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Beitragszahlung Krankenkasse an Versorgungswerk

Verfasst: 30.04.2017, 11:00
von Nestor
Seit dem 1.1.2016 müssen Krankenkassen beim Krankengeld Rentenbeiträge an Versorgungswerke zahlen, 47 a SGBV. Das nähere Verfahren musste von den beteiligten Versorgern bis zum 31.7.16 geregelt werden.

Trotz dieser gesetzlichen Regelungen hat meine Krankenkasse bisher die Bezahlung der Beiträge an mein Versorgungswerk bzw. an mich verweigert. Wegen der satzungsrechtlichen Regelung hat das Versorgungswerk die Bezahlung der Beiträge von mir verlangt. Dies ist auch geschehen.

1. Warum verhält meine Krankenkasse sich so?
2. Was kann ich tun, um die Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zu veranlassen.

Danke für die Hilfe.

Verfasst: 30.04.2017, 17:26
von Klaus.Taschenbier
Es ist nicht verständlich, warum sich die Krankenkasse so verhält. Bedingung ist, dass du einen Antrag gestellt hast. Wenn dem so ist und die Kasse nicht reagiert, solltest du ihr schriftlich eine Frist setzen. Du kannst mit einer Klage drohen. Falls die Kasse dir nicht innerhalb eines halben Jahres einen Bescheid geschickt hat, kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Das geht formlos und beschleunigt die Sache meist ein wenig.

Verfasst: 01.08.2017, 06:15
von Gustav
[quote="Klaus.Taschenbier"]Es ist nicht verständlich, warum sich die Krankenkasse so verhält. Bedingung ist, dass du einen Antrag gestellt hast. Wenn dem so ist und die Kasse nicht reagiert, solltest du ihr schriftlich eine Frist setzen. Du kannst mit einer Klage drohen. Falls die Kasse dir nicht innerhalb eines halben Jahres einen Bescheid geschickt hat, kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Das geht formlos und beschleunigt die Sache meist ein wenig.[/quote]


Völliger Unsinn.
Die Beitragsabführung an die Vorsorgungswerke ist übrigens jüngst geklärt. Die praktische Umsetzung läuft jetzt also an. Es hat zwar ewig gedauert aber ich hoffe hier war keiner so vor eiligdem und hat geklagt.

Die kassen zahlen denselben betrag den sie auch als trägeranteil zur RV gezahlt hätten.