Krankengeld nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Verfasst: 14.06.2017, 10:15
Am 28.02.2017 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Der wird wirksam zum 30.09.2017 mit unwiderruflicher Freistellung ab dem 01.07.2017.
Aktuell bin ich nicht krankgeschrieben, aber es geht mir sehr schlecht, und ich kann nicht mehr. Mein Plan ist, bis zur Freistellung meine restlichen Urlaubstage zu verbrauchen, die reichen auch bis dahin, und dach wäre ich ja ohnehin freigestellt.
Nun habe ich aber die Befürchtung, dass meine Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitsvertrags hinaus andauert; ich habe auch noch einen offenen Rehaantrag, das kann sich ja noch eine Weile hinziehen.
Mir ist bekannt, dass ein Krankengeldanspruch auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus bestehen bleibt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde.
Sollte ich deshalb besser trotz der Freistellung eine AU ausstellen lassen? Gilt diese Weiterzahlung von Krankengeld auch dann, wenn die AU erst nach Beginn der Freistellung festgestellt wird?
Oder sollte ich mich besser bereits jetzt (also während meines Urlaubs noch vor der Freistellung) krankschreiben lassen?
Mir ist wohl bewusst, dass ich dann für August und September wohl kein Gehalt mehr bekäme, sondern bereits das niedrigere Krankengeld, aber das würde ich in Kauf nehmen, wenn die Krankengeldzahlung dafür nach dem 01.10.2017 fortgesetzt wird.
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass eine nach Beginn der Freistellung festgestellte Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätte, dass eben kein Krankengeld gezahlt würde, da das Beschäftigungsverhältnis bereits mit der Freistellung enden und damit der Krankengeldanspruch erlischt.
Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken, habe mich bemüht, mich auf die Fakten zu beschränken, um nicht unnötig zu verwirren.
Falls zur Beantwortung meiner Fragen Detail Infos erforderlich sind, gerne auf Nachfrage.
monti
Der wird wirksam zum 30.09.2017 mit unwiderruflicher Freistellung ab dem 01.07.2017.
Aktuell bin ich nicht krankgeschrieben, aber es geht mir sehr schlecht, und ich kann nicht mehr. Mein Plan ist, bis zur Freistellung meine restlichen Urlaubstage zu verbrauchen, die reichen auch bis dahin, und dach wäre ich ja ohnehin freigestellt.
Nun habe ich aber die Befürchtung, dass meine Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitsvertrags hinaus andauert; ich habe auch noch einen offenen Rehaantrag, das kann sich ja noch eine Weile hinziehen.
Mir ist bekannt, dass ein Krankengeldanspruch auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus bestehen bleibt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde.
Sollte ich deshalb besser trotz der Freistellung eine AU ausstellen lassen? Gilt diese Weiterzahlung von Krankengeld auch dann, wenn die AU erst nach Beginn der Freistellung festgestellt wird?
Oder sollte ich mich besser bereits jetzt (also während meines Urlaubs noch vor der Freistellung) krankschreiben lassen?
Mir ist wohl bewusst, dass ich dann für August und September wohl kein Gehalt mehr bekäme, sondern bereits das niedrigere Krankengeld, aber das würde ich in Kauf nehmen, wenn die Krankengeldzahlung dafür nach dem 01.10.2017 fortgesetzt wird.
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass eine nach Beginn der Freistellung festgestellte Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätte, dass eben kein Krankengeld gezahlt würde, da das Beschäftigungsverhältnis bereits mit der Freistellung enden und damit der Krankengeldanspruch erlischt.
Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken, habe mich bemüht, mich auf die Fakten zu beschränken, um nicht unnötig zu verwirren.
Falls zur Beantwortung meiner Fragen Detail Infos erforderlich sind, gerne auf Nachfrage.
monti