60 Jahre-selbständig-wie zurück in GKV

Moderator: Czauderna

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manfred1956
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60 Jahre-selbständig-wie zurück in GKV

Beitrag von manfred1956 » 17.08.2017, 21:49

Hallo,
ich hoffe hier kann mir geholfen werden.Kurz zu meiner Person:bin 60 Jahre alt,seit 1983 selbständig tätig(ein Mann Betrieb),erst in der GKV dann seit 1996 in der PKV versichert.Da mein Geschäft die letzten Jahre über nur noch sehr wenig bis gar keinen Gewinn mehr abwirft, überlege ich mir ernsthaft es abzumelden.Wäre es im Falle einer Gewerbeabmeldung für mich möglich über die GKV meiner Ehefrau ( Angestellte ,53 Jahre,mittlerer Verdienst) familienversichert zu sein-gelesen hab ich von der Möglichkeit aber ich will hier lieber noch eueren Expertenrat einholen.Meine Einnahmen würden nach Beendigung der Selbständigkeit bei ca. 2000 Euro pro Jahr aus Kapitalerträgen liegen.
MfG Manfred

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2017, 22:49

Hallo,
Wenn es sonst keine Einnahmen gibt wie diese 2000,00€ pro Jahr, dann klappt das mit der Familienversicherung. Die hauptberufliche Selbstaendigkeit darf natürlich nicht mehr bestehen.
Gruß
Czauderna

manfred1956
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Beitrag von manfred1956 » 18.08.2017, 09:24

Danke für die schnelle Antwort .
MfG Manfred

Apolon
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Re: 60 Jahre-selbständig-wie zurück in GKV

Beitrag von Apolon » 18.08.2017, 10:20

manfred1956 hat geschrieben:Kurz zu meiner Person:bin 60 Jahre alt,seit 1983 selbständig tätig(ein Mann Betrieb),erst in der GKV dann seit 1996 in der PKV versichert.
Auch hier kann ich nur darauf hinweisen, dass später unter Umständen eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) nicht möglich sein kann und daher die GKV eine freiwillige Einstufung vornimmt. Bedeutet von allen Einkünften müssen dann Beiträge gezahlt werden.

Bitte diesen Link genau studieren, besonders Punkt 2

https://www.deutsche-rentenversicherung ... /R0815.pdf

Als PKV-Versicherter hat man aber die Möglichkeit die Leistung auf das Niveau der GKV herunterzuschrauben, bzw. in den Standard-Tarif zu wechseln.

https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... dingungen/

bitte etwas nach unten blättern.

Daher empfehle ich, zuerst einmal mit dem Versicherungsvermittler Kontakt aufzunehmen.

Wenn zur Zeit die Einkünfte in diesem niedrigen Bereich liegen, kann man natürlich in die Familienversicherung zurück. Dann empfehle ich aber eine PKV-Anwartschaftsversicherung beizubehalten um später wieder die Möglichkeit zu haben in die PKV zurück zu kommen.

Gruß Apolon

manfred1956
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Beitrag von manfred1956 » 26.08.2017, 13:42

Hallo, erst mal ein herzliches Dankeschön an Czauderna und Apolon für eure Ratschläge . Dann wollte ich noch fragen wie ein Wechsel von meiner PKV in die GKV - Familienversicherung am besten vollzogen werden sollte .
Ich hätte es mir jetzt so vorgestellt : Beendigung meiner beruflichen Selbständigkeit zum Jahresende Dezember 2017 durch Gewerbeabmeldung und danach die Antragstellung zur Aufnahme in die GKV - Familienversicherung meiner Frau . Hier stellt sich mir die Frage ob der GKV die Gewerbeabmeldung zur Aufnahme und als Einkommensnachweis genügen wird , oder ob die einen Einkommensnachweis in Form von Einkommensteuererklärung für 2017 haben wollen , die ich normalerweise nicht vor Mai 2018 vorliegen hätte und hier würde dann mein Einkommen auch über 425 Euro/Monat liegen , weil zu den ca. 170 Euro Kapitalertrag pro Monat ja noch Einnahmen aus meiner Gewerbetätigkeit ca. 500 Euro/Monat hinzukommen . Oder muss ich erst mal ein Jahr ganz mein Gewerbe beendet haben um diese Einkommensgrenze zur Aufnahme erfüllen zu können . Und sollte ich dann bei der GKV aufgenommen werden wie läuft das mit der Kündigung meiner PKV . Habe ich hier wirklich ein Sonderkündigungsrecht ? Danke im voraus für eure Hilfe .
MfG Manfred

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.08.2017, 14:41

Hallo,
ja, so solltest du das machen - Gewerbe abmelden zum 31.12.2017 und einen Antrag auf Familienversicherung bei der Kasse deine Ehefrau zum 01.01.2018 stellen. Diesem Antrag (Formular kannst du von der Kasse anfordern) fügst du die Gewerbeabmeldung bei. In dem Kassenformular wirst du nach deinem Einkommen gefragt, allerdings nur für die Zeit ab dem 01.01.2018 - die Einnahmen bis zum 31.12.2017 bleiben außen vor, d.h. wenn du für 2018 nur noch die bereits erwähnten 2000,00 € pro Jahr hast, dann geht das mit der Familienversicherung okay. Das Bestehen der der Familienversicherung lässt du dir schriftlich von der Kasse bestätigen und wenn du das alles noch vor dem 31.12.2017 hin bekommst, dann geht das alles reibungslos über die Bühne, auch mit der PKV. welche du natürlich auch kündigen musst. Natürlich solltest du dich auch bei deiner PKV nochmals vergewissern, dass das alles bei denen auch so läuft wie ich es geschrieben habe.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 26.08.2017, 15:48

zur Frage wegen Sonderkündigungsrecht: Die Antwort findet sich in § 205 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.
Bei Beginn der Familienversicherung am 01.01.2018 kann die PKV bis 31.03.2018 rückwirkend zum 31.12.2017 gekündigt werden.

manfred1956
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Beitrag von manfred1956 » 23.08.2018, 10:35

Hallo,
ich will euch nur kurz unterrichten, wie es in meiner Angelegenheit weiter-gegangen ist.Ich habe mein Gewerbe anfang August2018 abgemeldet ,dann den Antrag auf Familienversicherung über meine Ehefrau bei ihrer Krankenkasse eingereicht + EKST-Erklärung 2017 +Gewerbeabmeldung+Eheurkunde und 14 Tage später habe ich die schriftliche Bestätigung der Kasse erhalten ,dass ich ab 1.9.18 familienversichert bin.Danke nochmals für eure Hilfe diesbezüglich.
Jetzt noch eine Frage :
Wie verhält es sich wenn ich in vier Jahren ca. meine nicht zu üppige Rente erhalte ca.200.- /Monat)+ Kapitalerträge 150/Monat komme ich dann in die KVDR oder müßte ich mich freiwillig versichern oder könnte ich weiterhin familienversichert bleiben . Ich denke die KVDR scheidet für mich aus weil ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle , von 1997 bis jetzt in PKV gewesen.Wäre schön wenn ihr mir nochmal helfen könntet.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.08.2018, 10:54

Hallo,
ja, wenn wir davon ausgehen, dass du die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllst, dann kannst bei 350,00 € mtl. weiterhin in der Familienversicherung verbleiben, nach derzeitiger Rechtslage natürlich.
Gruss
Czauderna

manfred1956
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Beitrag von manfred1956 » 23.08.2018, 12:43

Danke für deine schnelle Antwort . Nur noch eine letzte Frage - wie lange muß ich jetzt in der Familienversicherung sein, bevor ich mich freiwillig bei der GKV meiner Frau versichern könnte, sei`s weil sich meine Kapitaleinkünfte erhöhen oder ich ein anderes neues Gewerbe anmelden will .Ich bilde mir ein mal irgendwas von 12 Monaten gelesen zu haben - stimmt das?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.08.2018, 15:23

Hallo,
nein, das stimmt nicht - theoretisch würde sogar nur ein Tag genügen.
Gruss
Czauderna

manfred1956
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Re: 60 Jahre-selbständig-wie zurück in GKV

Beitrag von manfred1956 » 11.12.2018, 16:00

Hallo,
danke erst nochmal für Eure schnellen und kompetenten Antworten . Ich bin ja nun seit ersten September in der GKV meiner Frau
familienversichert . Jetzt ist leider folgender Fall eingetreten : meine Mutter die bei uns im Haus lebt, ist seit einem Unfall vor einigen
Wochen plegebedürftig . Sie wurde jetzt in Pflegegrad 2 eingestuft und erhält 316 Euro Pflegegeld im Monat . Meine Frau und ich kümmern
uns um sie seit sie aus der Reha wieder zuhause ist .Meine Mutter würde uns für die Hilfe gerne diese 316 Euro Pflegegeld überlassen.
Meine Frage ist jetzt , ob ich den Erhalt des Geldes der Familienversicherung melden müßte , b.z.w. ob dieses Pflegegeld bei mir als
Einkommen gerechnet wird .

broemmel
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Re: 60 Jahre-selbständig-wie zurück in GKV

Beitrag von broemmel » 11.12.2018, 18:11

Moin.
Angeben musst Du es gegenüber der Kasse.

Du musst alle Einnahmen angeben. Ob die angerechnet werden entscheidet die Kasse und nicht der Versicherte.

Das hat aber keine Auswirkung auf Deine Familienversicherung

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 19755.html

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