KK-Aufforderung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Solveigh
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KK-Aufforderung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Solveigh » 02.07.2017, 21:12

Hallo!
Wenn ich in der 10-Wochenfrist eine Arbeit aufnehme, ist die Aufforderung dann trotzdem wirksam? In wiefern dann mein Dispositionsrecht weiterhin eingeschränkt?
Danke im Voraus für die Info.
Gruß Solveigh

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 02.07.2017, 21:17

Zusatz:
...bzw. ich in die Arbeitslosigkeit gehe (ALG1) und aktiv versuche, vermittelt zu werden.

LG Solveigh

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2017, 21:29

Hallo,
wenn du vor Ablauf der 10-Wochen-Frist arbeitsfähig wirst, dann endet auch dein Krankengeldanspruch und du musst auch grundsätzlich den Antrag nicht mehr stellen - es gibt ja dann auch nichts mehr, was man dir sperren könnte.
Allerdings, solltest du wegen der gleichen Erkrankung innerhalb der nächsten Monate erneut arbeitsunfähig werden könnte es sein, dass sich die Kasse
an diese Aufforderung erinnert und die ggf. dann das Krankengeld sperrt bis zu dem Tag, an dem du den Antrag gestellt hast. Ob das deine Kasse so machen wird, das kann keiner sagen.
Gruss
Czauderna

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 02.07.2017, 22:18

Vielen Dank!

Die Aufforderung ist ja ein sog. "belastender Verwaltungsakt". Muss ich mich äußern, wenn ich dem nicht nachkomme und das begründen? Oder ist das bei Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt (Krankenstand aufgehoben) nicht nötig?

LG Solveigh

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2017, 22:25

Solveigh hat geschrieben:Vielen Dank!

Die Aufforderung ist ja ein sog. "belastender Verwaltungsakt". Muss ich mich äußern, wenn ich dem nicht nachkomme und das begründen? Oder ist das bei Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt (Krankenstand aufgehoben) nicht nötig?

LG Solveigh
Hallo,
grundsätzlich musst du das nicht. Es steht eine Rechtsbehelfsbelehrung unter dem Schreiben, nachdem du innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen kannst. wenn du das nicht machst, dann geht die Kasse davon aus, dass du mit den eventuellen Folgen "einverstanden" bist, also mit der Sperrung des Krankengeldes nach Ablauf der 10-Wochen-Frist. Wen du aber vorher wieder arbeitsfähig bist, dann kann dir nichts gesperrt werden. Die Kasse erfährt das ohnehin, denn du wirst sie sicher mit deinem letzten Auszahlschein über die das Ende deiner Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen.
Gruss
Czauderna

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 04.07.2017, 15:43

Hallo!

Vielen dank für die Auskünfte. Ich habe mir überlegt, einen Widerspruch auf jeden Fall zu formulieren und innerhalb der Monatsfrist loszuschicken. Ist das sinnvoll ?

Danke
LG Solveigh

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.07.2017, 18:09

Solveigh hat geschrieben:Hallo!

Vielen dank für die Auskünfte. Ich habe mir überlegt, einen Widerspruch auf jeden Fall zu formulieren und innerhalb der Monatsfrist loszuschicken. Ist das sinnvoll ?

Danke
LG Solveigh
Hallo,
ich halte es nicht für sinnvoll, aber ich war ja auch bei einer Krankenkasse beschäftigt 8) . Schaden wirst du dir mit dem Widerspruch meiner Meinung nach, nicht, ob es was nützt - siehe oben.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.07.2017, 22:49

Solveigh hat geschrieben:Hallo!

Vielen dank für die Auskünfte. Ich habe mir überlegt, einen Widerspruch auf jeden Fall zu formulieren und innerhalb der Monatsfrist loszuschicken. Ist das sinnvoll ?

Danke
LG Solveigh
Was willst Du damit erreichen?
Ein Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn die Voraussetzungen nach § 51 SGB V nicht vorliegen. Dazu solltest Du vielleicht mal mit Deinem behandelnden Arzt sprechen.

Wenn Du einfach nur Widerspruch einlegst ohne Begründung wird der sehr schnell abschlägig beschieden. Gewonnen hast Du da überhaupt nichts.

Du bist aufgefordert worden einen Reha Antrag zu stellen. Das bedeutet Deine Erwerbsfähigkeit ist stark gefährdet. Aufgrund des Antrages prüft der Rentenversicherungsträger ob eine Reha sinnvoll ist (medizinisch oder berufliche Reha) oder ob der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.

Deshalb das Gespräch mit Deinem behandelnden Arzt.

Wenn Du ALG beantragst wird der ärztliche Dienst beim Arbeitsamt auch ggf. prüfen, ob Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Wenn nein, gibt es auch kein Arbeitslosengeld.

Sondern die Aufforderung direkt die EU Rente zu beantragen.

Also was willst Du erreichen?

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 05.07.2017, 08:13

Ja, ich will ja Rente beantragen, bloß bin ich mit meiner Krankengeschichte bzgl. Untersuchungen/Ärztemaraton noch nicht am Ende! Ich brauche noch die nächsten Monate um einen vernünftigen, realistischen Rentenantrag vorzulegen. Jetzt gelte ich momentan für die KK berufsunfähig (lt. Reha-Abschlussbericht). Was heißt das? Rente + Harzt4 Aufstockung! Ich bin ja nun nicht blöd (Entschuldigung!). Das mit der Berufstätigkeit (s. o.) fiel mir ein, damit ich erst mal aus der Nummer rauskomme, ist natürlich unrealistisch... bei den Beschwerden.
Wenn ich nun keinen Widerspruch einlege, sondern bis Fristtermin einen Rentenantrag stelle. Bin ich dann auch raus aus der Nummer und mir bleibt das Anspruchs-KG die wenigen Monate noch erhalten?

Die wandeln einen Reha- Teilhabeantrag um bei der Rentenkasse, ich habe das schon erfragt.

Danke.

LG Solveigh

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 05.07.2017, 11:37

Pardon, es soll heißen: NACH der Fristsetzung.

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