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Krankengeld
Verfasst: 04.07.2017, 17:48
von chris1
vom 01.10.2016 - 10.01.2017 Krankengeld
vom 11.01.2017 - 20.02.2017 Arbeitslosengeld I
vom 21.02.2017 - 22.03.2017 ZAG Zeitarbeit
vom 23.03.2017 - 10.04.2017 Arbeitslosengeld I
vom 11.04.2017 - 30.04.2017 ZAG Zeitarbeit
ab 01.05.2017 - 30.06.2017 BNW der Niedersächsischen Wirtschaft
ab 12.05,2017 bis heute Krankgeschrieben+
Die Krankenkasse teilte mir mit, da noch keine 6 Monate zwischen der letzten Erkrankung dazwischen liegen, hätte der neue Arbeitgeber wegen der Krankmeldung bei der selben Diagnose keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. Ist das so richtig, dass ich schon ab 12.05.2017 Krankengeld erhalte?
Mein Arbeitgeber hat mir nämlich bis zum 22.06.2017 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet.
Wie ist das mit dem Krankengeld? Schon ab 12.05.2017? Wenn ja nach dem Lohn den ich seit 01.05.2017 verdient hätte?
Grüße
Christian
Verfasst: 04.07.2017, 18:19
von Czauderna
Hallo,
nein und ja - bei der BNW handelt es sich um ein ganz normnales Beschäftigungsverhältnis ?.
Wenn ja, dann ist die Aussage der Krankenkasse meiner Meinung nach falsch. Was die sechs Monate betrifft so muss es sich um den gleichen Arbeitgeber handeln, was bei dir ja offensichtlich nicht zutrifft.
Gleichwohl muss die BNW dir ab dem 12.05.2017 keine Lohnfortzahlung leisten, da du innerhalb der ersten vier Wochen arbeitsunfähig wurdest - allein aus diesem Grunde hast du ab dem 12.05. Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Kasse - wobei allerdings die Zahlung von Krankengeld nur bis zum 28.05. gehen darf, weil dann erst mal der Arbeitgeber mit seinen sechs Wochen dran ist und danach (wenn dann immer noch die Arbeitsunfähigkeit bestehen sollte) wieder die Krankenkasse - so kenne ich es - sollte sich das in den letzten 12 Monaten geändert haben, dann bitte GKV-Experten, korrigiert mich.
Die Höhe des Krankengeldes ergibt sich aus dem vom 01.5. - 11.05. erzielten Arbeitsentgelt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.07.2017, 18:38
von chris1
Sehr geehrte Czauderna,
Ich habe eben nochmal mit der Kasse telefoniert. In den ersten vier Wochen zahlt der Arbeitgeber nicht, sondern die Krankenkasse also wie von Dir beschrieben bis zum 28.05.2017. Da mein Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2017 ging setzt ab 01.07.2017 die Kasse wieder ein.
Ist das so richtig?
Der neue Arbeitgeber wusste nix von der Vorerkrankung und hat vom 12.05.2017 bis zum 22.06.2017 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet. Wird das Krankengeld vom 12.05.2017 bis zum 28.05.2017 verrechnet mit dem Lohn?
Ja es ist ein normales Arbeitsverhältnis.
Grüße
Christian
Verfasst: 04.07.2017, 18:53
von Czauderna
Hallo,
ja, so kenne ich es jedenfalls - Arbeitgeber macht bei der Kasse seine Forderung geltend und bekommt den Krankengeld-Netto-Betrag von dieser überwiesen sofern du das Krankengeld nicht schon erhalten hast. In diesem Fall muss du dem Arbeitgeber den Nettolohn für diese Zeit zurückzahlen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.07.2017, 18:56
von chris1
Setzt ab 01.7.2017 das Krankengeld wieder ein?
Arbeitsverhältnis beim BNW ging vom 01.05.2017 bis 30.06.2017. Nein Krankengeld hatte ich noch nicht erhalten. Ich habe vom 12.05.2017 bis 22.06.2017 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Da ist dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen.
Grüße
Christian
Verfasst: 04.07.2017, 19:35
von chris1
Wird ab 01.07.2017 das Krankengeld weitergezahlt?
Verfasst: 04.07.2017, 20:21
von Czauderna
chris1 hat geschrieben:Wird ab 01.07.2017 das Krankengeld weitergezahlt?
Hallo,
ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht, dann zahlt die Kasse ab dem 01.07.2017 wieder Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.07.2017, 22:34
von broemmel
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, so kenne ich es jedenfalls - Arbeitgeber macht bei der Kasse seine Forderung geltend und bekommt den Krankengeld-Netto-Betrag von dieser überwiesen sofern du das Krankengeld nicht schon erhalten hast. In diesem Fall muss du dem Arbeitgeber den Nettolohn für diese Zeit zurückzahlen.
Gruss
Czauderna
Das ist so nicht richtig.
Du hast Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 12.05. bis 28.05.
Vom 29.05. bis 30.06. hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber irrtümlich Lohnfortzahlung geleistet hat wird er den überzahlten Betrag von Dir zurückfordern.
Einfach so mit der Kasse verrechnen funktioniert nicht. Nur wenn Du eine Abtretungserklärung abgibst darf die Kasse an den Arbeitgeber zahlen.
Vorerkrankungen sind unerheblich. Da es sich um einen neuen Arbeitgeber handelt gibt es keine Vorerkrankungen die angerechnet werden können.
Verfasst: 04.07.2017, 23:57
von Czauderna
Hallo,
vielen Dank Broemmel, jetzt wo du es schreibst fällt es mir auch wieder ein.
Das mit der Abtretung stimmt natürlich, hatte ich "verdrängt " - gut, dass es dich gibt.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.07.2017, 14:52
von chris1
Ich habe eben mit der Krankengeldabteilung telefoniert. Der Herr sagte, dass ich Krankengeld ab 23.06.2007 gezahlt bekomme da der AG vom 12.05.2017 bis 22.06.2017 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet hat. Er musste ja vom 12.05.2017 bis 28.05.2017 wie Broemmel schrieb eigentlich nicht leisten hat es aber trotzdem getan. Das Geld vom 23.06.2017 bis 30.06.2017 ist angewiesen worden durch den Sachbearbeiter. Am 30.06.2017 war ich beim Arzt und habe mich bis zum 14.07.2017 weiter krankschreiben lassen.
Danke
Christian
Verfasst: 05.07.2017, 17:39
von Czauderna
chris1 hat geschrieben:Ich habe eben mit der Krankengeldabteilung telefoniert. Der Herr sagte, dass ich Krankengeld ab 23.06.2007 gezahlt bekomme da der AG vom 12.05.2017 bis 22.06.2017 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet hat. Er musste ja vom 12.05.2017 bis 28.05.2017 wie Broemmel schrieb eigentlich nicht leisten hat es aber trotzdem getan. Das Geld vom 23.06.2017 bis 30.06.2017 ist angewiesen worden durch den Sachbearbeiter. Am 30.06.2017 war ich beim Arzt und habe mich bis zum 14.07.2017 weiter krankschreiben lassen.
Danke
Christian
Hallo,
wenn es deinem Arbeitgeber nicht darauf ankommt, dann hast du Glück gehabt und die Kasse auch - du, weil dein Lohn höher als das Krankengeld ist und deine Kasse, weil sie nicht zahlen musste -können alle zufrieden sein, nur dein Arbeitgeber eigentlich nicht, aber das kann dir egal sein, oder ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.07.2017, 14:35
von ippuj
Bei meinem früheren Arbeitgeber hatten die Arbeitnehmer tariflich geregelt Anspruch auf 12 Wochen Entgeltfortzahlung. Da haben sich die Krankenkassen ja ein Loch in den Bauch freuen können, daß sie statt maximal 72 nur 66 Wochen Krankengeld zahlen mußten.