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Raus aus der Gesetzlichen KK
Verfasst: 15.07.2017, 08:53
von Newdog
Hallo,
wie komme ich aus der GKK raus? bzw. möchte ich auch nicht in eine PVK.
Also komplett raus aus dem KK-System
Besten Dank
Verfasst: 15.07.2017, 09:37
von D-S-E
Was stellst du dir denn vor, wer dann für deine Versorgung aufkommt, wenn du krank bist?
Natürlich ist das nicht möglich.
Verfasst: 15.07.2017, 09:41
von Newdog
möchte in eine Solidargemeinschaft eintreten.
Das Funktioniert dort sehr gut und die Beiträge sind ähnlich (da ich als Selbstständiger 900€ im Monat verdiene).
Verfasst: 15.07.2017, 10:16
von Czauderna
Hallo,
Ja, das ist doch ganz einfach - kündige deine Mitgliedschaft schriftlich bei der GKV, weise deine Mitgliedschaft in der "Solidargemeinschaft" nach, und wenn die GKV-Kasse die "Solidargemeinschaft" als anderweitigen Krankenversicherungsschutz akzeptiert dann bist du draußen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.07.2017, 10:20
von Newdog
HI Czauderna, danke für den Hinweis...
Meine Angst ist nur das vlt. das dann doch irgendwann eine Nachzahlung von der gesetzlichen verlangt wird...
Verfasst: 15.07.2017, 10:30
von Czauderna
Newdog hat geschrieben:HI Czauderna, danke für den Hinweis...
Meine Angst ist nur das vlt. das dann doch irgendwann eine Nachzahlung von der gesetzlichen verlangt wird...
Hallo,
musst du nicht haben - wenn sie dich rauslassen, kommst du sowieso nach derzeitiger Rechtslage nicht wieder rein, nur wenn Krankenversicherungspflicht eintreten würde, z.B. durch Arbeitnehmertätigkeit, dann musst du sogar wenn du noch keine 55 Jahre alt bist. Also, Nachzahlungen wird es nicht geben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.07.2017, 10:41
von broemmel
Newdog hat geschrieben:möchte in eine Solidargemeinschaft eintreten.
Das Funktioniert dort sehr gut und die Beiträge sind ähnlich (da ich als Selbstständiger 900€ im Monat verdiene).
Was soll das für eine Solidargemeinschaft sein?
Verfasst: 15.07.2017, 10:47
von Newdog
Hab Vielen Dank @Czauderna
Artabana, Solidago-bund, Samarita
Verfasst: 15.07.2017, 13:27
von broemmel
Damit hat sich der Ausstieg aus der GKV erledigt.
Verfasst: 15.07.2017, 14:11
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Damit hat sich der Ausstieg aus der GKV erledigt.
Hallo broemmel,
genau das meine ich auch, aber er muss es selbst herausfinden. wenn wir als GKV-Menschen so etwas schreiben, glaubt das doch keiner, also muss er es selbst erfahren bzw. erleben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.07.2017, 14:20
von broemmel
und das ist genau das rumeiern das viele machen.
Keine klare Aussage treffen. Immer ein "natürlich kann das gehen.... wir schauen mal.... wir prüfen gerne....)
Und das bei einer Konstellation bei der man eine klare Entscheidung treffen kann.
Möglichkeit 1: Du willst keine klare Aussage treffen
Möglichkeit 2: Du hast nicht genau nachgefrfagt
Verfasst: 15.07.2017, 16:43
von vlac
Hallo,
während ich gerade noch ernst bin, beantworte ich schnell mal die Frage: Nein, die Krankenkasse kannst Du nicht verlassen, jedenfalls nicht dafür. Und ja, Du musst weiter Deine Beiträge bezahlen, und zwar so lange, bis Du einen echten anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist.
So.
Herzlich willkommen in der antiauthoritären Baumschule. Heute lernen wir, was eine krankenkasse ist, und das machen wir im Selbstversuch, denn man lernt ja auch, dass kochendes Wasser heiß ist, indem man mit der Hand reingreift.
Also: Roderich-Cedric hat das neulich gemacht, und weil seine Eltern in einem "Solidarverein" sind, das sind so Grüppchen aus Leuten, die sich gegenseitig geschworen haben, Indianer-Ehrenwort, ganz ehrlich, zu bezahlen, wenn einer von ihnen krank wird, haben sich die Eltern von Arrzie, wie Roderich-Cedric von seinen Eltern liebevoll genannt haben, natürlich gedacht, dass sie sich an die Gruppe wenden, damit die für die Behandlung der verbrannten Hand bezahlt. Also hat die Gruppe ein Treffen abgehalten, und der Dad von Arrzie musste mit den Behandlungsunterlagen dort hin, und erklären, warum der Arzt was gemacht hat, und was es kostet. "Oh je, 10000 Euro kostet das alles?", hat die Vorsitzende schon vor dem Treffen gesagt, " ja, da müssen wir mal gucken, ob das alles so gemacht werden muss; sie wissen ja, dass der kevin sich neulich das Bein gebrochen hat, und ich will mir die Zähne richten lassen, das kostet ja alles." Und dann saßen sie da, die Gruppenmitlgieder und fragten, ob es wirklich vier Tage Krankenhaus sein müssen, ein Tag hätte es doch auch getan, und dann dieses Schmerzmittel, da gebe es doch was viel Grünstigeres, habe man im Netz gesehen, und nein, das Geld reiche nicht, und man selbst wolle doch auch mal, man habe doch schon so viel einbezahlt, zehn Prozent vom Einkommen jeden Monat, echt jetzt, der Kleine sei doch noch jung. "Moment mal", sagte Dadvonarrzie, "Ihr seid doch alle keine Ärzte, und wir zahlen doch auch." Die Gruppenvorsitzende hielt inne: "Ja, aber ihr wisst schon, dass es bei uns keinen Rechtsanspruch gibt. Wenn wir jedem alles geben, dann müssen bald alle viel mehr bezahlen."
So, wer glaubt, dass ich das so erfunden habe: Leider habe ich bereits mit solchen Gruppen Erfahrungen sammeln müssen, und dies war ein verfremdeter realer Fall. Es gibt Krasseres: Wer sich auf einen solchen Verein verlässt, überlasst seine Gesundheit vollständig einer Gruppe von Laien, und ganz gleich was die Eigenpropaganda dieser Gruppen selbst sagt: Bei den richtig teuren Sachen hört die Solidarität sehr schnell auf, denn diese Gruppen sind so klein, dass die einzelnen sich hoch verschulden müssten, um die Behandlung bestimmter Erkrankungen zu bezahlen.
Letzten Endes sind solche "Solidargemeinschaften" teurer als die GKV, und bieten vom Leistungsumfang nur einen Bruchteil dessen, was die GKV bietet. Gleichzeitig muss man in Vorkasse treten, und das kann jemanden, der nicht zahlen kann, schnell in extreme Schwierigkeiten bringen, denn Ärzte sind nur im Notfall dazu verpflichtet, auch ohne Zahlung zu behandeln.
Verfasst: 15.07.2017, 19:00
von broemmel
Das passiert halt wen die Leute auf die Lüge von den exorbitanten Verwaltungskosten hereinfallen
Verfasst: 15.07.2017, 21:58
von Rossi
Nun ja, bei den Solidargemeinschaften besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen, dies ist der Knackpunkt. In der GKV sehrwohl.
Auszug aus einem Script zu diesen Gemeinschaften:
Solidargemeinschaften zur Absicherung von Krankheitskosten
(Artabana e.V., Samarita e.V., Solidago e.V., Werk gegenseitiger Hilfe e.V., Pfarrverein in Baden e.V., NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK))
Aus der Schweiz kommt die Idee, neben den bestehenden Systemen GKV und PKV eine dritte Form zu gründen, eine alternative Gesundheitsvorsorge in Form einer Solidargemeinschaft. Derartige Solidargemeinschaften existieren seit 1987 in der Schweiz, seit 1999 in Deutschland. Sowohl die Artabana (
www.artabana.org) als auch die Samarita (
www.samarita.de) und die Solidago (
http://www.solidago-bund.de/) sind vergleichbar strukturiert. Es handelt sich um lokale Solidargemeinschaften von 5-30 Menschen auf der Grundlage von Selbstverantwortung und Solidarität. Die kleinen Solidargemeinschaften sind übergeordnet auf regionaler und nationaler Ebene zusammen geschlossen.
Die Beiträge richten sich entweder nach Einkommenstabellen oder werden von den Mitgliedern selber festgelegt. Sie werden sowohl in einen lokalen Solidarfonds als auch in einen überregionalen Notfallfonds abgeführt. Die finanzielle Absicherung der Artabana-Gemeinschaften wird durch einen staatlichen Versicherungsprüfer (Aktuar) überwacht. Die Leistungen umfassen auch alternative Heilmethoden, sind aber nicht einklagbar (kein Rechtsanspruch) oder garantiert, sondern erfolgen in Form von Zuwendungen, über die ein Vorstand entscheidet. Es gibt Beitrags- und Zuwendungsordnungen, weiterhin Satzungen. Die Verwaltung erfolgt überwiegend ehrenamtlich.
Im BE des Spitzenverbandes der Krankenkassen vom 12.6.08 wurde entschieden, dass konkret die Artabana nicht als Absicherung im Krankheitsfall i.S.d. § 5 (1) Nr. 13 zählt, da auf die Leistungen dort kein Rechtsanspruch besteht. Diese Entscheidung wurde in einem Rechtsgutachten vom 5. Juni 2009 durch Eckart Stevens-Bartol, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht a.D., widerlegt. Herr Stevens-Bartol bestätigt, dass die Artabana ihren Mitgliedern eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall gemäß § 5 (1) Nr. 13 SGB V bzw. § 193 Abs.3 Nr.2 VVG bietet. Nach Angaben des Vorstandes von Artabana Deutschland e.V. wurde das o.a. BE inzwischen durch den Spitzenverband der GKV revidiert (das konnte ich aber bislang nirgendwo finden). Gefunden habe ich aber einen Beschluss des SG Landshut vom 10.8.09 (also zeitlich nach Erstellung des o.a. Rechtsgutachtens), S 4 KR 124/09 ER, der die Artabana als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nicht anerkennt. Weiterhin hat das SG Neuruppin am 19.7.11 in seinem Urteil S 9 KR 212/08 diese Entscheidung bestätigt und ausführlich begründet.
Weitere Solidargemeinschaften, das Werk gegenseitiger Hilfe e.V. (
http://www.pfarrerblatt.de/werk.pdf, Träger ist der Verein pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V.) und der Pfarrverein Baden (
http://www.pfarrverein-baden.de/index.p ... eftsstelle) wurden in 2 Schreiben des BMG als „Absicherung im Krankheitsfall“ i.S.d. § 5 (1) Nr. 13 SGB V (Schreiben vom 15.4.08) und des § 193 VVG (Schreiben vom 17.4.08) anerkannt.
Die Solidargemeinschaften e.V. sind aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen gemäß § 1 (3) Nr. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Alle sind Mitglieder der BASSG (Bundesarbeitsgemeinschaft der sozialen Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen,
http://www.bassg.de) und von dort zertifiziert.
Bei SGB II-Bezug können für Beiträge, die leistungsberechtigte Personen für die Mitgliedschaft in solchen Ein-richtungen zu entrichten haben, keine Zuschüsse nach § 26 SGB II geleistet werden, da diese keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall gewährleisten (Fachliche Weisungen § 26 SGB II, Rz. 26.19).
Die NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK), gegründet von Peter Fitzek (Gründer des Königreichs Deutschland) besaß niemals eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und hatte daher keine Erlaubnis, eine eigene Krankenkasse zu betreiben. Die BaFin hat den Herren Peter Fitzek und Martin Schulz (beide Lutherstadt Wittenberg), den nicht eingetragenen Vereinen „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“, „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“ mit Verfügungen unterschiedlichen Datums den Betrieb des Einlagen- bzw. des Versicherungsgeschäfts untersagt. Ferner untersagte sie Herrn Benjamin Michaelis (Lutherstadt Wittenberg) und dem Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“ die Geschäftstätigkeit, soweit beide damit in die vorgenannte unerlaubt betriebene Geschäftstätigkeit einbezogen waren. Die BaFin hat ferner die Abwicklung dieser Geschäfte aufgegeben und hierzu in sämtlichen Verfahren mit Verfügung vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt. Die Internetpräsenzen von “Neudeutschland” und der “NDGK” wurden inzwischen von einem staatlich bestellten Abwickler geschlossen.
Weitere Infos auf der Website der BaFin:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe ... chulz.html
Verfasst: 21.07.2017, 07:44
von Newdog
Soeben aus der GVK rausgekommen
Der Nachweis des Solidaritätspapier hat anscheinend gereicht. Allerdings habe ich schon öfters mitbekommen, das es bei vielen nicht geklappt hat.