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auffällige Argumentations-Parallelen:
http://www.krankenkassenforum.de/einhei ... ght=#85621
Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit vom 02.08.2017 offenbart erschreckende Verantwortungslosigkeit an der Schnittstelle zwischen
den Krankenkassen (Krankengeld) und den Arbeitsagenturen (Arbeitslosengeld) bzw. Jobcentern (Arbeitslosengeld II).
Statt den Kernpunkt der Sache kommentarlos zu übergehen, müsste es der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger möglich
sein, Rechtsfragen zum
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung eigenständig zu beurteilen und zwangsläufige
rechtlichen Folgen zuverlässig zu
erkennen und kompetent geltend zu machen.
Für die Krankenversicherung gilt insoweit nichts anderes als für Arbeitslosenversicherung und für die Grundsicherung. Auch wenn die Krankengeld-
„Recht“sprechung während der alleinigen Zuständigkeit des 1. BSG-Senats darüber hinwegging, ist diese Auffassung zu Fahrkosten vom 1. BSG-
Senat unter Mitwirkung des Herrn Dr. Kretschmer durch Urteil vom 28.07.2008, B 1 KR 27/07 R, bestätigt (ab Seite 6, Rand-Nr. 20, 4.:
https://www.prinz.law/urteile/bundessoz ... -11-01.pdf ). Ergänzend wird beispielhaft auf das
Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 10.05.2017, L 4 SO 119/14, verwiesen
(
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7884352 ).
Seit 01.01.2015 ist für Krankengeld wieder der 3. BSG-Senat, nun allein, inzwischen unter Vorsitz des Herrn Dr. Kretschmer, zuständig.
Dessen Rechtsprechung orientiert sich bereits erkennbar wieder mehr am Recht, auch wenn es noch lange dauern wird, bis das Recht-
sprechungs-Chaos des 1. Senats beseitigt ist.
Die von der Bundesagentur mitgeteilten Gesichtspunkte sind hier nachrangig bis unerheblich, unabhängig davon, dass die BA damit
falsch liegt.
Dazu später.
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