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Achtung Hilfe Krankenkassen wechsel

Verfasst: 31.03.2017, 17:49
von Initcha
Ich bin seit 2013 bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert.Durch einen Unfall war ich lange
Orthopädisch krank und bin dann in eine Reha gegangen, nach der Reha wurde ich noch 6 Wochen Krank geschrieben. Die Krankenkasse verweigerte mir aber für diese 6 Wochen das Krankengeld.
Ich habe es einem RA gegeben. Nun ist 3x bei einem Gerichtstermin mir das Krankengeld zugesprochen worden....die KK legt aber immer wieder Einspruch ein, jetzt sogar ohne Begründung. Dies läuft nun seit 3,5 Jahren. 2015 wurde ich wegen Häuslicher Gewalt krank, ich wurde wegen PTBS krank geschrieben, auch hier weigert sich die KK mir Krankengeld zu zahlen mit der Begründung ich habe ja nichts, trotz Krankenberichte. Einen Krankenhaus Aufenthalt wurde mir verweigert den ich über den Sozialverband eingefordert habe. Ich bin 63 Jahre, kann nicht in Rente gehen da mir diese 1 1,5 Jahre fehlen.....nun habe ich Angst wenn ich noch älter bin das die Krankenkasse meine Behandlungen nicht übernimmt, immer wieder Schwierigkeiten macht....
nun meine Frage.....Das Gerichtsverfahren ist noch NICHT abgeschlossen, kann ich trotzdem die KK wechseln???
Mein RA gibt mir leider keine Antwort

Verfasst: 31.03.2017, 20:16
von Czauderna
Hallo,
ja sicher kannst du jederzeit in eine andere GKV-Kasse wechseln - wenn du z.B. im April deine Krankenversicherung schriftlich kündigst kannst zum 01.07.2017 in eine andere Kasse deiner Wahl wechseln.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.05.2017, 14:28
von vini15
Hallo Initcha,
hast du mal daran gedacht eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen`? Weil du ja meintest, dir fehlen noch 1,5 Jahre - aber da du ja krank geschrieben bist und eben nicht arbeiten kannst ( oder doch?) hättest du mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt Chancen auf die Frührente, die geht dann automatisch in die "normale" Rente über.
Aber zur Krankenkasse: Gewechselt werden kann immer, auch wenn das Gerichtsverfahren noch läuft, da können Ansprüche auch nachträglich geltend gemacht werden.