Seite 1 von 1

Krank, Kündigung und Urlaub

Verfasst: 03.08.2017, 16:06
von Zebulonia
Hallo zusammen,

seit Anfang März bin ich aufgrund von Mobbingfolgen krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Ich habe aus der Krankheit heraus meine Stelle gekündigt, zu Ende September, es ist einfach zu schlimm, was da passiert ist. Da ich dieses Jahr nur 3 Tage Urlaub genommen habe, habe ich noch 27 Tage Urlaub, die ich regulär nehmen möchte. Hinterher will ich mich arbeitslos melden. Mein Arzt will mich nur noch bis zum 31. August krank schreiben, die Krankenkasse macht erheblichen Druck auf ihn und er nun auch auf mich.

Meine Fragen sind nun,

1. Wie ist es mit dem Krankengeld, wenn ich noch bis zum 31.8. krank geschrieben bin? Die Krankenkasse schrieb mir am Anfang, dass die Zahlungen immer nur bis zum nächsten Arztbesuch gemacht werden. Dann gehe ich am 31. August noch einmal zu ihm, und er gibt mir quasi eine ´Gesundschreibung´?

2. Kann mein Arbeitgeber mir den Urlaub verwehren?

3. Muss ich, wenn ich die Urlaubstage nehmen möchte, vorher noch einmal zur Arbeitsstelle?

Es wäre nett, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.

Vielen Dank im Voraus
Zebu

Verfasst: 03.08.2017, 17:22
von Czauderna
Hallo,
ich kann dir nur die erste Frage beantworten - und die Antwort lautet "ja".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.08.2017, 18:16
von Gustav
Eine Gesundschreibung gibt es per Gesetz nicht. Du bist bis z
Um 31.08 krankgeschriebung. Eine Bestätigung über das Au Ende sollte deiner Kasse reichen. Ich würde mich eine Woche vor AU ende mal telefonisch bei der kk melden und das durchgeben, so sparst du dir einen arztbesuch.

Deine anderen beiden Fragen betreffen das Arbeitsrecht. Durch eine Arbeitsunfähigkeit verlierst du deinen urlaubsanspruch nicht. Welche Auswirkung aber deine Kündigung haben kann vermag ich nicht tu beurteilen. Ich würde beim AG schriftlich nach einer urlaubsabgeltung fragen und erst wenn er dies ablehnt rechtlichen rat einholen

Verfasst: 03.08.2017, 18:59
von Czauderna
[quote="Gustav"]Eine Gesundschreibung gibt es per Gesetz nicht. Du bist bis z
Um 31.08 krankgeschriebung. Eine Bestätigung über das Au Ende sollte deiner Kasse reichen. Ich würde mich eine Woche vor AU ende mal telefonisch bei der kk melden und das durchgeben, so sparst du dir einen arztbesuch.
Hallo Gustav,
und da bist du dir ganz sicher, dass die Kasse aufgrund der tel. Mitteilung der Versicherten ohne den Auszahlschein bzw. die Ende-Meldung des Arztes, ausgestellt am 31.08 oder ggf. drei Tage vorher, das Krankengeld bis zum 31.08.20917 auszahlen wird ?.
Arbeitest du bei einer Kasse, die so etwas macht - wenn ja, das wäre neu, also ich kenne das so nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.08.2017, 20:52
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben: Hallo Gustav,
und da bist du dir ganz sicher, dass die Kasse aufgrund der tel. Mitteilung der Versicherten ohne den Auszahlschein bzw. die Ende-Meldung des Arztes, ausgestellt am 31.08 oder ggf. drei Tage vorher, das Krankengeld bis zum 31.08.20917 auszahlen wird ?.
Arbeitest du bei einer Kasse, die so etwas macht - wenn ja, das wäre neu, also ich kenne das so nicht.
Gruss
Czauderna
Ich arbeite bei einer Kasse, die das macht. Und wenn der Arzt auch noch das Kreuz bei "Endbescheinigung" gemacht hat, fragen wir selbst nach und zahlen dann aus. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit höchstens einen Monat im voraus bescheinigt wurde.

Verfasst: 03.08.2017, 21:06
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Hallo Gustav,
und da bist du dir ganz sicher, dass die Kasse aufgrund der tel. Mitteilung der Versicherten ohne den Auszahlschein bzw. die Ende-Meldung des Arztes, ausgestellt am 31.08 oder ggf. drei Tage vorher, das Krankengeld bis zum 31.08.20917 auszahlen wird ?.
Arbeitest du bei einer Kasse, die so etwas macht - wenn ja, das wäre neu, also ich kenne das so nicht.
Gruss
Czauderna
Ich arbeite bei einer Kasse, die das macht. Und wenn der Arzt auch noch das Kreuz bei "Endbescheinigung" gemacht hat, fragen wir selbst nach und zahlen dann aus. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit höchstens einen Monat im voraus bescheinigt wurde.
Hallo,
Na dann - wieder etwas gelernt - demnach würdet ihr in diesem Fall heute das Krankengeld bis zum 31.8.2017 schon auszahlen ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.08.2017, 21:34
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
Na dann - wieder etwas gelernt - demnach würdet ihr in diesem Fall heute das Krankengeld bis zum 31.8.2017 schon auszahlen ?
Gruß
Czauderna
Nein. Wir würden bei einer Endbescheinigung einen Termin für Anfang September setzen und dann beim Versicherten nachfragen. Ohne Endbescheinigung würden wir auszahlen, wenn der Versicherte sich Anfang September meldet und sagt, dass er wieder arbeitsfähig ist.

Verfasst: 03.08.2017, 21:36
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
Na dann - wieder etwas gelernt - demnach würdet ihr in diesem Fall heute das Krankengeld bis zum 31.8.2017 schon auszahlen ?
Gruß
Czauderna
Nein. Wir würden bei einer Endbescheinigung einen Termin für Anfang September setzen und dann beim Versicherten nachfragen. Ohne Endbescheinigung würden wir auszahlen, wenn der Versicherte sich Anfang September meldet und sagt, dass er wieder arbeitsfähig ist.
Hallo,
okay- alles klar. finde ich super- wie gesagt, kannte ich nicht in dieser Form.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.08.2017, 22:12
von Gustav
Ja, auch bei uns wird das so gemacht.

Neuerdings ist eine Bestätigung zwei wochen in die zukunft möglich.
Das handhaben die kassen sicher noch unterschiedlich.

Verfasst: 06.08.2017, 10:41
von Zebulonia
Liebe Leute,

vielen Dank für Euren Rat. Ich habe zwischenzeitlich Kontakt zu Kollegen gehabt, die sagen, es hat sich inzwischen einiges geändert. Die Leute, die mich gemobbt haben, sind weg.

Ich geh jetzt erst mal nächste Woche wieder zur Arbeit und werde sehen.

Vielen Dank nochmals
Zebu