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Krankengeldunterbrechung wegen Urlaubsabgeltung

Verfasst: 02.05.2017, 15:59
von tantetina
Hallo
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich bin seit Januar 2017 AU und bekam dann nach den üblichen 6 Wochen
Krankengeld ( ab 14.02.17)
Mein AG hat mir fristgemäß zum 30.04 gekündigt.
Ich bat um Auszahlung der Urlaubsanspruchs. Das hat er mal eben vergessen und wird dies nun im Mai nachholen und hat mir dann erklärt zugleich gäbe es eine Bescheinigung für AA und Krankenkasse, da ich dann dort keine Leistung erhalten würde, für die Dauer der Urlaubstage ( 8 ).
Hat das Einfluß auf mein Krankengeld? Wird das anschliessend nahtlos weitergezahlt? Die zuständige Mitarbeiterin der Krankenkasse hatte so einen Fall noch nicht und will abwarten bis es soweit ist und sich dann mit ihrer Vorgesetzten beraten, wie da zu verfahren sei. Ich allerdings, wüßte es schon gern vorher :-)
LG

Verfasst: 02.05.2017, 17:48
von Czauderna
Hallo,
schau mal hier, da ist es eigentlich ganz gut erklärt - sogar ein passendes Beispiels ist vorhanden - https://www.haufe.de/personal/personal- ... 64541.html
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.05.2017, 18:06
von tantetina
danke schön, das die Zahlung beitragspflichtig ist, ist auch unbestritten, mir geht es eher darum, ob es Probleme mit der Krankenkasse geben wird, wenn ich während der AU praktisch für 8 Tage Arbeitslohn erhalte, oder ob die Zahlung des Krankengeldes für diese 8 tage einfach ausgesetzt, bzw zurückgefordert wird und dann nach den 8 Tage nahtlos wieder aufgenommen wird.

Verfasst: 02.05.2017, 19:31
von Czauderna
Hallo,
sehe ich nicht, denn es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Abgeltung für nicht genommenen Urlaub , der auch nur beitragspflichtig ist weil es in diesem Jahr noch einen Lohnabrechnungszeitraum gab, dem er zugeschlagen werden kann - Auswirkung auf die Krankengeldzahlung darf diese Zahlung keine haben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.05.2017, 19:49
von tantetina
da wollte ich grad noch mal nachfragen und dann habe ich einen relavanten Artikel im Netz gefunden.. :-) Es gibt ein Urteil vom Bundessozialgericht vom 30.052006
Trotzdem vielen Dank!

http://rentenberatung-aktuell.de/kranke ... eldes.html