Hallo zusammen,
ich bin vor einigen Wochen nachts auf dem Nachhauseweg von jemandem tätlich angegriffen worden und musste mich verteidigen. Im Zuge der Auseinandersetzung habe ich einen Schlag getätigt und mir dabei die Mittelhand gebrochen. Diese musste später operiert werden. Ich habe mir damals erstmal keine Gedanken über versicherungstechnische Folgen gemacht, da ich mich ja meiner Meinung nach nicht vorsätzlich selbst verletzt hatte und auch sonst erstmal mit der ganzen Situation klar kommen musste. Von einer Anzeige hatte ich damals auch abgesehen, da ich das ganze für eine Bagatelle hielt und diese gegen Unbekannt hätte laufen müssen.
Inzwischen ist bei mir ein Brief meiner Krankenkasse eingetrudelt, die von mir genaueres über den Unfallhergang wissen will. Ich sorge mich jetzt allerdings sehr, dass ich die Kosten für die Operation selbst tragen muss.
Meine Frage ist deshalb: kommt die Krankenkasse auch in diesem Fall für die Behandlung auf? Schließlich hätte ich mein Gegenüber auch Schubsen oder Weglaufen können - was mir in der Wut aber nicht in den Sinn gekommen ist. Und da ich keine Anzeige erstattet habe, gibt es auch niemanden zu belangen.
Vielen Dank für eure Reaktionen
Leistungen nach selbstverschuldeter Verletzung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
selbstverständlich übernimmt die Krankenkasse (GKV) die Behandlungskosten. Warum sie dich zu dem Hergang befragt hat den, Grund, dass, wenn bekannt ist, dass der Unfallbeteiligte eine Haftpflichtversicherung hat, diese der Kasse einen Pauschalbetrag erstattet - das Procedere nennt sich "Teilungsabkommen" und wird immer dann in Gang gesetzt, wenn es eine Haftpflichtversicherung gibt, dabei spielt die Schuldfrage grundsätzlich keine Rolle.
Es kann allerdings sein, wenn es sich um Vorsatz handelt, dass, auch wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, die Kasse vom Verursache (Angreifer) die gesamten Kosten fordert - wie gesagt kann sein, muss aber nicht.
In deinem Fall musst du dir wegen deiner Behandlungskosten keine Gedanken machen. Übrigens, wenn sich der "Unbekannte" auch verletzt hat und behandelt werden musste, hat er von seiner Kasse (GKV) wahrscheinlich auch so einen Fragebogen bekommen.
Gruss
Czauderna
selbstverständlich übernimmt die Krankenkasse (GKV) die Behandlungskosten. Warum sie dich zu dem Hergang befragt hat den, Grund, dass, wenn bekannt ist, dass der Unfallbeteiligte eine Haftpflichtversicherung hat, diese der Kasse einen Pauschalbetrag erstattet - das Procedere nennt sich "Teilungsabkommen" und wird immer dann in Gang gesetzt, wenn es eine Haftpflichtversicherung gibt, dabei spielt die Schuldfrage grundsätzlich keine Rolle.
Es kann allerdings sein, wenn es sich um Vorsatz handelt, dass, auch wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, die Kasse vom Verursache (Angreifer) die gesamten Kosten fordert - wie gesagt kann sein, muss aber nicht.
In deinem Fall musst du dir wegen deiner Behandlungskosten keine Gedanken machen. Übrigens, wenn sich der "Unbekannte" auch verletzt hat und behandelt werden musste, hat er von seiner Kasse (GKV) wahrscheinlich auch so einen Fragebogen bekommen.
Gruss
Czauderna
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