Elterngeldbezug und gesetzliche Krankenversicherung
Verfasst: 17.07.2017, 10:10
Guten Morgen an die Experten hier im Forum.
Bei meiner Lebensgefährten besteht folgendes Problem.
Sie war die letzten 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und gesetzlich krankenversichert. Im Dezember 2016 ist unser Sohn geboren, meine Lebensgefährtin hat bis zum Beginn der Schutzfrist ihre Tätigkeit ausgeübt, dann Mutterschaftsgeld bezogen und erhält nun anschließend bis Dezember 2017 Elterngeld. Nun hat sie zum 30.06.17 mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbart und eine Abfindung erhalten. Ihre Krankenkasse will sie nun als freiwillig Versicherte mit dem Mindestbeitrag fortführen. Wir hatten uns jedoch vorab erkundigt und es hiess, dass sie aufgrund des Elterngeldbezugs im Rahmen des § 192 SGB bis zum Dezember 2017 kostenfrei weiterversichert wäre. Nun erhalten wir jedoch plötzlich einen Bescheid über die freiwillige Weiterversicherung ab 01.07.17. Ich habe mich ein wenig im Internet eingelesen und konnte auch feststellen, dass hier der kostenfreie Forftbestand der Mitgliedschaft greifen würde. An die Experten: Was trifft nun hier zu? PS: Verheiratet ist sie nicht, damit greift keine Familienversicherung.
Danke für eine Antwort mit entsprechender Erläuterung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wensino
Bei meiner Lebensgefährten besteht folgendes Problem.
Sie war die letzten 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und gesetzlich krankenversichert. Im Dezember 2016 ist unser Sohn geboren, meine Lebensgefährtin hat bis zum Beginn der Schutzfrist ihre Tätigkeit ausgeübt, dann Mutterschaftsgeld bezogen und erhält nun anschließend bis Dezember 2017 Elterngeld. Nun hat sie zum 30.06.17 mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbart und eine Abfindung erhalten. Ihre Krankenkasse will sie nun als freiwillig Versicherte mit dem Mindestbeitrag fortführen. Wir hatten uns jedoch vorab erkundigt und es hiess, dass sie aufgrund des Elterngeldbezugs im Rahmen des § 192 SGB bis zum Dezember 2017 kostenfrei weiterversichert wäre. Nun erhalten wir jedoch plötzlich einen Bescheid über die freiwillige Weiterversicherung ab 01.07.17. Ich habe mich ein wenig im Internet eingelesen und konnte auch feststellen, dass hier der kostenfreie Forftbestand der Mitgliedschaft greifen würde. An die Experten: Was trifft nun hier zu? PS: Verheiratet ist sie nicht, damit greift keine Familienversicherung.
Danke für eine Antwort mit entsprechender Erläuterung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wensino