Nach Lücke ohne Nachzahlung weiterversichern?
Verfasst: 17.08.2017, 13:58
Hi,
Die Situation:
Ich bin Student im inzwischen offiziell 16. Semester und habe bis zu meinem 27. Geburtstag im März Halbwaisenrente bezogen. Mit dieser hat die Rentenversicherung auch meinen Krankenkassenbeitrag bei der AOK gezahlt, heißt zum April wurde ich mit Ende des Anspruchs auf Halbwaisenrente auch von der AOK abgemeldet. Allerdings war ich von Januar bis Juli in Asien und hatte eine langzeit-auslands-kv. Eigentlich ging ich daher davon aus nach meiner Rückkehr normal weiterzahlen zu können (ab august) aber die AOK sagt nun ich müsse mich neu freiwillig versichern und ab April nachzahlen... Laut deren studienabteilung kann ich um diese Nachzahlung herumkommen wenn ich mich arbeitslos melde, eine Arbeitsstelle antreten oder ein neues Studium beginne.
Die Fragen:
Muss ich die zeit in der ich Auslandskrankenversichert war, und nicht mehr gesetzlich in Deutschland versichert, tatsächlich unbedingt nachzahlen?
Muss ich diese Lücke auch nachzahlen wenn ich eine neue gesetzliche Krankenversicherung abschließe, bei einem anderen Anbieter als der aok?
Wenn ich arbeit/arbeitslosigkeit/neues Studium antrete, ist die Lücke dann für immer vergessen oder wie läuft das wenn ich dann nach einigen Monaten diesen Status wieder aufgebe?
Wie wäre die Situation wenn ich ein Promotionsstudium beginnen würde? Wer zahlt dann? Wäre es erneut eine pflichtversicherung und die Lücke damit vergessen?
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar,
LG
Die Situation:
Ich bin Student im inzwischen offiziell 16. Semester und habe bis zu meinem 27. Geburtstag im März Halbwaisenrente bezogen. Mit dieser hat die Rentenversicherung auch meinen Krankenkassenbeitrag bei der AOK gezahlt, heißt zum April wurde ich mit Ende des Anspruchs auf Halbwaisenrente auch von der AOK abgemeldet. Allerdings war ich von Januar bis Juli in Asien und hatte eine langzeit-auslands-kv. Eigentlich ging ich daher davon aus nach meiner Rückkehr normal weiterzahlen zu können (ab august) aber die AOK sagt nun ich müsse mich neu freiwillig versichern und ab April nachzahlen... Laut deren studienabteilung kann ich um diese Nachzahlung herumkommen wenn ich mich arbeitslos melde, eine Arbeitsstelle antreten oder ein neues Studium beginne.
Die Fragen:
Muss ich die zeit in der ich Auslandskrankenversichert war, und nicht mehr gesetzlich in Deutschland versichert, tatsächlich unbedingt nachzahlen?
Muss ich diese Lücke auch nachzahlen wenn ich eine neue gesetzliche Krankenversicherung abschließe, bei einem anderen Anbieter als der aok?
Wenn ich arbeit/arbeitslosigkeit/neues Studium antrete, ist die Lücke dann für immer vergessen oder wie läuft das wenn ich dann nach einigen Monaten diesen Status wieder aufgebe?
Wie wäre die Situation wenn ich ein Promotionsstudium beginnen würde? Wer zahlt dann? Wäre es erneut eine pflichtversicherung und die Lücke damit vergessen?
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar,
LG