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Krankengeld auch als Student?

Verfasst: 26.07.2017, 09:06
von bluetowel
Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten wegen psychischer Probleme krankgeschrieben und habe kürzlich meinen festen Job gekündigt, da ich dem Anspruch nicht mehr gewachsen bin. Ich befinde mich in fachärztlicher und therapeutischer Behandlung. Der Facharzt schreibt mich laut Gutachten mindestens bis zum Greifen des Kündigungsfrist in 2 Monaten krank, sodass ich erst einmal genug Zeit habe um gesund zu werden.

Ich habe mich entschieden, dass ich zum nächsten Semester wieder studieren gehe und zwar diesmal etwas, womit ich mich wirklich identifiziere. Der Weg wird von meinen Ärzten auch befürwortet, allerdings ist unklar, ob ich zum nächsten Semester überhaupt wieder in der Lage sein werde Vollzeit zu studieren. Um mich zu finanzieren müsste ich auch nebenher arbeiten, also eine Doppelbelastung.

Diese Doppelbelastung möchte ich auch annehmen, schließlich ist dies meine Entscheidung, allerdings weiß ich im Moment nicht, ob ich zum Start des Semesters im Oktober so weit bin. Mein Arbeitsvertrag läuft Ende September aus. Ist es realistisch, dass ich bei weiterhin vorliegender Krankheit die Krankengeldzahlung fortgesetzt wird?

Und muss ich mich erst dann, wenn der Krankengeldbezug endet, studentisch versichern?

Vielen Dank!

Verfasst: 26.07.2017, 09:10
von Gustav
Fängst du an zu studieren endet dein krankengeldanspruch.
Studierst du und bist als student vers. Arbeitest neben her und wirst krank hast du keinen krankengeldanspruch.

Verfasst: 26.07.2017, 09:26
von bluetowel
Ok, Danke. Warum ist das so? Wenn ich mich nicht wieder Einschreiben würde, dann hätte ich ja Anspruch, obwohl mein Vertrag nicht mehr läuft. Würde es gern verstehen.

Verfasst: 26.07.2017, 10:20
von Czauderna
Hallo,
wie alt bist du ? - nur, wenn wir das wissen kann auch etwas zur Versicherung gesagt werden. Grundsätzlich bin ich aber der Auffassung, dass die Einschreibung zu einem Studium nicht automatisch einen laufenden Krankengeldanspruch beendet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.07.2017, 11:00
von bluetowel
Ich bin 28

Verfasst: 26.07.2017, 11:24
von Czauderna
bluetowel hat geschrieben:Ich bin 28
Hallo,
dann käme für dich noch die Studentische Pflichtversicherung in Frage und die tritt mit Semesterbeginn, frühestens mit Tag der Einschreibung in Kraft - ich denke auch, dass in diesem Fall die Krankenkasse kein Krankengeld weiterzahlen will und wird.
Gruss
Czauderna