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Zweiter Widerspruch für Pflegegrad 3 erneut abgelehnt-
Verfasst: 24.05.2017, 10:45
von indiaberty
Letzte Woche bekam ich ein Schreiben, dass mein erneuter Einspruch Pflegegrad 3 abgelehnt wurde.
Mein Problem ist, ich kann nicht alleine stehen, muss immer gehalten werden.
Beim Versuch zu gehen oder stehen, knicken die Beine weg-
Sonst sitze ich immer im Rollstuhl.
Geistig bin recht fit, mein Problem, zb. Arztbesuche ohne Begleitperson sind nicht möglich.
Zu meinem Antrag heißt es, ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen.
Ich habe mit dem Pflegegradrechner meinen Pflegegrad korrekt berechnet und komme auf 65 Punkte.
Da frage ich mich unter welchen Kriterien der MDK mein Pflegegrad berechnet hat.
Auf jeden Fall werde ich jetzt ein Anwalt einschalten.
Verfasst: 24.05.2017, 10:53
von Pichilemu
Was ist eigentlich aus dem alten Antrag geworden?
Ich frage das aus einem Grund: für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2016 bei der Pflegekasse eingehen, wird noch für die gesamte Dauer des Verfahrens das alte System der Pflegestufen verwendet. Das dürfte für dich günstiger sein, zum einen wegen der Wahrscheinlichkeit, dass du nach Pflegestufen höher eingestuft wirst als nach Pflegegraden, zum anderen aber auch weil das alte System höhere Beiträge für die vollstationäre Unterbringung vorsah.
Verfasst: 24.05.2017, 11:27
von indiaberty
Pflegestufe 1 hatte ich schon 2015
Ich hatte auch höhere Beiträge der Plegestufe 1 für die vollstationäre Unterbringung bekommen
Antrag auf Pflegestufe 2 stellte ich Dez. 2016. hatte aber keinen Termin für neue Begutachtung bekommen.
Die beiden abgelehnten Widersprüche wurden in 2017 von mir gestellt-
Ist der Pflegegradrechner korrekt?
Verfasst: 09.06.2017, 11:37
von indiaberty
Liege mit GKK und MDK im clinch
Es geht um pflegegrad 3
Hatte Untersuchung vom MDK
Beantragung pflegegrad 3 wurde abgelehnt
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Um Pflegegrad 3 und die entsprechenden Leistungen zu erhalten, müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ erzielen.
Die beauftragten Gutachter des MDK testen all diejenigen, die 2017 erstmals Pflegeleistungen bzw. einen Pflegegrad beantragen.
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Ich bin mir jedoch in verschiedenen Punkten nicht sicher da ich in einem Pflegeheim 24 Std. versorgt bin
ZB. Im Fragebogen steht, können sie sich in ihrer Wohnung frei bewegen, habe ich mit unselbstständig angegeben, da ich nicht stehen und laufen kann, bin also immer auf meinem e-Rollstuhl angewiesen, kann mich aber im Heim fast überall mit RS bewegen.
Ähnlich ist es auch bei Physiotherapie, da bin ich gezwungen ein paar Schritte mit Hilfsmittel zu gehen.
Die Unterscheidung überwiegend unselbstständig und unselbstständig sind für mich grenzwertige Aussagen und können je nach Gutachter so oder so entschieden werden.
Ich habe zu gunsten des MRT nochmals nachgerechnet und bin auf 42 Punkte gekommen.(ohne zu mogeln)
Lg
Berty
Verfasst: 09.06.2017, 11:54
von Pichilemu
Für dich wären die alten Pflegestufen deutlich besser. Deshalb muss ich nochmal fragen: was ist daraus geworden? Du hattest ja dort eine Ablehnung erhalten, soweit ich weiß. Hattest du da Widerspruch eingelegt? Wenn ja, kam da bisher irgendetwas oder hat die Pflegekasse den Widerspruch einfach "liegen lassen"?
Selbst wenn du keinen Widerspruch eingelegt hattest, müsste es möglich sein gegen den damaligen Ablehnungsbescheid, der noch nach Pflegestufen ging, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, mit der Folge dass wiederum nach Pflegestufen und nicht nach Pflegegraden beurteilt wird.
Verfasst: 15.06.2017, 14:20
von indiaberty
Also folgendes:
Anfang 2016 hatte ich bereits pflegestufe 1 (Grad 2) und beantragte Dez. 2016 pflegestufe 2 (Grad 3)
Letzteres wurde vom MDK abgelehnt (erreicht nicht die Anforderungen pflegegrad 3)
Auf diese Ablehnung hatte ich Widerspruch eingelegt und warte jetzt auf den neuen Begutachtungstermin vom MDK