Auswirkung eines Verwaltungsaktes
Verfasst: 12.07.2017, 10:34
Hallo und guten Tag!
Meine fiktive Frage:
Was machen eigentlich die Krankenkassen, wenn nach Erlass ihres Verwaltungsaktes (aufgrund von § 51 Sgb V - Aufforderung zum Rehaantrag LTA) bei der DRV keine Umdeutung in einen Rentenantrag stattfindet, da ein Umschulungsberuf vorhanden war und auf diesen verwiesen wurde?
Was ist dann mit diesem "belastenden Verwaltungsakt". Ist der dann gegenstandslos und läuft ins Leere? Was bedeutet es für den Versicherten, was Krankengeld und Weiterversicherung angeht. Er ist ja der Aufforderung der Krankenkasse nachgekommen.
Danke für die Info!
Lg
Meine fiktive Frage:
Was machen eigentlich die Krankenkassen, wenn nach Erlass ihres Verwaltungsaktes (aufgrund von § 51 Sgb V - Aufforderung zum Rehaantrag LTA) bei der DRV keine Umdeutung in einen Rentenantrag stattfindet, da ein Umschulungsberuf vorhanden war und auf diesen verwiesen wurde?
Was ist dann mit diesem "belastenden Verwaltungsakt". Ist der dann gegenstandslos und läuft ins Leere? Was bedeutet es für den Versicherten, was Krankengeld und Weiterversicherung angeht. Er ist ja der Aufforderung der Krankenkasse nachgekommen.
Danke für die Info!
Lg