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2.Blockfrist 6 Monatsfrist

Verfasst: 18.04.2017, 10:17
von Bianco
Hallo,
Ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich war erstmals wegen Depressionen am 17.2.2014 krankgeschrieben.
Die erste Blockfrist endete am 17.2.2017.
Krankengeld habe ich bis 1.9.2015 (78Wochen) erhalten.
Vom 1.5.2016 bis 24.10.2016 berufstätig.

Dann krank bis 31.12.2017 wegen orthopädischen Erkrankung.
Für diese Zeit verweigerte KK die Zahlung von Krankengeld.

Seit 1.1.2017 beziehe ich Alg 1 bis max.29.10.2017.

Vom 20.1.2017 war ich akut wegen Depressionen in der Klinik bis 17.2.2017.

Danach von 22.3 bis 27.3.2017 krank wegen Depressionen.

Nun frage ich mich ab wann wieder ein Krankengeld Bezug wegen detdelben (depression) Erkrankung möglich ist.

Wäre super wenn jemand was beitragen kann.
Vielen Dank.

Verfasst: 19.04.2017, 21:45
von Bianco
Weiß wirklich niemand was??

Verfasst: 20.04.2017, 15:06
von Czauderna
Hallo,
ich bin zwar schon seit einiger Zeit raus aus diesem Thema, aber so, wie du es geschildert hast würde ich deinen Krankengeldanspruch wegen der ersten Erkrankung ab dem 18.2.2017 grundsätzlich sehen, natürlich unter der Voraussetzung dass auch wirklich eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht. wie du geschildert hast, warst du seit dem Leistungsende insgesamt mehr als sechs Monate nicht arbeitsunfähig, das sollte dann alles passen, meine ich.
Vielleicht kann doch noch ein anderer Experte, vielleicht sogar einer, der aktiv damit befasst, noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna