Doppelzahlung Krankengeld/Übergangsgeld
Verfasst: 10.07.2017, 13:48
Guten Tag!
Ich war seit Oktober 2016 nach einem Freizeitunfall AU und wurde im März 2017 von der KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Dieser wurde genehmigt und ich habe die (ambulante) Reha im Mai/Juni absolviert. Aufgrund der Zeit zwischen Reha-Antrag und Beginn war ich zwischenzeitlich in der Lage eine Wiedereingliederung vor der Reha zu beginnen, diese wurde jedoch dann mit Reha-Beginn abgebrochen.
Aus der Reha wurde ich AU entlassen, aber mit einem Stufenplan für die Wiedereingliederung. Diese sollte noch 1 Woche nach Reha dauern und dann wieder arbeitsfähig.
Das ist auch alles so eingetreten, d.h. mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, auch wenn noch eine weiterer Facharztbesuch in Zukunft ansteht.
Nun ist es so, dass ich für die Zeit der Wiedereingliederung nach der Reha sowohl Krankengeld von der Krankenkasse als auch Übergangsgeld von der Rentenkasse erhalten habe. Nach meinem Verständnis habe ich das Krankengeld also zu unrecht bekommen.
Ich möchte keinenfalls etwas erhalten, was mir nicht zusteht und von daher nun meine Frage:
Wie verhalte ich mich am besten? Informiere ich KK und RK (schriftlich) darüber, dass ich beide Leistungen erhalten habe und lasse die das untereinander klären? Melde ich mich nur bei KK oder RK?
Vielen Dank für die Infos.
Ich war seit Oktober 2016 nach einem Freizeitunfall AU und wurde im März 2017 von der KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Dieser wurde genehmigt und ich habe die (ambulante) Reha im Mai/Juni absolviert. Aufgrund der Zeit zwischen Reha-Antrag und Beginn war ich zwischenzeitlich in der Lage eine Wiedereingliederung vor der Reha zu beginnen, diese wurde jedoch dann mit Reha-Beginn abgebrochen.
Aus der Reha wurde ich AU entlassen, aber mit einem Stufenplan für die Wiedereingliederung. Diese sollte noch 1 Woche nach Reha dauern und dann wieder arbeitsfähig.
Das ist auch alles so eingetreten, d.h. mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, auch wenn noch eine weiterer Facharztbesuch in Zukunft ansteht.
Nun ist es so, dass ich für die Zeit der Wiedereingliederung nach der Reha sowohl Krankengeld von der Krankenkasse als auch Übergangsgeld von der Rentenkasse erhalten habe. Nach meinem Verständnis habe ich das Krankengeld also zu unrecht bekommen.
Ich möchte keinenfalls etwas erhalten, was mir nicht zusteht und von daher nun meine Frage:
Wie verhalte ich mich am besten? Informiere ich KK und RK (schriftlich) darüber, dass ich beide Leistungen erhalten habe und lasse die das untereinander klären? Melde ich mich nur bei KK oder RK?
Vielen Dank für die Infos.