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Behandlungskosten bei Versicherungswechsel
Verfasst: 17.04.2017, 17:21
von logos2
Folgender Fall: Angehöriger ist PKV-vollversichert, ab 1.4.17 GKV-pflichtversichert
und will rückwirkend ab 1.4. nur in eine PKV-Zusatzversicherung umsteigen.
VOR 1.4. begann eine ärztliche Behandlung, die in Folge auch einen kurzzeitigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht u. sich insgesamt voraussichtlich bis Mai erstrecken wird.
Frage: Hat die PKV die laufenden Behandlungskosten bis zum Abschluß komplett aus
der bis 31.03.17 bestehenden Vollversicherung zu übernehmen, auch wenn seit 1.4. GKV-Pflichtversicherung mit PKV-Zusatzversicherung besteht?
Re: Behandlungskosten bei Versicherungswechsel
Verfasst: 18.04.2017, 13:52
von Apolon
logos2 hat geschrieben:Folgender Fall: Angehöriger ist PKV-vollversichert, ab 1.4.17 GKV-pflichtversichert
und will rückwirkend ab 1.4. nur in eine PKV-Zusatzversicherung umsteigen.
VOR 1.4. begann eine ärztliche Behandlung, die in Folge auch einen kurzzeitigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht u. sich insgesamt voraussichtlich bis Mai erstrecken wird.
Frage: Hat die PKV die laufenden Behandlungskosten bis zum Abschluß komplett aus
der bis 31.03.17 bestehenden Vollversicherung zu übernehmen, auch wenn seit 1.4. GKV-Pflichtversicherung mit PKV-Zusatzversicherung besteht?
Nein - alle Behandlungen die ab dem 01.04. durchgeführt werden, zahlt die GKV.
Ob zum 01.04.2017 ein Wechsel in einen Zusatztarif möglich ist, kommt auf die PKV-Tarife an die bis zum 31.03.2017 bestanden haben.
Beispiel bestand keine privatärztliche stationäre Heilbehandlung, ist dies auch nicht als Zusatztarif zur GKV
ohne Gesundheitsfragen möglich.
Verfasst: 18.04.2017, 14:11
von logos2
@Apolon
Nochmals klarstellend: Es geht nicht etwa um eine NEUE ärztl. Behandlung AB 01.04., sondern um eine VORHER begonnene, die sich lediglich noch bis Mai erstreckt. Wieso soll unter der Voraussetzung dafür ab 01.04. nur noch die GKV zuständig sein? Es wurden vorher doch ärztl. Leistungen auf PKV-Basis vereinbart.
Es bestand bis 31.03. PKV-Vollversicher. inkl. stationärer Deckung, daher Wechsel in stat. Zusatztarif gesichert.
Verfasst: 18.04.2017, 15:31
von Apolon
[quote="logos2] Wieso soll unter der Voraussetzung dafür ab 01.04. nur noch die GKV zuständig sein? Es wurden vorher doch ärztl. Leistungen auf PKV-Basis vereinbart.
Es bestand bis 31.03. PKV-Vollversicher. inkl. stationärer Deckung, daher Wechsel in stat. Zusatztarif gesichert.[/quote]
Ganz einfach. Der Versicherungsschutz endet in der PKV zum 31.03.2017.
Ab dem 01.04.2017 besteht für alle Behandlungen nur noch der Versicherungsschutz in der GKV - Ausnahme für Zusatz-Krankenversicherungen.
Die Behandlungen ab 01.04.2017 rechnet der Arzt mit der GKV ab.