Krankengeld, unterschiedliche Höhe innerhalb Blockfrist?

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Moderator: Czauderna

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BernhardW
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Krankengeld, unterschiedliche Höhe innerhalb Blockfrist?

Beitrag von BernhardW » 18.08.2017, 13:46

Hallo,

Ich bin Mitte 2017 schwer erkrankt und habe während der Erkrankung meine Stelle verloren (Befristung). Habe Krankengeld bekommen und vor ein paar Monaten eine medizinische Reha absolviert. Ergebnis: Antrag auf LTA, wurde von der DRV genehmigt und ich kam im Juni in einen Vorkurs für eine Umschulung. Für die medizinische Reha wurde mir Übergangsgeld in Höhe des Krankengelds weiter gezahlt, danach bekam ich wieder Krankengeld in der gleichen Höhe.

Auf Anraten meiner Krankenkasse und der DRV bin ich in diesen Vorkurs gekommen und habe auch dort Übergangsgeld bekommen, allerdings etwas mehr, da ja mein altes Gehalt genommen wurde.

Leider musste ich schon nach wenigen Wochen den Vorkurs abbrechen aufgrund der gleichen gesundheitlichen Probleme und bin jetzt nach 6 Wochen "Fortzahlung" des Übergangsgelds durch die DRV wieder im Krankengeldbezug.

Allerdings staunte ich jetzt nicht schlecht: Ich bekomme nun mehrere hundert Euro Krankengeld weniger als vorher, da das Übergangsgeld als Grundlage genommen wurde und nicht mehr mein alter Verdienst.

Ist das korrekt?

Ich bin außerdem noch in der gleichen Blockfrist, habe nur noch wenige Monate Anspruch. Ist der Anspruch auf KG während einer Blockfrist nicht immer gleich hoch?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.08.2017, 16:51

Hallo,
die Krankengeldhöhe und die Blockfrist haben unmittelbar nichts miteinander zu tun. wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann ist das mit dem Krankengeld in Höhe des Übergangsgeldes richtig.
Sicher kann ein Praktiker noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna

Gustav
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Registriert: 25.07.2017, 18:19

Beitrag von Gustav » 24.08.2017, 10:19

Hi,
Ich stimme Czauderna zu.
Das ÜGG berechnete sich aus deinem alten verdienst, das KG wird sich aus dem ÜGG berechnen.

Der KK wird die berechnungsgrubdlage für das ÜGG mitgeteilt. Aus 80% davon zahlst du Beiträge. Dieser betrag ist dein regelentgelt und davon 70% dein bruttokrankengeld.

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