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Hauptberuflich selbstständig evtl Wechsel zu nebenberuflich

Verfasst: 21.06.2017, 09:11
von Andi133
Hallo,

ich habe folgende Frage, bin nun seit 10 jahren selbstständig und erlebe leider seit Anfang des Jahres einen massiven Gewinneinbruch.

Bisher bin ich freiwillig gesetzlich versichert, nun überlege ich ab nächstem Jahr ( Frage geht das auch unterjährig ? ) nur noch nebenberuflich selbstständig zu sein und mich bei meinem Mann familienversichern zu lassen.

Meine Fragen hierzu, wo liegt denn die Einkommensgrenze, habe etwas von 425 Euro / Monat gelesen, stimmt das und gilt das immer monatlich oder für das Jahr gerechnet, also 425 x 12 = 5100 Euro ?

Wie kann ich das der KK vermitteln, da die aktuellen Steuerbescheide 2015 natürlich noch etwas anderes aussagen ?

Gewerbe abmelden und wieder neu anmelden möchte ich wegen dem Finanzamt nicht, falls das die einzige Möglichkeit wäre.

Vielen Dank
Andrea

Verfasst: 21.06.2017, 16:39
von Czauderna
Hallo,
aber genau so wird es wahrscheinlich seitens der Kasse nur gehen - Gewerbe abmelden dann Familienversicherung beantragen und danach (nach etwa zwei oder drei Monaten) Gewerbe wieder aufnehmen und neue Statusprüfung durch die Kasse vornehmen lassen - das mit den 425,00 € stimmt.
Wenn keine Gewerbeabmeldung erfolgt wird die Kasse eine durchgehende Selbständigkeit sehen und das Jahreseinkommen durch 12 teilen - mehr als
425,00 € - eigene Mitgliedschaft bleibt bestehen.
Die andere Frage wäre natürlich ob sich die Kasse bei Einkommen über 425,00 € auf eine Umstellung von hauptberuflich Selbständig auf nicht hauptberuflich Selbständig einlassen würde - was eine wesentlich niedrigere Mindestbeitragsbemessungsgrenze zur Folge hätte.
Weiterhin gibt es zu bedenken, dass bei ununterbrochener Selbständigkeit, nun der Einkommensteuerbescheid für 2016 und in 2018 der Einkommensteuerbescheid für 2017 Grundlage für die Beitragsberechnung bildet.
Das ist meine Meinung zu deiner Frage.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.06.2017, 17:44
von D-S-E
Für die Familienversicherung wird es nur mit einer Gewerbeabmeldung funktionieren, denn im der Regel prüft die Kasse mit dem zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheid deine Einkünfte. Dass diese nichts mit deinen derzeitigen Einkünften zu tun haben, spielt keine Rolle.

Du hast die Möglichkeit, gegenüber der Kasse eine unverhältnismäßige Belastung anzuzeigen. In diesem Fall gilst du weiterhin als hauptberuflich selbstständig. Sind deine Einkünfte gemäß Vorauszahlungsbescheid (nur dieser darf als Nachweis anerkannt werden) um mindestens 25 % niedriger als auf dem zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheid, ist eine unverhältnismäßige Belastung gegeben. In diesem Fall werden die Einkünfte für das entsprechende Kalenderjahr vorläufig festgesetzt und anhand des Einkommensteuerbescheides geprüft.

Ab 1. Januar 2018 wird sich die Beitragsberechnung für Selbstständige grundlegend ändern.

Verfasst: 21.06.2017, 17:59
von Czauderna
Hallo,
vielen dank DSE für den Hinweis - ich habe mal gegoogelt und das hier gefunden - so als Info -
https://www.haufe.de/sozialwesen/versic ... 02668.html
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.06.2017, 20:10
von Andi133
Ja, habe ich mir auch schon so gedacht, da mein Mann sowieso bei einer anderen KK gesetzlich versichert ist, müßte ich dort dann den Antrag auf Familienversicherung stellen (wollen die dort auch die Gewerbeabmeldung sehen, oder interessiert die das nicht ? ), um dann mit der Gewerbeabmeldung bei meiner jetzigen Kasse die freiwillige Mitgliedschaft zu beenden.

Muß ich hier eine Kündigungsfrist beachten oder endet die freiwillige Mitgliedschaft zum selben Datum wie die Gewerbeabmeldung ?

Verfasst: 21.06.2017, 20:46
von D-S-E
@Czauderna
Die Neuerungen dürften den Beitragsteams der Krankenkassen viel Arbeit machen...

@Andi133
Eine freiwillige Mitgliedschaft endet grundsätzlich nicht durch Eintreten der Voraussetzungen für die Familienversicherung. Allerdings sind hier einige Kassen kulant, bei einem Wechsel. Grundsätzlich musst du aber kündigen, 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, um in die Fami der neuen Kasse zu kommen. Wenn du bei der neuen KK die Fami beantragst, wirst du auch nach Selbstständigkeit gefragt. Wenn du keine Selbstständigkeit angibst, kommst du erstmal rein. Wenn du das Gewerbe vor Beginn der Fami abmeldest, bist du ja auch nicht mehr selbstständig, dann musst du es auch nicht angeben.
Solltest du es nicht abmelden, wird die Krankenkasse anhand des letzten ESTBs beurteilen, ob du dort in die Familienversicherung kannst. Dann sieht es schlecht aus.

Verfasst: 21.06.2017, 22:40
von Vampirella
Eine Familienversicherung hat immer Vorrang vor einer eigenen Versicherung....du musst zwar deine freiwillige Versicherung kündigen, aber nicht die Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten einhalten.....wenn du rückwirkend Anspruch auf Familienversicherung hast, wird auch die freiwillige Versicherung rückwirkend beendet....so kenne ich das zumindestens....

Verfasst: 22.06.2017, 06:50
von D-S-E
Die freiwillige Versicherung endet mit dem Tod, dem Beginn einer Versicherungspflicht oder mit Kündigung. Ob die Voraussetzungen einer Familienversicherung reichen, um aus der freiwilligen Versicherunh rauszukommmen, hängt von der Satzung der Kasse ab, bei der die freiwillige Mitgliedschaft besteht.

In der Praxis sollte ein Wechsel bei derselben Kasse nie ein Problem sein, bei der hier beschriebenen Konstellation ist das aus meiner Sicht aber unsicher.

Verfasst: 22.06.2017, 11:34
von Czauderna
D-S-E hat geschrieben:Die freiwillige Versicherung endet mit dem Tod, dem Beginn einer Versicherungspflicht oder mit Kündigung. Ob die Voraussetzungen einer Familienversicherung reichen, um aus der freiwilligen Versicherunh rauszukommmen, hängt von der Satzung der Kasse ab, bei der die freiwillige Mitgliedschaft besteht.

In der Praxis sollte ein Wechsel bei derselben Kasse nie ein Problem sein, bei der hier beschriebenen Konstellation ist das aus meiner Sicht aber unsicher.
Hallo,
das sehe ich genau so.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.06.2017, 16:04
von Andi133
Danke schonmal an alle für Ihre Mühe !

Habe gerade bei der AOK nachgefragt, habe es schriftlich, daß die freiwillige Mitgliedschaft automatisch endet bei Beginn einer Familienversicherung, also ohne Kündigungspflicht.