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Was sagen die Experten von GKV zu den Kankenfahrten?

Verfasst: 08.07.2017, 18:32
von indiaberty
Habe mich längere Zeit mit Kankenfahrten beschäftigt, da ich auch betroffen bin und habe diesen link entdeckt

http://www.tagesspiegel.de/berlin/geset ... 99156.html

Verfasst: 08.07.2017, 19:23
von Czauderna
Hallo,
der Artikel ist von 2015 !
Bei uns ist das schon lange Praxis, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung grundsätzlich vorher genehmigt werden müssen, denn solche Fahrten werden genau so grundsätzlich von der Kasse nicht übernommen. Allerdings gibt es die Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Kasse eben doch die Fahrkosten übernimmt, deshalb auch die vorherige Genehmigungspflicht.
Natürlich kann es auch "Dauergenehmigungen" geben - kommt eben auf die Fallkonstellation an.
wie geschrieben, ein alter Artikel und schon in der Praxis umgesetzt.
Gruss
Czauderna

Zuzahlung Krankentransport

Verfasst: 17.07.2017, 13:10
von popeye
Hallo,
ich habe dazu auch mal eine Frage. Ich hatte im Februar meinen zweiten Herzinfarkt. Da es leider mein zweiter war, wußte ich die Vorzeichen gut einzuschätzen und bin in die nächstliegende Klinik gefahren (ich hatte den Herzinfarkt während meiner Autofahrt nach Hause). Die nächstliegende Klinik war "nur" eine Klinik speziell für Lungenkrankheiten. Man hat mich dort super ärztlich notversorgt und für den Transport ins Klinikum (gleiche Stadt) stabilisiert. Ich wurde dann in einem Krankenwagen (ohne Blaulicht und Tatütata) uns Klinikum gefahren wo ich stationär aufgenommen wurde. Mich hat niemand gefragt, ob ich mit dem Transport einverstanden bin oder ob ich selber fahren möchte (was gar nicht möglich war). Nun verlangt meine GKV 10,-Eur Zuzahlung dafür. Ich persönlich finde es nicht richtig. Was hatte ich denn für eine Wahl??

Re: Zuzahlung Krankentransport

Verfasst: 17.07.2017, 13:52
von Czauderna
[quote="popeye"]Hallo,
ich habe dazu auch mal eine Frage. Ich hatte im Februar meinen zweiten Herzinfarkt. Da es leider mein zweiter war, wußte ich die Vorzeichen gut einzuschätzen und bin in die nächstliegende Klinik gefahren (ich hatte den Herzinfarkt während meiner Autofahrt nach Hause). Die nächstliegende Klinik war "nur" eine Klinik speziell für Lungenkrankheiten. Man hat mich dort super ärztlich notversorgt und für den Transport ins Klinikum (gleiche Stadt) stabilisiert. Ich wurde dann in einem Krankenwagen (ohne Blaulicht und Tatütata) uns Klinikum gefahren wo ich stationär aufgenommen wurde. Mich hat niemand gefragt, ob ich mit dem Transport einverstanden bin oder ob ich selber fahren möchte (was gar nicht möglich war). Nun verlangt meine GKV 10,-Eur Zuzahlung dafür. Ich persönlich finde es nicht richtig. Was hatte ich denn für eine Wahl??[/quote
Hallo,
wie kamst du denn in die erste Klinik ?.
Wenn du nicht mit dem Transport in die zweite Klinik einverstanden warst, warum hast du ihn nicht abgelehnt und deine Fahrt dorthin selbst organisiert, z.B. mit dem Taxi, aber auch da hättest du einen Eigenanteil von 10,00 € gehabt. dein Transport (ohne Blaulicht und tatütata) hat sicher deine Krankenkasse mehrere hundert Euro gekostet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.07.2017, 14:19
von popeye
Hallo Czauderna,
ich bin selber noch in die erste Klinik gefahren. Die erste Klinik war näher an zu Hause und viel viel näher als das "richtige" Klinikum. Alternative wäre gewesen, ich wäre rechts ran gefahren und hätte den Notarzt gerufen. Im Nachhinein habe ich den Verdacht, wäre das wahrscheinlich die beste Wahl gewesen. :shock:
Mich hat doch gar keiner gefragt, ob ich mit irgendwas einverstanden war. Soweit ich informiert bin, steht im SGB, dass notwendige Fahrten für Verlegung und weitere Behandlung von der GKV übernommen werden??
Es geht mir nicht um die popeligen 10Eur. Es geht mir eigentlich nur darum, dass ich das Gefühl habe von meiner GKV nicht richtig behandelt zu werden. Ich kenne Fälle, die haben keine Rechnung von Ihrer GKV bekommen, wie sie mit dem Krankenwagen transportiert wurden sind. Ich meine, wie reden hier nicht von einer Beule am Kopf. ich war schon froh, überhaupt noch in irgendein Krankenhaus fahren zu können.

Verfasst: 17.07.2017, 14:32
von broemmel
Zunächst klingt es doch danach als würde es Dir um die popeligen 10 € gehen.

Du suchst in einem Notfall eine "beste Wahl?"

Im übrigen. Wenn Du rechts ran gefahren wärst wäre auch der Notarzt gekommen. Der hätte dann wohl einen Transport ins Krankenhaus veranlasst und Du hättest 10 € gezahlt.

Jetzt bist Du aus eigener Veranlassung weitergefahren und bist in einem Krankenhaus DEINER Wahl gelandet das für eine Behandlung bei Dir gar nicht geeignet war.

Die hat Deinen Fehler korrigiert und Dich ins richtige Krankenhaus bugsieren lassen.

Wer hat also diese popeligen 10 € verursacht?

Deine Krankenkasse im übrigen überhaupt nicht. Die hat keinen Transport veranlasst sondern fordert nur den Eigenanteil rückwirkend an.

Verfasst: 17.07.2017, 14:40
von Czauderna
popeye hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich bin selber noch in die erste Klinik gefahren. Die erste Klinik war näher an zu Hause und viel viel näher als das "richtige" Klinikum. Alternative wäre gewesen, ich wäre rechts ran gefahren und hätte den Notarzt gerufen. Im Nachhinein habe ich den Verdacht, wäre das wahrscheinlich die beste Wahl gewesen. :shock:
Mich hat doch gar keiner gefragt, ob ich mit irgendwas einverstanden war. Soweit ich informiert bin, steht im SGB, dass notwendige Fahrten für Verlegung und weitere Behandlung von der GKV übernommen werden??
Es geht mir nicht um die popeligen 10Eur. Es geht mir eigentlich nur darum, dass ich das Gefühl habe von meiner GKV nicht richtig behandelt zu werden. Ich kenne Fälle, die haben keine Rechnung von Ihrer GKV bekommen, wie sie mit dem Krankenwagen transportiert wurden sind. Ich meine, wie reden hier nicht von einer Beule am Kopf. ich war schon froh, überhaupt noch in irgendein Krankenhaus fahren zu können.
Hallo,
den Eigenanteil von 10,00 € muss man nur dann nicht zahlen, wenn man von der Zahlung von Eigenanteilen befreit ist, ansonsten immer.
Nicht zahlen muss man meines Wissens nach auch, wenn es hz.B. um einen notwendigen Transport von einem Krankenhaus zu einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder einem anderen Krankenhaus handelt um dort interkurrente Erkrankungen (so nennt man das, glaube ich mich zu erinnern) zu behandeln, also Behandlungen, die im Erstkrankenhaus nicht gemacht werden können. So, wie geschildert, sehe ich, dass dies bei dir nicht der Fall war und deine Kasse dich durchaus korrekt behandelt hat und zu Recht die 10,00 € angefordert hat - es liegt übrigens nicht im Ermessen einer Krankenkasse nach Gutdünken auf den Einzug der Eigenanteile zu verzichten. was es allerdings in der Praxis auch gibt ist, dass die Anforderung solcher Eigenanteile erst nach mehreren Monaten bei den Versicherten erfolgt - bei dir ging es halt schnell.
Und gerade weil wir nicht nur von einer Beule am Kopf reden, halte ich die 10,00 € schon für angebracht und gerechtfertigt. Ich glaube auch nicht dass es sich um eine "Verlegung" handelte und du im ersten Krankenhaus "nur" ambulant behandelt wurdest - hätte man dich dort stationär aufgenommen (und wenn es nur für wenige Stunden gewesen wäre), dann müssest du dafür auch einen Eigenteil von 10,00 € zahlen, denn das Krankenhaus bzw. deine Kasse dann von dir fordern müsste.
Gruss
Czauderna