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Neue Diagnose - Anspruchsdauer

Verfasst: 18.06.2017, 15:34
von Muffibert
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldes und dessen Anspruchsdauer !

Folgendes: Vom 12.10.2015 bis 02.06.2016 war ich aufgrund der Diagnose M75.4 Impingement-Sydrom der Schulter AU und bezog nach der 6. Woche Krankengeld.

Vom 03.06.2016 bis 03.10.2016 war ich Gesund und stand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Seit dem 04.10.2016 bin ich aufgrund der Diagnosen F32.9 G Depressive Episode & E66.89 G Sonstige Adipositas bis zum 27.06.2017 AU, und das wird auch sicher noch eine weile anhalten.

Vor kurzem habe ich ein Schreiben der AOK erhalten, in dem steht das ich für die AU ab dem 04.10.2016 einen KG-Anspruch bis zum 10.08.2017 habe.

Für die Zeit vom 12.10.2015 bis 02.06.2016 Diagnose M75.4 wurden mir 235 Tage berechnet, da die Höchstanspruchsdauer bei 546 Tagen liegt, bleiben 311 Tage übrig.

Ist es nicht so, das ich aufgrund der neuen, komplett anderen Diagnose und zwischenzeitlichen "Gesunden Zeit" einen neuen Anspruch auf 78 Wochen KG habe ?

Um hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.


Viele Grüße

Verfasst: 18.06.2017, 17:40
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert besteht kein Zusammenhang zwischen den genannten Diagnosen und die neuen Diagnosen sind auch nicht als hinzugetreten zu bewerten. Also, wie kommt die Kasse darauf, dass die M Diagnose mit den neuen Diagnosen in einem ursächlichem Zusammenhang steht ?.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten - entweder die Kasse hat das einfach mal so gesehen, was ganz, ganz schlecht ist, denn bei der Kasse arbeiten grundsätzlich keine Mediziner, die so etwas beurteilen können oder die Kasse hat sich die "Bestätigung" durch den behandelnden Arzt oder gar durch den MDK geben lassen - dann solltest du dir Akteneinsicht verschaffen und das dann ggf. mit deinem Arzt besprechen, wie man aus medizinischen Gründen einen Zusammenhang herstellen konnte.
Ich vermute allerdings stark, das aufgrund der Tatsache, dass die neue AU. am 4.6. 2016 eingetreten ist und die alte mit dem 2.6.2016 endete, dass die Kasse doch eher auf die Schiene "hinzugetretene Erkrankung" gesetzt hat - da liegt es nun an deinem Arzt der Kasse medizinisch glaubhaft zu machen, dass die neuen Diagnosen tatsächlich erst ab dem 4.6. AU-begründet und vorher noch nicht vorhanden waren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.06.2017, 17:51
von Muffibert
Hi,

Ähm, wie kommst du darauf das die alte AU am 02.06 endete und die neue am 04.06. eintrat ?

Dachte schon ich hätte mich verschrieben, aber habe ich nicht :)
Die alte endete am 02.JUNI 2016 ... die neue begann am 04.OKTOBER 2016 ... da liegen 4 Monate Gesundheit zwischen ;)

Verfasst: 18.06.2017, 17:58
von Czauderna
Muffibert hat geschrieben:Hi,

Ähm, wie kommst du darauf das die alte AU am 02.06 endete und die neue am 04.06. eintrat ?

Dachte schon ich hätte mich verschrieben, aber habe ich nicht :)
Die alte endete am 02.JUNI 2016 ... die neue begann am 04.OKTOBER 2016 ... da liegen 4 Monate Gesundheit zwischen ;)
Hallo,
#oh, sorry, hab ich mich verlesen - dann können wir den Grund "hinzugetretene Erkrankung" streichen
gruss
Czauderna

Verfasst: 25.07.2017, 23:30
von Gustav
So wie du den fall beschreibst hättest du einen neuen anspruch auf 78 wochen. Das kniffelige bei dem höchstanspruch ist jedoch, dass wenn dein arzt während deiner ersten au auch mal depressionen mit aufgeschrieben hatte durchaus der komplette zeitraum angerechnet wird.. auch wenn vllt die schulter die hauptdiagnose war etc.

Widerspruch einreichen und Begründung der anrechnung anfordern

Verfasst: 30.07.2017, 14:09
von Muffibert
Ich bin auch der Meinung das ich eine neue Anspruchsdauer von 78 Wochen habe.

Mein Arzt hat während der ersten AU definitiv keine Depressionen mit angegeben, diese Krankheit besteht definitiv erst seit Oktober 2016. Also weit nach der Geschichte mit den beiden OP´s an den Schultern.

Inzwischen ist leider ein weiterer Faktor hinzu gekommen, der mich so langsam verzweifeln lässt, da ich zur Zeit keinerlei Zahlungen seitens der AOK sowie der Agentur für Arbeit erhalte.


Grund: Die AOK hat ende Juni 2017 eine Stellungnahme meines alten Hausarztes verlangt, welcher in seiner Stellungnahme vom 24.06.2017 zu dem Ergebnis kommt, das ich ab dem 05.07.2017 wieder arbeitsfähig sei :evil:

Für mich absolut unverständlich, weil ... diesen Arzt besuchte ich das letzte mal am 07.06.2017 um ein Rezept zu erhalten. Bei diesem Besuch ging es um keine AU und es erfolgte auch keine Untersuchung.

Für mich unverständlich wie dieser meine Arbeitsfähigkeit ab dem 05.07.2017 beurteilen kann, wenn er überhaupt nicht weiß was inzwischen für Probleme aufgetreten sind.

Zur Info: Am 17.05.2017 bekam ich eine Magenverkleinerung und hatte sofort nach erwachen aus der Narkose extrem starke Schmerzen in der linken Schulter. Im Verlauf des stationären Aufenthaltes klagte ich immer wieder über die Schmerzen, allerdings begründete man seitens der Klinik die Schmerzen durch die OP Gase die man erhält um den Bauchraum aufzublasen.

Bei Entlassung aus der Klinik bestanden die Schmerzen weiterhin, ich bin anschließend zu zig Ärzten und Notdiensten gelaufen weil ich es vor Schmerzen nicht mehr ausgehalten habe. Von Novalgin über Tramadol bis Tilidin Schmerzmittel habe ich alles bekommen, leider ohne nennenswerten Erfolg. Nachdem ich vor kurzem durch meinen Hausarzt bzw. Orthopäden zum MRT geschickt wurde, steht folgende Diagnose: Eingeschlagenes inferiores glenohumeralen Ligamentum ventroinferioren Teil des Gelenkes.

Was auch immer das zu bedeuten hat, scheinbar aber nichts schönes !

Dennoch weigert sich die AOK mir Krankengeld zu zahlen :evil:

Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, aber die AOK schreibt: Sie haben nun die Möglichkeit zur Erstellung eines Zweitgutachtens Unterlagen zur Begründung Ihres Widerspruchs einzureichen

Ich muss mich dermaßen Zusammenreißen das ich nicht zur AOK fahre ... ich glaube da wäre kein Platz mehr um der Katz den Arsch zu hauen :shock:


Fakt ist, dass ich aktuell nicht weiß was ich machen soll.
Natürlich werde ich am 08.08. wenn ich den Termin bei meinem Orthopäden habe um den aktuellen Befund aus dem MRT zu besprechen, die Sache ansprechen und ihn bitten der AOK bzw. dem MDK ein gescheite Stellungnahme zu schreiben die meine weitere AU Zeit bestätigt. Finde es nur schade das es soweit kommen muss, denn erstens laufe ich nicht aus Spaß zu sämtlichen Ärzten und Notdiensten, und die Ärzte schreiben mich auch nicht aus Langeweile krank.

Was mich noch ärgert ist, das ich Unterlagen für ein Zweitgutachten einreichen könnte ... es hat doch noch nicht mal ein Erstgutachten stattgefunden :!: :?:

Tut mir Leid wenn ich alles etwas durcheinander geschrieben habe, aber ich bin auf 180 und verstehe nicht wie die AOK und der MDK sagen können, das die AU aus 2015 & die AU aus 2016 in Zusammenhang stehen, noch kann ich verstehen wie mich ein Arzt der mich zuletzt am 07.06.17 gesehen hat, über meine Arbeitsfähigkeit 4 Wochen voraus urteilen kann :evil:

Vielleicht kann mir jemand helfen wie ich jetzt am besten vorgehe, um endlich an mein Krankengeld was ich zuletzt bis zum 04.07. bekommen habe, ran komme :?

Verfasst: 30.07.2017, 14:26
von Czauderna
Hallo,
offenbar haben wir es hier mit zwei problemen zu tun - einmal Ende der Krankengeldzahlung . Grund: Die AOK hat ende Juni 2017 eine Stellungnahme meines alten Hausarztes verlangt, welcher in seiner Stellungnahme vom 24.06.2017 zu dem Ergebnis kommt, das ich ab dem 05.07.2017 wieder arbeitsfähig sei

Für mich absolut unverständlich, weil ... diesen Arzt besuchte ich das letzte mal am 07.06.2017 um ein Rezept zu erhalten. Bei diesem Besuch ging es um keine AU und es erfolgte auch keine Untersuchung.

Für mich unverständlich wie dieser meine Arbeitsfähigkeit ab dem 05.07.2017 beurteilen kann, wenn er überhaupt nicht weiß was inzwischen für Probleme aufgetreten sind.

und zum Anderen Gesamtanspruchsdauer auf Krankengeld unter Anrechnungen von Vorerkrankungen.
Das erste problem ist erst mal das wichtigste was es anzugehen gilt.
Du hast bis zum 4.7. Krankengeld erhalten ?. Wer hat den entsprechenden Auszahlschein (Folge-Meldung) ausgestellt und wann - dein alter Hausarzt mit Sicherheit nicht.
Was genau stand auf dieser Meldung drauf - kannst du sie ggf. anonymisiert hier mal einstellen ?
Es stellt sich grundsätzlich die Frage wieso die Kasse deinen alten Hausarzt angefragt hat - wusste sie von einem neuen Arzt nichts ?
Wann überhaupt hat dein alter Hausarzt eine AU-Meldung zuletzt ausgefüllt und was stand da genau drauf , muss ja weit vor dem 7.6. gewesen sein(bitte ggf. auch einstellen).
Auf jeden Fall, wenn nicht sowieso schon geschehen, schriftlichen Widerspruch gegen die Krankengeldeinstellung zum 04.07.2017 einlegen
und eine Widerspruchsbegutachtung durch den MDK verlangen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.07.2017, 16:17
von Muffibert
Ich versuche mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen :idea:

AU meines alten Hausarzt
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423020.jpg

AU meines neuen Hausarzt
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423166.jpg

AU meines Orthopäden
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423228.jpg

AU meines neuen Hausarzt
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423301.jpg

AU meines Orthopäden
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423351.jpg

Den Hausarzt habe ich gewechselt weil mein neuer Arzt die Urlaubsvertretung für meinen alten Arzt gemacht hat, und ich mich bei ihm auf Anhieb wohler und verstandener fühle

Dies konnte die AOK nicht wissen, demnach wurde eine Stellungnahme beim alten Hausarzt angefordert !



Folgend sind die Schreiben der AOK zu sehen (nach Erhalt sortiert)

Dauer des Krankengeldes - Seite 1
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423663.jpg

Dauer des Krankengeldes - Seite 2

http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423811.jpg

Antwort auf Widerspruch / Aussteuerung
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 423901.jpg

Info über Stellungnahme / Alter Hausarzt
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 424015.jpg

Info über mögliches Zweitgutachten
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 424095.jpg :)


Sooo, einen Auszahlschein wie es ihn früher gab, gibt es nicht mehr. Das geht mittlerweile alles nur noch über das reine AU Formular.

Wir halten fest: Mein alter Hausarzt, der letztendlich in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis kommt das ich ab dem 05.07.17 wieder arbeitsfähig bin, hat mich am 24.04.17 das letzte mal AU geschrieben,
und mich am 07.06.17 das letzte mal in seiner Praxis gesehen.

Verfasst: 30.07.2017, 16:57
von Czauderna
Hallo,
für mich klar wie "Klosbrühe" - hier ist die AOK auf dem absolut falschen Dampfer, was das Ende der Krankengeldzahlung mit dem 04.07.2017 betrifft, denn sowohl der vorletzte als auch der letzte Auszahlschein (AU-Meldung) wurde nicht vom alten Hausarzt bestätigt, insofern ist dessen "Bestätigung" untauglich - er war nicht mehr mit der Behandlung befasst und konnte deshalb keineswegs am 24.06. beurteilen, dass du ab dem 5.7. wieder arbeitsfähig sein würdest - das waren 12 Tage, die in die Zukunft schaute und dann auch noch, nachdem er dich seit drei Wochen (7.6.) überhaupt nicht gesehen hatte. Das hätte auch der AOK auffallen müssen - nebenbei bemerkt, auch die erste Meldung deines alten Hausarztes mit einer Laufzeit von fast zwei Monaten war auch schon sehr grenzwertig.
Für mich ist es klar und eindeutig - die Kasse muss dir bis zum 21.7.2017 auf jeden Fall Krankengeld zahlen. Die Meldung ab 24.07. ist eigentlich auch noch dazu geeignet das Krankengeld weiterzuzahlen - es handelt sich zwar auf der einen Seite um eine "neue" Meldung, weil ein "ab-Datum" (24.07.2017) da steht, andererseits ist die Meldung aber als "Folgemeldung" gekennzeichnet und somit auch noch fristgemäß (nächster Werktag = Montag) erstellt.
Was nun die Anrechnung der Vorerkrankung für den Gesamtanspruch angeht, da hilft nur Einsichtnahme in das MDK-Gutachten und die Antwort auf die Frage - was wurde dem MDK vorgelegt an Befundberichten, die ihn zu der Entscheidung führten, dass es Vorerkrankungen gegeben hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.07.2017, 17:28
von Muffibert
Ok, Vielen lieben Dank für deine Hilfe :)

Das mit der Folgebescheinigung und dem "ab Datum" ist mir leider erst aufgefallen als ich zuhause war. Mein Orthopäde hat eine neue Mitarbeiterin der das wohl nicht aufgefallen ist, sonst hätte ich das direkt bemängelt.
Aber wenn ich mit meinem Orthopäden spreche, wird er dies sicherlich berichtigen.

Ich werde mich jetzt noch ein letztes mal hinsetzen und einen Brief an die AOK schreiben mit den Hinweisen wie Du sie schon erwähnt hast.
Wenn die dann immer noch auf Stur schalten, muss ich auf meine Ärzte hoffen das die der AOK mal was passendes schreiben, oder aber ich muss zum Anwalt gehen, sofern ich dieses dann bezahlt bekomme

Zugleich werde ich dann bei der AOK / MDK um Einsichtnahme bitten. Allerdings denke ich das auch hier die Herrschaften auf dem falschen Weg sind. :roll:

Verfasst: 31.07.2017, 23:55
von Gustav
MDK bekommt deine akte vorgelegt und soll mit dem behandelnden Arzt sprechen wielang du noch AU sein wirst. GGF macht die aok das schriftlich - darum.kümmert sich die aok/mdk beispielsweise am 12.06. Zu dem zeitpunkt ist der alte hausarzt der krankschreibende. Selbst wenn der arzt erst nach dem 14.06 befragt wurde gingen wohl alle noch davon aus dass der neue HA nur als vertretung fungierte und der alte lange behandelnde die AU dauer abschätzen konnte
Wie haltbar das AF durch den Mdk ist ist eine andere Sache.

Bzgl der LU gehe ich noch immer davon aus, dass auf seine jetzige AU die VEs aus der vorherigen angerechnet wurden, weil damals auf irgendwelchen bescheinigungen bestimmt auch schonmal adipositas aufgeschrieben wurde. Lass dir doch einfach telefonisch die beiden ICDs 10 schlüssel geben die aufeinenader angerechnet wurden und schon bist du schlauer.


Nächster wichtiger punkt ist folgender stehst du in einem beschäftigungsverhältnis oder beziehst du ALG 1? + auf keiner der AUs taucht die schulter mit auf bis auf der Besch. Ab 24.07.
Hat das KHS die schulter als Diagnose mit aufgeführt? Und geht def aktuell behandelnde arzt überhaupt von.einem zusammenhang zwischen OP und schulter.aus? ansonsten könnte hier sogar noch ein Diagnosewechsel vorliegen , weil sich die AUs nicht.überschnitten haben. Ob es der nächste werktag ist oder folgebesch angekreuzt ist ist völlig irrelevant wenn keiner außer dir einen zusammenhang sieht.

Bist du in Sachen adipositas/OP folgen völlig genesen oder warum taucht davon nichts mehr auf den AUs auf?

Eine derart wahllose LU berechnung würde mich stark wundern


Edit:
Da fällt mir doch glatt noch was schönes ein.
OP 17.05, schulterschmerzen- KHS teilt diagnosen mit, vorherige AU in 2015/16 wegen schulter, die aok ist fix dabei und rechnet die schulter diagnosen aufeinander an- voila LU mitteilung 18.05. Versandt.

Verfasst: 03.08.2017, 11:39
von Muffibert
Oh je, was ein umfangreicher Kram :shock:

Also, die AU-Zeit seit dem 12.10.2015 war in keiner AU mit Adipositas angegeben, lediglich die Diagnosen: M75.4 als Hauptdiagnose und M53.1 sowie M53.99 als Nebendiagnose (siehe folgendes Bild)

Stellungnahme MDK
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 750851.jpg


Diese Krankheit ist (wie dem Schreiben des MDK´s zu entnehmen), seit dem 03.06.2016 vollständig geheilt, was auch tatsächlich so war. Demnach habe ich mich am 03.06.2016 bei der AfA Arbeitssuchend gemeldet, worauf ich kurze Zeit später an einer Umschulung teilgenommen, bzw. begonnen habe, welche ich aber dann mit AU vom 04.10.2016 abbrechen musste.

Am 04.10.2016 wurde durch eine Psychiaterin die Diagnose F32.9 G sowie E66.89 G festgestellt.

Aufgrund dieser Diagnose, bzw. der E66.89 G bin ich lückenlos durch Folgebescheinigungen bis einschließlich 21.07.2017 AU


Wenn ich richtig aufgepasst habe, liegen hier zwei völlig verschiedene und nicht Zusammenrechnungsfähige Diagnosen zusammen, da (wie erwähnt und bildlich zu erkennen) die AU-Zeit aus 2015 keinerlei Adipositas-Codes aufzeigt, und umgekehrt die AU-Zeit vom 04.10.2016 - 21.07.2017 keinerlei Diagnosen aufzeigt, die mit einer Schultererkrankung im Zusammenhang stehen.

Also sollten wir uns doch HIER einig sein, das diese zwei AU-Zeiten rein gar nichts miteinander zu tun haben, da in beiden Zeiten die verschiedenen Diagnosen Gegenseitig nicht auftauchen.

Demnach hat die AOK mir erstmal bis einschließlich zum 21.07.2017 Krankengeld zu zahlen !


Das Thema Hausarzt kann man natürlich so sehen, dass die AOK sich erstmal an den "alten" gewendet hat der mich tatsächlich bis einschließlich 14.06.2017 AU geschrieben hat, weil Sie von einer Weiterbehandlung ausgingen. Da dieser Arzt vom 15.06.2017 an Praxisurlaub hatte, musste ich zu seiner Vertretung. Diese Vertretung hat mich dann weiter für AU befunden, was auch im Anschluss mein Orthopäde anhand der gleichen Diagnosen befand.

SO, da der "alte" Arzt mich am 24.04.2017 bis einschließlich 14.06.2017 für AU befand, stelle ich mir die Frage, warum er mich dann nicht schon ab dem 15.06.2017 für Arbeitsfähig hielt und nicht erst ab dem 05.07.2017, wo alle beteiligten anhand der AU-Meldungen erkennen konnten, dass dieser Arzt nicht mehr auf dem neusten Behandlungsstand ist.

Ich weiß was Du meinst Gustav, aber logisch und rechtlich gesehen ergibt die Aussage des "alten" Arztes keinen Sinn, weil er zu dem Zeitpunkt nicht mehr wusste was aktuell Stand der Dinge ist, und ich von seinen Kollegen weiter für AU befunden wurde. Dann muss der "alte" Arzt doch so fair sein und sagen er aktuell keine Auskunft bzw. Stellungnahme abgeben kann, da er für den Patienten nicht mehr zuständig ist was anhand der AU-Meldungen seiner Kollegen zu erkennen ist.

Was jetzt widerrum die neue Diagnose der AU vom 24.07.2017 betrifft, habe ich im Nachhinein auch festgestellt, das es eine völlig andere Diagnose ist. Ob ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen der OP vom 17.05.2017 und der aktuellen Diagnose besteht, werde ich am 08.08.2017 mit meinem Orthopäden besprechen, bzw. das weitere Vorgehen klären.

ABER: Der Bescheid das die zwei AU-Zeiten zusammengerechnet wurden, kam ja bereits am 18.05.2017, zu einem Zeitpunkt wo es sich aus 2015 & 2016 um völlig unterschiedliche Krankheitsbilder handelt.
Die AU mit der Diagnose die wieder die Schulter ins Spiel bringt, wurde erstmals am 24.07.2017 durch meinen Orthopäden ausgestellt. Demnach können die 2 Schultergeschichten bis einschließlich 21.07.2017 nicht Zusammengebracht werden.

Natürlich kann es sein das die AOK ab dem 24.07.2017 sagt das die neue Diagnose mit der aus 2015/2016 zusammenhängt, was aber nach Aussage meines Orthopäden nicht möglich ist, aber das wäre ja dann der nächste zu klärende Fall.

Nachdem ich alles zusammenfasse, komme ich nach wie vor zu dem Ergebnis das die AOK mir min. bis einschließlich 21.07.2017 Krankengeld zahlen muss, da ich seit dem 04.10.2016 lückenlos und Folgebescheinigt wegen ein und der selben Diagnose AU bin !

Mir geht es einfach darum das die beiden AU-Zeiten nicht zusammengerechnet werden und ich weiterhin erstmal Krankengeld bis min. zum 21.07.2017 erhalte. Und nüchtern betrachtet dürfte es auf der Hand liegen das ich damit nicht falsch liege.

Am 30.07.2017 habe ich eine weitere Stellungnahme bei der AOK abgegeben, ich bin gespannt wie deren Reaktion ist !

Verfasst: 03.08.2017, 13:39
von Czauderna
Hallo,
sag ich doch, bzw. habe ich schon vor dem Beitrag vom Kollegen geschrieben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.08.2017, 22:21
von Gustav
Krankenhäuser übermitteln Diagnosen auch ohne AUB an die kassen. Aus Abrechnungsgründen wird da gerne alles aufgeführt. Daher nach wie vor meine Vermutung dass die schulter durch den KHS Aufenthalt aufgetaucht sein könnte.
Das AF durch den MDK halte ich nach wie vor für wenig haltbar.

Ich empfehle weiterhin einen kurzen Anruf, welche ICD 10 schlüssel aus dem aktuellen AU fall mit dem früheren im zusammenhang stehen sollen. Wenn du pech hast ist es die KHS schulter, dann wird das kein zuckerschlecken, dass du alles schriftlich machst jst sicherlich gut.. dennoch könnte der anruf dir gewissheit geben.

Ich würde auch gerne die aussage des Mitarbeiters hören der am Telefon sagt ja die schulter und die depression stehen im Zusammenhang :D

Also ich bin grds eurer meinung bzgl weiterer anspruch etc aber nach wie vor ist eine solch berechnete LU nicht normal daher fürchte ich hier noch eine Überraschung

Verfasst: 13.09.2017, 12:13
von Muffibert
Hallo Freunde,

ich bin mit meinem Latein am Ende.

Nachdem ich gebeten wurde medizinische Unterlagen zwecks Gutachten einzureichen, ich dies am 16.08.17 gemacht habe, am 30.08.17 erneut daran erinnert habe, habe ich bis dato nichts, aber auch rein garnichts von der AOK gehört.

Weder eine Zahlung erhalten, noch ein Schreiben oder sonst was.

Ich bin drauf und dran dahin zu fahren, aber ich und meine Frau sind uns einig das dass nicht so vorteilhaft wäre ... ihr versteht ... !

Darf es sein das die AOK seit dem 16.08. nichts von sich hören lässt ? Die benötigten Unterlagen haben die vorliegen, es geschieht nichts !

Bleibt mir wohl nur der Weg zum Anwalt und vorher zum Gericht zwecks PKH - Antrag ...

Was schlagt ihr vor ?