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Krankenkassensatz bei 390,- euro rente aus der türkei

Verfasst: 18.07.2017, 17:15
von semme
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Verfasst: 18.07.2017, 18:58
von Czauderna
Hallo,
wenn diese Rente aus der Türkei die einzige Einnahmequelle bei einer freiwilligen Versicherung in Deutschland ist, dann gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze und die liegt in diesem Jahr bei 991,67 €, was etwa einem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von ca. 180,00 € mtl. entspricht.
Sollte es sich nicht um eine freiwillige Mitgliedschaft handeln, dann bitte noch mal melden unter Angabe des Versicherungsstatus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2017, 19:26
von semme
Hallo, danke für die Antwort. Ich bin mom. in der Familienversicherung mit versichert. Wenn ich jetzt der Krankenkasse mitteile das ich seit paar monate diese Rente beziehe. Weis ich nicht wie es weitergehen soll. Ich gehe davon aus das das ich rückwirkend die beiträge zurückzahlen mus. Diese Rente ist das einzige einkommen das ich habe. Das ist ja fast die Hälfte was ich bekomme. Also lohnt sich praktisch die Rente für mich nicht.
Kennt ihr günstigere Krankenversicherung für mich?
Ich bin in der Dak zur Zeit.

Verfasst: 18.07.2017, 20:10
von Czauderna
semme hat geschrieben:Hallo, danke für die Antwort. Ich bin mom. in der Familienversicherung mit versichert. Wenn ich jetzt der Krankenkasse mitteile das ich seit paar monate diese Rente beziehe. Weis ich nicht wie es weitergehen soll. Ich gehe davon aus das das ich rückwirkend die beiträge zurückzahlen mus. Diese Rente ist das einzige einkommen das ich habe. Das ist ja fast die Hälfte was ich bekomme. Also lohnt sich praktisch die Rente für mich nicht.
Kennt ihr günstigere Krankenversicherung für mich?
Ich bin in der Dak zur Zeit.
Hallo,
die Grenze liegt bei der Familienversicherung in 2017 bei 425,00 € - solange du nicht darüber kommst bleibst du in der Familienversicherung - und so, wie du es geschildert hast, bleibst du darunter - also kein Problem.
Und wenn du mal regelmäßig darüber sein solltest, wäre es überlegensd wert auf einen teil der Rente zhu verzichten (wenn das möglich ist in der Türkei).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.07.2017, 20:15
von Rossi
Hm, der Poster erhält eine Rente aus der Türkei. Vermutlich hängt dort auch eine Krankenversicherung in der Türkei dran.

Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Gerade bei Rentenbezieher gibt es besondere Vorschriften. Wenn nur eine Rente aus dem Ausland bezogen wird, dann sind vielfach die Vorschriften des Auslandes (hier Türkei) vorrangig zu berücksichtigen. D.h., dass unter Umständen eine Familienversicherung nicht möglich ist.

Am besten der Kasse den Sachverhalt genau mitteilen und abwarten!

Verfasst: 20.07.2017, 21:32
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hm, der Poster erhält eine Rente aus der Türkei. Vermutlich hängt dort auch eine Krankenversicherung in der Türkei dran.

Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Gerade bei Rentenbezieher gibt es besondere Vorschriften. Wenn nur eine Rente aus dem Ausland bezogen wird, dann sind vielfach die Vorschriften des Auslandes (hier Türkei) vorrangig zu berücksichtigen. D.h., dass unter Umständen eine Familienversicherung nicht möglich ist.

Am besten der Kasse den Sachverhalt genau mitteilen und abwarten!
Hallo Rossi,
Das ist für mich nicht logisch - wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, dann wäre doch nur die KVdR oder eine freiwillige Versicherung die Alternative in Deutschland, aber was, wenn wir die KVdR ausschließen, spräche dann gegen die Familienversicherung ?
Logisch wiederum ist, dass die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner ist.
Gruß
Guenter

Verfasst: 20.07.2017, 22:21
von Rossi
Nun ja Günter, dies steht ggf. alles in dem SV-Abkommen mit der Türkei. Wie und wann wer zuständig und ggf. vorrangig ist!!

Das Motto lautet: lesen, verstehen und den richtigen Tipp geben.

Bei ausländischen Renten habe ich mir als Faustformel in die Birne gekloppt, dass dort in der Regel der ausländische Träger zuständig ist und hierüber die Absicherung erfolgt.

Aber diese Faustformel muss ja nicht immer richtig sein. Es ist nur eine Faustformel, es kommt immer darauf an.

Verfasst: 20.07.2017, 22:44
von Czauderna
Hallo,
Ja, lesen und verstehen, das ist wohl richtig.
Ich habe mir das SV Abkommen mit der Tuerkei durchgelesen und dort auf den Artikel 14 gestoßen und wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, dann endet tatsächlich die Familienversicherung in Deutschland und die türkische Krankenkasse ist zuständig und zwar grundsätzlich die letzte.
Ja, es ist sehr wichtig die deutsche Krankenkasse zu befragen bzw. Zu informieren.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.07.2017, 23:00
von Rossi
Ist ja der helle Wahnsinn Günter.

Du hast gelesen!?

Ich auch; aber nur überflogen. Ich bin ja kein Rentner und habe die Zeit dafür nicht. Du doch wohl oder?

Jetzt geht es nur noch darum alles richtig zu verstehen (gelingt mir beim ersten lesen auch nicht immer) und dann dem Poster die richtige Empfehlung zu geben!

Ob man dann allerdings von der deutschen Kasse die richtige Information bekommt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Denn dort habe ich schon mal in der Praxis Pferde mit einem Rezept vor der Apotheke kotzen gesehen. Pferde kotzen aber nicht, dennoch habe ich sie gesehen.

D.h., man muss es leider vielfach kritisch hinterfragen!!!

Verfasst: 20.07.2017, 23:02
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Ist ja der helle Wahnsinn Günter.

Du hast gelesen!?

Ich auch; aber nur überflogen. Ich bin ja kein Rentner und habe die Zeit dafür nicht. Du doch wohl oder?

Jetzt geht es nur noch darum alles richtig zu verstehen (gelingt mir beim ersten lesen auch nicht immer) und dann dem Poster die richtige Empfehlung zu geben!
Hallo Rossi,
Wenn ich du wäre, würde ich jetzt editieren, aber ich bin eben ich, daher lasse ich es.
Gruß
Guenter