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Heil- und Kostenplan

Verfasst: 17.07.2017, 13:19
von popeye
Hallo,
vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit und kann mir helfen.
Ich habe bei meiner GKV 3 Heil- und Kostenpläne Zahnersatz eingereicht. Da ich nur leicht über der Härtefallgrenze liege, bat ich um Prüfung auf individuelle Härtefallregelung (die liegt ja im Ermessen jeder GKV selber). Auch abgelehnt, bzw. immer nur die Erklärung, dass ich über der Grenze liege mit meinem Bruttoeinkommen. Also muss ich die HKPs stornieren und kann sie nicht in Anspruch nehmen. ich muss noch ein paar Monate sparen, um den Eigenanteil bezahlen zu können. Ich habe meiner GKV schriftlich mitgeteilt, dass ich die HKPs nicht in Anspruch nehme und sie diese stornieren / canceln sollen. Und wenn ich finanzielle in der Lage bin den Eigenanteil zu stemmen, neue HKPs einreichen werde. Wahrscheinlich so in 3-4Monaten.
Irgendwie reagiert meine GKV da nicht drauf. Gibt es ein besonderes Formular für die Nichtinanspruchnahme genehmigter Festzuschüsse von HKPs??

Verfasst: 17.07.2017, 13:56
von Czauderna
Hallo,
nein, gibt es nicht, weil die Leistung aufgrund eines Heil- und Kostenplan noch nicht in Anspruch genommen wurde sondern nur geplant, wie der Name "Plan" schon sagt. Du hättest deine Kasse eigentlich gar nicht informieren müssen. Allerdings hatte ich schon Fälle in meiner Praxis, da haben die Zahnärzte eine Rechnung gestellt für Zeit- und Aufwand zur Erstellung eines HKP, wenn es nicht zu Behandlung gekommen war.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.07.2017, 14:00
von Mr. double U
Hallo Popeye,

irgendwas läuft hier durcheinander.

Es gibt keine "individuelle Härtefallregelung" - meinst du ggf. den so genannten "gleitenden Härtefall"? Hierbei kann es u.U. dazu kommen, dass du einen weiteren Zuschuss zu den Festzuschüssen deiner KK erhältst. Dies kann aber final nur nach deiner Behandlung gesagt werden. Ggf. bietet dir deine Krankenkasse eine unverbindliche Vorabberechnung an? Dies ist aber auch kein Ermessen der jeweiligen KK.

Hast du dein Bonusheft mit eingereicht? Bei vorliegen des Bonus, kann dein Zuschuss auch noch erhöht werden.

Warum bekommst du drei HKP ausgestellt? Sind die alle von einem Zahnarzt? Das klingt im Bezug auf die Behandlung merkwürdig?

Der HKP hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Dem Grunde nach brauchst du hier nichts machen. Ich gehe mal davon aus, dass die KK nach deinem Hinweis, die Genehmigung storniert hat und dich nicht informiert, da dies dem Grunde nach nicht nötig ist. Hast du schon mal angerufen (macht ggf. mehr Sinn als in einem Forum zu fragen)?

Bietet dir dein ZA keine Ratenzahlung an? Es ist schon recht üblich, dass dies durch die ZÄ angeboten wird.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Verfasst: 17.07.2017, 14:04
von popeye
Hallo Czauderna,
nee mein Zahnarzt ist da recht umgänglich. Ich will es ja auf jeden Fall machen lassen, nur halt jetzt nicht, sondern erst in 3-4Monaten. Ich will halt nicht, dass die KK da durcheinander kommt, weil sie in 3Monaten nochmal HKPs bekommt, wo ja das gleiche draufsteht, nur mit anderem Datum.

Verfasst: 17.07.2017, 14:12
von popeye
Hallo Mr. double,
man sagte mir dass individuelle Härtefallregelung das gleiche wie gleitender Härtefall ist. So ist die Aussage von der kassenärztlichen Vereinigung. Die eine GKV nennt es so die andere so, bedeuten tun beide das gleiche. Leider bietet mir meine GKV gar nichts an. Sie ist ziemlich beschi....
Bonusheft habe ich aber noch nicht lange genug, also kein weiterer Zuschuß.
Die 3 HKPs sind so schon in Ordnung. Einer für unten, einer für oben und einer für das Provisorium, welches ich brauche, bis die neuen Zähne fertig sind. Ich wollte, dass oben und unten getrennt wird. Mir geht's es nicht darum wie lange der HKP gültig ist. Sondern wie lange sich die GKV darauf beziehen kann?? Wenn ich in 3 Monaten erneut HKPs einreiche, die ja die gleiche Summe haben, will ich meine GKV nicht durcheinander bringen. Und telefonisch mache ich bei dieser GKV gar nichts mehr, nur noch schriftlich. Doch mein ZA bietet auch Ratenzahlung an, aber ich bin kein Freund davon. Ich nehme nur Leistungen in Anspruch, die ich mir auch sofort leisten kann.

Verfasst: 17.07.2017, 14:45
von Czauderna
hallo,
schau die mal § 55 SGB V Leistungsanspruch an, da steht etwas über Zuzahlungen und Härtefall - das gilt auch für deine Kasse.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.12.2017, 10:22
von Patient Hans Meier
>Ich will halt nicht, dass die KK da durcheinander kommt, weil sie in 3Monaten nochmal HKPs bekommt, wo ja das gleiche draufsteht, nur mit anderem Datum.

Nein, die KK kommt da nicht durcheinander. Für die KK zählt nur der HKP, der dann vom ZA ausführt wird. Das ersehen die KK zB daran, dass dann rechts Unten steht "Eingliederungsdatum" usw.