GKV Beiträge bis zum Rentenbeginn
Verfasst: 01.05.2017, 13:21
Hallo zusammen,
ich bin derzeit ohne Beschäftigung, beziehe keine staatlichen Leistungen und zahle daher meine Beiträge zur freiw. GKV selber. Bisher wurden diese Beiträge immer auf Basis des letzten EkSt.-Bescheides berechnet.
Für 2017 erwarte ich nun außergewöhnlich hohe Kapitalerträge (keine LV oder Renten), diese würden dann nach Erhalt des Steuerbescheides ca. im Mai/Juni 2018 zu entsprechenden Beiträgen führen.
Allerdings werde ich ab 1.Mai 2018 meine vorgezogene Altersrente bekommen und nach bisherigem Wissen ab diesem Zeitpunkt in der KVdR pflichtversichert sein.
Meine Frage: Werden sich die hohen Kapitalerträge aus 2017 in dieser Konstellation noch in irgendeiner Form in den KK-Beiträgen auswirken?
Falls ja, für welchen Zeitraum / Begründung, etc.?
Danke und Gruß, Tooni
ich bin derzeit ohne Beschäftigung, beziehe keine staatlichen Leistungen und zahle daher meine Beiträge zur freiw. GKV selber. Bisher wurden diese Beiträge immer auf Basis des letzten EkSt.-Bescheides berechnet.
Für 2017 erwarte ich nun außergewöhnlich hohe Kapitalerträge (keine LV oder Renten), diese würden dann nach Erhalt des Steuerbescheides ca. im Mai/Juni 2018 zu entsprechenden Beiträgen führen.
Allerdings werde ich ab 1.Mai 2018 meine vorgezogene Altersrente bekommen und nach bisherigem Wissen ab diesem Zeitpunkt in der KVdR pflichtversichert sein.
Meine Frage: Werden sich die hohen Kapitalerträge aus 2017 in dieser Konstellation noch in irgendeiner Form in den KK-Beiträgen auswirken?
Falls ja, für welchen Zeitraum / Begründung, etc.?
Danke und Gruß, Tooni