Hallo Forum
Ich möchte hier mal einen Fall aus meinem Umfeld schildern und bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne und Schritte unternehme, würde ich gerne eure Meinung erfahren.
Ein Azubi( 22 Jahre)hat sich noch kurz vor dem Ende(Juni 2016) seiner Ausbildung, mit dem Wissen der nicht übernahme, krankschreiben lassen.
Er hat sich nicht Arbeitslos gemeldet, sondern besucht auf freiwilliger Basis eine Fachhochschule um sein Fachabitur nachzuholen.
Gleichzeitig arbeitet er, meist am WE, in der Gastronomie auf 450€ Basis.
Laut einer Mitteilung der Gesetzlichen Krankenkasse, liegt mir vor, bekam er für 2016
über ca.5000€ an Krankengeld ausgezahlt.
Zudem wurde er auch in dem Zeitraum Juni bis Dezember 2016 mehrmals von diversen Ärzten
andersweitig krankgeschrieben, hat aber ( vermutung) diese Krankmeldungen, zwar als Entschuldigung in der Schule abgegeben, aber wohl nicht der Krankenkasse mitgeteilt.
Auch im Jahr 2017 bis zum heutigen Zeitpunkt wird weiterhin Krankengeld bezogen.
Die Schule und auch der 450€ Job wird weiter ausgeübt.
Nach meinem Empfinden steht ihm kein Krankengeld zu.
Wer ein Schule ganztags besuchen und in der Gastro arbeiten kann, ist nach meiner Auffassung nicht krank.
Wer kann hier im Forum die Rechtslage bewerten.
Sollte dies tatsächlich rechtens sein, werde ich die Sache ruhen lassen, ansonsten werde ich wohl die Krankenkasse informieren.
Schon allein allen realen Kranken und der allgemeinheit der Versicherten gegenüber sollten solche Vorgänge nicht gedultet werden.
Mfg
Male3161
Betrug oder Recht.Bitte um Antwort
Moderator: Czauderna
guten Morgen broemmel,broemmel hat geschrieben:Teilzeit krank gibt es nicht. Nur im Rahmen einer Wiedereingliederung.
Krank und gleichzeitig arbeiten geht gar nicht. Die Kasse freut sich bestimmt über einen Hinweis.
so eindeutig ist es ja nun auch nicht
ich weiß nicht,
was der junge Mann für eine Krankheit hat,
was hat sein behandelder Arzt abgesegnet
ist auch tatsächlich eine Entlohnung im Nebenjob erfolgt,
oder war es nur Liebhaberei
Frage:
zählt der Grundsatz bei der KK nicht
das, ein Schulbesuch / Nebenjob theoretisch solange ausgeübt werden darf, wenn dadurch der Heilungsprozess nicht verzögert wird. ??????
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 06.04.2017, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Betrug oder Recht.Bitte um Antwort
Hallo,
Nicht das es sich zum Bummerang entwickelt.
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... fahigkeit/
Zitat:
Rechtsprechung zur nebenberuflichen Tätigkeit bei Krankheit
Das LAG Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hat entschieden, dass kleinere Nebenjobs die Heilung kaum gefährden, so dass eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhalten unzulässig ist. Ein Arbeitnehmer hatte hier einen Leistenbruch erlitten und wurde operiert. Trotz der Krankschreibung half er eine Stunde am Tag beim Verladen von Zeitungspaketen aus. Der Arbeitgeber kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis und meinte, dass der Arbeitnehmer zum einen eine Krankheit vorgetäuscht hätte und zum anderen er sich durch die Aushilfstätigkeit genesungswidrig verhalten habe. Das Gericht vernahm den Arzt als Zeugen und stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank war (Erkältung und Leistenbruch), somit lag kein Vortäuschen einer Krankheit vor. Das Landesarbeitsgericht sah hier einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch die Arbeit im Nebenjob (körperliche Arbeit bei Leistenbruch); sah den Verstoß aber als gering und nicht schwerwiegend an, so dass die Kündigung unzulässig sei.
Interessant ist auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 31.1.2014, in Bl. 2 B 88.13) , wonach ein erkrankter Beamter nicht mit seiner Band auftreten und musizieren darf. Die Besonderheit bestand aber hier daran, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeitsgenehmigung widerrufen hatte und der Beamte trotz mehrere Abmahnungen immer weiter während der Krankheit in der Band musizierte.
ja, ob man mit operiertem Leistenbruch, Zeitungspakete verladen Kann, sollte mmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhh
tja wie heißt es so schön,
vor Gericht und auf hoher See............................
Gruß Bully
wie gelang denn der KK-Bescheid in Deinem Besitz ???????Male3161 hat geschrieben:
Ich möchte hier mal einen Fall aus meinem Umfeld schildern
Laut einer Mitteilung der Gesetzlichen Krankenkasse, liegt mir vor, bekam er für 2016
über ca.5000€ an Krankengeld ausgezahlt.
Nicht das es sich zum Bummerang entwickelt.
nunja, dann schau mal,Male3161 hat geschrieben: Wer ein Schule ganztags besuchen und in der Gastro arbeiten kann, ist nach meiner Auffassung nicht krank.
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... fahigkeit/
Zitat:
Rechtsprechung zur nebenberuflichen Tätigkeit bei Krankheit
Das LAG Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hat entschieden, dass kleinere Nebenjobs die Heilung kaum gefährden, so dass eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhalten unzulässig ist. Ein Arbeitnehmer hatte hier einen Leistenbruch erlitten und wurde operiert. Trotz der Krankschreibung half er eine Stunde am Tag beim Verladen von Zeitungspaketen aus. Der Arbeitgeber kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis und meinte, dass der Arbeitnehmer zum einen eine Krankheit vorgetäuscht hätte und zum anderen er sich durch die Aushilfstätigkeit genesungswidrig verhalten habe. Das Gericht vernahm den Arzt als Zeugen und stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank war (Erkältung und Leistenbruch), somit lag kein Vortäuschen einer Krankheit vor. Das Landesarbeitsgericht sah hier einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch die Arbeit im Nebenjob (körperliche Arbeit bei Leistenbruch); sah den Verstoß aber als gering und nicht schwerwiegend an, so dass die Kündigung unzulässig sei.
Interessant ist auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 31.1.2014, in Bl. 2 B 88.13) , wonach ein erkrankter Beamter nicht mit seiner Band auftreten und musizieren darf. Die Besonderheit bestand aber hier daran, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeitsgenehmigung widerrufen hatte und der Beamte trotz mehrere Abmahnungen immer weiter während der Krankheit in der Band musizierte.
ja, ob man mit operiertem Leistenbruch, Zeitungspakete verladen Kann, sollte mmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhh
tja wie heißt es so schön,
vor Gericht und auf hoher See............................
Gruß Bully
Hallo Forum,
danke für eure Statements.
Nur kurz zu euren Fragen.
Der KK Bescheid ist mir bekannt, da der junge Mann seine Post überall offen rumliegen lässt.(WG)
Der Nebenjob bis zu 45 Std im Monat wird bezahlt und es ist keine "Liebelei".
Die angeführten Beispiele sind nicht vergleichbar.Der Junge befindet sich in keinem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis und hat daher auch keinen Arbeitgeber.
Er besucht von sich aus eine kostenfreie Hochschule bis zu 8Std + und wie gesagt nur einen Nebenenjob.
Die Krankmeldung wurde von einer Neurologin/ Psychaterin ausgestellt am 07.2016 bis zum 30.01. ( Festgestell am 4.01.2017 Folgebescheinigung).Lag auch offen in WG rum.
Ich bin zwar kein Arzt, aber ich kann hier keine Neurologische/Psychische Krankheit sehen
Danke nochmals für eure Antworten.
Ich werde mir vorbehalten geeignete Schritte einzuleiten.
danke für eure Statements.
Nur kurz zu euren Fragen.
Der KK Bescheid ist mir bekannt, da der junge Mann seine Post überall offen rumliegen lässt.(WG)
Der Nebenjob bis zu 45 Std im Monat wird bezahlt und es ist keine "Liebelei".
Die angeführten Beispiele sind nicht vergleichbar.Der Junge befindet sich in keinem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis und hat daher auch keinen Arbeitgeber.
Er besucht von sich aus eine kostenfreie Hochschule bis zu 8Std + und wie gesagt nur einen Nebenenjob.
Die Krankmeldung wurde von einer Neurologin/ Psychaterin ausgestellt am 07.2016 bis zum 30.01. ( Festgestell am 4.01.2017 Folgebescheinigung).Lag auch offen in WG rum.
Ich bin zwar kein Arzt, aber ich kann hier keine Neurologische/Psychische Krankheit sehen
Danke nochmals für eure Antworten.
Ich werde mir vorbehalten geeignete Schritte einzuleiten.