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Welcher Arzt begründet Notwendigkeit von med. Hilfsmittel?

Verfasst: 27.06.2017, 10:00
von indiaberty
Bin Rollstuhlfahrer und habe eine ausgeprägte Hemiparese und Hemiplegie
Mein Kranken Therapeut empfahl mir ein Trainingsgerät von MOTOmed von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.
Ich hatte bei der Krankenkasse angerufen, sollte eine ärztliche Begründung senden, zur Vorlage für den MDK
Mein Kranken Therapeut ist überzeugt, dass ich nach einer gewissen Übungszeit wieder gehen kann.
Er würde auch eine Begründung an Kasse schreiben, falls Kasse solche Begründung anerkennt.
Habe gelesen, dass die Kassen solche Geräte genehmigen.
Meine wichtige Frage
Was soll ich als 1. machen wie soll ich vorgehen?
Schritt für Schritt
Lg.
berty

Verfasst: 27.06.2017, 10:49
von broemmel
Die medizinische Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt fest.
Nicht der Therapeut!

Also Schritt 1 ist ganz einfach. Geh zum Facharzt der Dich wegen dieser Beschwerden behandelt und sprich ihn auf eine entsprechende Verordnung an.

Schritt 2: Mit der Verordnung zu einem Sanitätshaus gehen und die stellen einen Kostenvoranschlag für die Kasse aus und reichen diesen mit der Verordnung ein

Schritt 3: Warten auf die Entscheidung der Kasse

Re: Welcher Arzt begründet Notwendigkeit von med. Hilfsmitte

Verfasst: 27.06.2017, 13:53
von indiaberty
indiaberty hat geschrieben:Mein Kranken Therapeut empfahl mir ein Trainingsgerät von MOTOmed von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.
Der Therapeut kennt sich mit diesen Geräten sehr gut aus, ist sogar Bobath Therapeut mit Diplom
Er kann eine bessere Beurteilung als der Arzt ausstellen, da er mit mir 2x wöchetlich übt und meine Fortschritte bestens kennt.

Verfasst: 27.06.2017, 16:07
von broemmel
Na warum fragst Du dann, wenn Du es besser weißt.

Also los. Hol Dir eine Verordnung vom Therapeuten und versuch Dein Glück. Die Ablehnung ist garantiert aber jeder soll ja glücklich werden.

Verfasst: 28.06.2017, 09:34
von Czauderna
Hallo,
Sehe ich auch so wie Broemmel, ohne ärztliche, wenn nicht sogar fachärztlicher, Verordnung geht gar nix.
Gruß
Czauderna