Seite 1 von 2
Frage wegen Krankengeld
Verfasst: 25.04.2017, 12:30
von Woody
Hallo
Ich wollte mich einmal mit einem Problem an euch wenden und zwar ich bin seid Feb. 2016 arbeitsunfähig erkrankt und habe daraufhin meinen Job verloren im August kam der MDK und hat, leider, meine Krankheit das bestätigt und nun kommt mein Problem weil ich habe am 8.3 meinen Arzt angerufen weil ich nicht mehr wußte wielange meine AU noch geht denn ich habe die wahrscheinlich verloren und die Sprechstundenhilfe hat mir gesagt das diese noch bis zum 17.3 gültig ist und hat mir einen Termin gegeben den ich auch wahr genommen habe und anschliessend habe ich die Verlängerung ausgestellt bekommen. Diese habe ich dann eingereicht und ca. 3 Wochen später kriege ich einen Brief das meine Au schon am 14.3 geendet ist und die neue AU erst am 17.3 weitergeht. Ich bin dann ersteinmal zum Arzt und habe das Problem geschildert und die Sprechstundenhilfe hat sofort bei Krankenkasse angerufen und hat gesagt das das ihr Fehler sei und ausmacht wurde mit der Kranekenkasse das sie einfach eine Au ausstellt mit den fehlenden Tagen und wenn die eingereicht wird dann geht es wieder weiter aber jetzt sagt die Krankenkasse ich habe nicht mitgearbeitet und nun habe ich meinen Krankengeldbezug verloren und beim anschliessenden Telefonat hat mir die Frau auch gleich erklärt das ich ruhig dagegen klagen kann aber ich werde keine Chance haben weil ich selber schuld an der jeztigen Situation habe. Ich gehe regelmäßig zum Arzt weil ich noch einige andere Probleme habe aber ich habe immer das gemacht was verlangt wird und bemühe mich auch selber Lösungen zu finden damit es im Leben wieder weiter geht. Ich hoffe es kann mir jemand helfen weil ich weiss jetzt echt nicht mehr wie es weitergehen soll denn der Plan den ich entwickelt habe um die LAge zu verbssern kann ich jetzt vergessen. Ich hoffe das ich mein Problem hier gut geschildert habe weil ich bin nicht die Kanone am PC.
Gruß
Verfasst: 25.04.2017, 12:57
von Anton Butz
.
War der 14.03.2017 ein bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit -
Endbescheinigung?
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
Gibt es einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse und ist dieser
mit dem Widerspruch angefochten?
.
Verfasst: 25.04.2017, 18:05
von Muddi
Ich habe das selbe Problem wie Du - Lücke im Krankengeld - (meine Geschichte findest Du hier auch)
Lege Widerspruch ein! Ich habe einen geschrieben, der allerdings nicht gelesen oder beachtet wurde, kann ihn Dir aber gerne zukommen lassen, kannst mir gerne eine PN mit Deine Mailadresse schicken, dort beziehe ich mich auf die Gesetzt in Bezug auf Lücke im Krankengeld & MDK Gutachten.
Ich bin morgen deswegen auch bei meiner Anwältin kann Dir ja dann mal berichten was sie von meinem Schreiben hält.
Liebe Grüße
Muddi
Verfasst: 25.04.2017, 20:50
von Anton Butz
Hallo Muddi,
willst du deinen Widerspruch nicht allgemein bekanntmachen,
vielleicht sogar zusammen mit dem ablehnenden Widerspruchs-
bescheid?
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 26.04.2017, 10:24
von Woody
Hallo
Oh danke ersteinmal für die echt schnellen Antworten. Ja habe den Bescheid noch nicht erhalten aber gegen den ersten habe ich sofort Widerspruch erhoben und ich habe jetzt seid ca 2 Monaten kein Geld von denen bekommen und es war nur ein Schreiben aber das scanne ich nachher mal ein. Ach ja und die Krankenmeldung die am 14.03 geendet ist war keine Meldung mit Abschluss sondern eine Folgemeldung und die wurde auch von denen wieder zurückgeschickt weil die wollten die nicht mehr akzeptieren. Die Sprechstundenhilfe hat auch gesagt "das das nur Schikane von denen ist". Also eure Aussagen beruhigen mich echt schon etwas weil das Gespräch mit der Krankenkasse am Freitag hat mich echt verunsichert weil die Frau hat mir gesagt" wir werfen Ihnen vor Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen zu sein" und als ich der "netten Frau" das gesagt habe das das nicht meine Schuld sei war Ihre Antwort" dafür haben sie zu sorgen das die Au lückenlos ist und das das alleine meine Schuld ist". Gut ich habe mich auf die Aussage der Sprechstundenhilfe verlassen aber ich wußte das Ende der letzten Au nicht und wenn ich mich nicht auf die Aussage der Sprechstundenhilfe verlassen kann dann auf wen dann? Und als besondere Frechheit habe ich die Drohung empfunden das ich keine Chance habe dagegen zu klagen weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sie und das solche Prozesse immer verloren werden.
Puuh ich weiß echt nicht wie ich euch danken soll bzw. kann für die Beruhigung aber ich stelle die Briefe gerne mal rein und ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt der, meiner Meinung nach, der im Sozialrecht richtig gut ist und die Aussage stelle ich dann auch gerne mal ein.
Verfasst: 26.04.2017, 10:28
von Czauderna
Hallo,
Das ist schön, dass du jetzt beruhigt bist, aber ich empfehle dir trotzdem mal in diesem Forum den Fall von Muddi intensiv zu lesen und auch die Beitraege von Anton intensiv zu studieren , gut ausgegangen ist da bislang nix, jedenfalls fuer den Versichernten - wenn du dann immer noch beruhigt bist, na dann kann ja nichts mehr schiefgehen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 26.04.2017, 16:48
von D-S-E
Du hast eine Lücke in deiner Krankschreibung von 2 Tagen. Egal, unter welchen Umständen es zu dieser Lücke gekommen ist - ob du sie jetzt zu vertreten hast oder ob dich nicht den Hauch einer Schuld trifft: Die Rechtssprechung sagt eindeutig, dass für die lückenlose Krankschreibung immer (!) der Versicherte verantwortlich ist - selbst dann, wenn er eine Falschauskunft des Arztes oder der KK bekommen hat.
Eine Lücke im Krankengeld ist daher so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse dich schriftlich über die Notwendigkeit einer lückenlosen Krankschreibung aufgeklärt hat. Aber selbst wenn nicht, ändert das nichts.
Man kann von der Rechtssprechung und dem rigorosen Handeln der Krankenkassen halten, was man will. Aber für meine Begriffe vergeudest du mit dem Rechtsweg deine Zeit. Shit happens - mach einfach das Beste daraus.
Verfasst: 26.04.2017, 18:11
von Anton Butz
Hallo D-S-E,
bist du sicher, dass "Shit happens" hier passend ist?
Welche Begründung hast du z. B. im Zusammenhang
mit dem Gesetzeswortlaut vom
"bescheinigten Ende
der Arbeitsunfähigkeit"
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
und der
"Endbescheinigung"
http://up.picr.de/29017242wu.pdf
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 26.04.2017, 18:15
von Czauderna
Hallo woody,
siehst du, bzw liest du was ich meine - sehr beruhigend, oder ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 26.04.2017, 18:39
von Anton Butz
Übrigens:
Die Frage an D-S-E wird offenbar gerne verdrängt.
Auch WISO ist am 24.04.2017 darüber hinweggegangen:
https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/kei ... s-100.html
.
Verdrängung, Windmühlen oder Geisterfahrer
Verfasst: 26.04.2017, 23:05
von Klaus.Taschenbier
Hallo Anton,
kommt es Dir nicht seltsam vor, dass offenbar alle ausser Dir die "wichtigsten Fragen" verdrängen? Oder lass es mich anders formulieren: Wenn Dir auf der Autobahn tausende Geisterfahrer entgegenkommen solltest Du vielleicht einmal darüber nachdenken, wer denn der Geisterfahrer ist. Letztendlich hat Wiso hier sehr gut berichtet. Auch ich kenne Schreiben der Aufsichtsbehörde in denen mitgeteilt wird, dass die Rechtslage ohne jeden Ermessensspielraum anzuwenden ist.
nein Ignoranz!
Verfasst: 26.04.2017, 23:16
von Anton Butz
Klaus.Taschenbier hat geschrieben:
Letztendlich hat Wiso hier sehr gut berichtet. Auch ich kenne Schreiben
der Aufsichtsbehörde in denen mitgeteilt wird, dass die Rechtslage ohne
jeden Ermessensspielraum anzuwenden ist.
Wieso letztlich? Ist dir der ÖR-Duft auch aufgefallen? Und Heike Morris, UPD,
dachte auch nur an die Autobahn, statt an den Gesetzeswortlaut? Mag ja sein,
dass es innerhalb der GKV verboten ist, näher hinzuschauen. Aber mit Ermessens-
spielraum hätte das im Zusammenhang mit "
bescheinigtem Ende" und "
Endbe-
scheinigung" sicher nichts zu tun.
.
Verfasst: 26.04.2017, 23:42
von Klaus.Taschenbier
Wieder nur Unsinn und Unterstellungen.
Natürlich darf man in der GKV genau hinsehen und auch eine eigene Meinung haben. Auch gibt es immer wieder Sachbearbeiter bei Krankenkassen die aus ethischen oder christlichen Gründen bewusst gegen geltendes Recht verstoßen und entweder eine Krankengeldlücke "übersehen" oder aber sogar den kranken Menschen mit seiner Bescheinigung die die Lücke dokumentieren würde weg schicken und ihm sagen er soll noch mal mit dem Arzt reden .....
Der Arzt begeht dann eine Urkundenfälschung indem er ein falsches Feststellungsdatum auf den Auszahlschein schreibt . Krankengeld wird dann gezahlt.. Aber solche im Prinzip schon kriminellen Möglichkeiten sind nicht mehr da, wenn einmal Bescheide und Widersprüche geschrieben sind. Dann kann man sich nur noch an Recht und Gesetz halten. so hart wie das auch sein mag. Auf der einen Seite habe auch ich schon solche Dinge getan. Manchmal erlebt man im Krankengeld schon auch sehr traurige Fälle. Da steht dann die mehrfache Mutter von kleinen Kindern vor dir und dir ist klar, das sie mit der Krebserkrankung nicht mehr mit ihren Kindern Weihnachten feiern wird. Da fällt es dann doch sehr schwer "die Lücke" durchzuziehen. Auf der anderen Seite bewegen wir uns dadurch natürlich auch in die Richtung einer Bananenrepublik. Mir ist durchaus klar das das dann Fälle von Rechtsbeugung sind, die vor deinem strengen Auge des SGB X keine Gnade finden werden.
Re: nein Ignoranz!
Verfasst: 27.04.2017, 10:27
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Klaus.Taschenbier hat geschrieben:
Letztendlich hat Wiso hier sehr gut berichtet. Auch ich kenne Schreiben
der Aufsichtsbehörde in denen mitgeteilt wird, dass die Rechtslage ohne
jeden Ermessensspielraum anzuwenden ist.
Wieso letztlich? Ist dir der ÖR-Duft auch aufgefallen? Und Heike Morris, UPD,
dachte auch nur an die Autobahn, statt an den Gesetzeswortlaut? Mag ja sein,
dass es innerhalb der GKV verboten ist, näher hinzuschauen. Aber mit Ermessens-
spielraum hätte das im Zusammenhang mit "
bescheinigtem Ende" und "
Endbe-
scheinigung" sicher nichts zu tun.
.
Hallo Anton,
Bitte fuer alle verständlich - was bitte ist der ÖR-Duft?
Gruß
Guenter
Re: nein Ignoranz!
Verfasst: 27.04.2017, 11:01
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:Klaus.Taschenbier hat geschrieben:
Letztendlich hat Wiso hier sehr gut berichtet. Auch ich kenne Schreiben
der Aufsichtsbehörde in denen mitgeteilt wird, dass die Rechtslage ohne
jeden Ermessensspielraum anzuwenden ist.
Wieso letztlich? Ist dir der ÖR-Duft auch aufgefallen? Und Heike Morris, UPD,
dachte auch nur an die Autobahn, statt an den Gesetzeswortlaut? Mag ja sein,
dass es innerhalb der GKV verboten ist, näher hinzuschauen. Aber mit Ermessens-
spielraum hätte das im Zusammenhang mit "
bescheinigtem Ende" und "
Endbe-
scheinigung" sicher nichts zu tun.
.
ÖR-Duft soll doch sicherlich Öffenlich-Rechtlich bedeuten.
Ja. Ist schon schlimm. Die WISO Redaktion hat sicher befürchtet zukünftig keine Rundfunkgelder zu erhalten wenn Sie anders berichten. Ja. Schlimme Sache.
Dazu noch die Vertreterin von der UPD. Die hat ja auch keine Ahnung. Und wieder die Merkwürdigkeit. Keiner sieht das offensichtliche wie der Anton.
Weder WISO, die UPD, Anwälte, Richter usw usw.. Verschwörung oder Verschwörungstheorie?