gustav
Typischer Fall.
Du brauchst eine lückenlose AU. Die hast du nicht. Ist dein Arzt im Urlaub musst du zwingend zu einer Vertretung. Ich bin da also ganz bei Broemmel

Verfasst: 26.08.2017, 15:51
von Anton Butz
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Der Fall ist alles andere, aber nicht klar im Sinne der Krankenkasse.
Mal sehen ob sich Mr.Vein nochmals meldet.
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Verfasst: 26.08.2017, 20:44
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
Der Fall ist alles andere, aber nicht klar im Sinne der Krankenkasse.
Mal sehen ob sich Mr.Vein nochmals meldet.
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Hallo Anton,
du schreibst in Rätseln - bitte Klartext.
Gruss
Czauderna