Familienversicherung
Verfasst: 04.08.2017, 15:19
Hallo GKV-Experten,
ich bin seit jeher gesetzlich krankenversichert. Als Langzeitarbeitsloser (seit 2010) wurden meine Beiträge bis Februar 2016 vom Jobcenter bezahlt. Durch eine Erbschaft im Februar 2016, galt ich ab März 2016 vorerst nicht mehr als „hilfsbedürftig“ und musste meine Krankenkassenbeitrage als Selbstzahler im Rahmen der „freiwilligen Versicherung“ fortführen. Ergänzend muss ich noch darauf hinweisen, dass ich bis heute in keinem Arbeitsverhältnis stehe, auch bin ich nicht selbstständig oder übe einen 450 Euro-Job aus.
Ich habe also keinerlei Erwerbseinkünfte und schon gar nicht aus Vermögensanlagen etc.
Im Gegenteil, meine Rücklagen aus dem Erbe sind bald verbraucht.
Im Juli 2017 habe ich noch einmal geheiratet. Meine Ehefrau ist Angestellte in Vollzeit und ebenfalls Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun lag es natürlich nahe, dass ich mich über die Familienversicherung meiner Frau mit versichern lasse.
Die Antragstellung ging auch relativ schnell und unproblematisch in einer der Geschäftsstellen über die Bühne. Ich warte jetzt nur noch auf die Versichertenkarte.
Meiner alten Krankrankenkasse habe ich meine Versichertenkarte mit einem freundlichen „Adieu“ zurückgeschickt und als Nachweis die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse in Kopie beigefügt. Darüber hinaus erfolgt ja sowieso noch der Datenabgleich zwischen den Kassen, so wurde mir gesagt.
Nun kommt’s: Meine alte Kasse betreibt bei mir seit Tagen Telefonterror und den kann ich absolut nicht brauchen. Ich habe den Verdacht, dass hier möglicherweise was schief gelaufen sein könnte, will mich dazu aber voerst nicht am Telefon in irgendwelche Gespräche verwickeln lassen. Sicherlich erhalte ich demnächst Post und kann dann immer noch reagieren – schriftlich ist halt immer besser.
Kann es sein, dass mich die Kasse meiner Frau nicht hätte aufnehmen dürfen, da ich freiwillig versichert bin/war und hier die Nachrangigkeitsregelung der Familienversicherung greift? Das wäre allerdings der Hammer, denn eine Versicherungsbestätigung der Familienversicherung wurde mir ja schon bei der Antragsstellung persönlich übergeben.
Das ganze macht mich nun etwas nervös! Ich habe das Gefühl, das ich aus der freiwilligen Versicherung wohl doch nicht so einfach herauskomme, denn das hätte ja auch finanzielle Folgen. Ein Job zu finden in meinem Alter (55) ist nicht mehr so einfach und ich möchte mich auch nicht schon wieder den Repressalien des Jobcenters unterwerfen, zumal dann andere Voraussetzungen greifen würden, wegen der Bedarfsgemeinschaft. Und das möchte und werde ich meiner Frau nicht zumuten!
Gesetz dem Fall, ich läge mit meiner Vermutung richtig, welche Möglichkeiten hätte ich?
Jobcenter ist klar, mache ich aber nicht!
Einen Job zu finden- ich bin auf der Suche!
Könnte ein Austritt aus der freiwilligen Versicherung trotzdem irgendwie erfolgen, um in den beitragsfreien Schutz der Familienversicherung zu gelangen, aber wie??????
Und sollte ich meine freiwillige Versicherung nun doch fortführen müssen, welche Berechnungsgrundlage wäre dann gegeben? Vermutlich würde das Einkommen meiner Frau, obwohl sie ja selber schon Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über Ihr Gehalt entrichtet, mit zur Beitragsbemessungsgrenze meiner freiwilligen Versicherung herangezogen. Ich mag gar nicht daran denken!
Wie gesagt, im Moment habe ich noch nichts Schriftliches. Ich möchte aber schon mal im Vorfeld und für den worst case vorbereitet sein.
Über zahlreiche Stellungnahmen freue ich mich sehr.
ich bin seit jeher gesetzlich krankenversichert. Als Langzeitarbeitsloser (seit 2010) wurden meine Beiträge bis Februar 2016 vom Jobcenter bezahlt. Durch eine Erbschaft im Februar 2016, galt ich ab März 2016 vorerst nicht mehr als „hilfsbedürftig“ und musste meine Krankenkassenbeitrage als Selbstzahler im Rahmen der „freiwilligen Versicherung“ fortführen. Ergänzend muss ich noch darauf hinweisen, dass ich bis heute in keinem Arbeitsverhältnis stehe, auch bin ich nicht selbstständig oder übe einen 450 Euro-Job aus.
Ich habe also keinerlei Erwerbseinkünfte und schon gar nicht aus Vermögensanlagen etc.
Im Gegenteil, meine Rücklagen aus dem Erbe sind bald verbraucht.
Im Juli 2017 habe ich noch einmal geheiratet. Meine Ehefrau ist Angestellte in Vollzeit und ebenfalls Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun lag es natürlich nahe, dass ich mich über die Familienversicherung meiner Frau mit versichern lasse.
Die Antragstellung ging auch relativ schnell und unproblematisch in einer der Geschäftsstellen über die Bühne. Ich warte jetzt nur noch auf die Versichertenkarte.
Meiner alten Krankrankenkasse habe ich meine Versichertenkarte mit einem freundlichen „Adieu“ zurückgeschickt und als Nachweis die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse in Kopie beigefügt. Darüber hinaus erfolgt ja sowieso noch der Datenabgleich zwischen den Kassen, so wurde mir gesagt.
Nun kommt’s: Meine alte Kasse betreibt bei mir seit Tagen Telefonterror und den kann ich absolut nicht brauchen. Ich habe den Verdacht, dass hier möglicherweise was schief gelaufen sein könnte, will mich dazu aber voerst nicht am Telefon in irgendwelche Gespräche verwickeln lassen. Sicherlich erhalte ich demnächst Post und kann dann immer noch reagieren – schriftlich ist halt immer besser.
Kann es sein, dass mich die Kasse meiner Frau nicht hätte aufnehmen dürfen, da ich freiwillig versichert bin/war und hier die Nachrangigkeitsregelung der Familienversicherung greift? Das wäre allerdings der Hammer, denn eine Versicherungsbestätigung der Familienversicherung wurde mir ja schon bei der Antragsstellung persönlich übergeben.
Das ganze macht mich nun etwas nervös! Ich habe das Gefühl, das ich aus der freiwilligen Versicherung wohl doch nicht so einfach herauskomme, denn das hätte ja auch finanzielle Folgen. Ein Job zu finden in meinem Alter (55) ist nicht mehr so einfach und ich möchte mich auch nicht schon wieder den Repressalien des Jobcenters unterwerfen, zumal dann andere Voraussetzungen greifen würden, wegen der Bedarfsgemeinschaft. Und das möchte und werde ich meiner Frau nicht zumuten!
Gesetz dem Fall, ich läge mit meiner Vermutung richtig, welche Möglichkeiten hätte ich?
Jobcenter ist klar, mache ich aber nicht!
Einen Job zu finden- ich bin auf der Suche!
Könnte ein Austritt aus der freiwilligen Versicherung trotzdem irgendwie erfolgen, um in den beitragsfreien Schutz der Familienversicherung zu gelangen, aber wie??????
Und sollte ich meine freiwillige Versicherung nun doch fortführen müssen, welche Berechnungsgrundlage wäre dann gegeben? Vermutlich würde das Einkommen meiner Frau, obwohl sie ja selber schon Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über Ihr Gehalt entrichtet, mit zur Beitragsbemessungsgrenze meiner freiwilligen Versicherung herangezogen. Ich mag gar nicht daran denken!
Wie gesagt, im Moment habe ich noch nichts Schriftliches. Ich möchte aber schon mal im Vorfeld und für den worst case vorbereitet sein.
Über zahlreiche Stellungnahmen freue ich mich sehr.