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Umstieg in die Freiwilige Gesetzliche Versicherung

Verfasst: 28.03.2017, 16:28
von Justin
Hallo,

Ich war bisher entweder über Arbeitgeber oder Alg I, bezw. Alg II bei TK versichert. Neben dem hatte ich auch Einkünfte als Selbstständiger, aber nur geringfügige, als Kleinunternehmer.
Ich bekam in November neuen Auftrag, der jetzt zu ende ist. Das lief parallel zu Alg. II Bewilligungszeitraum.
Ich habe auch Jobcenter über meine Tätigkeit benachrichtigt und auch mein Einkommen als Selbständiger angegeben.
Plötzlich kam fast zwei Monate später Schreiben von der Krankenkasse, dass der Jobcenter die Beiträge nicht mehr bezahlt, von dem Jobcenter bis jetzt habe ich noch nichts erfahren.
Ich habe relativ gut paar Monate lang verdient und TK will Nachweise über mein Verdienst. Allerdings der Auftrag ist vorbei und noch nichts neues in Aussicht, und ich könnte schätzen, die Höhe meines Einkommens wird nicht 1000€/Monat übersteigen.
Der Status bei TK ist noch für die Monate Februar und März in Klärung.
Ich würde jetzt Antrag auf Beitragsermäßigung stellen, auch in der Hoffnung, für die Vergangenen zwei Monate würden die zumindest aus Kulanzgründen ermäßigte Beiträge akzeptieren.
Habe den Steuerbescheid für das letzte Jahr noch nicht, der letzte ist aus 2015.
Hoffe, jemand hat ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich aus.
Sollte ich auch direkt zur Filiale gehen oder reicht es den Antrag per Post zu schicken?

Verfasst: 28.03.2017, 17:11
von heinrich
ist jetzt echt nur die Frage, ob Du hingehen sollst oder mit der Post schicken ?

Verfasst: 28.03.2017, 18:19
von Pichilemu
Bekommst du denn noch aktuell Leistungen vom Jobcenter?

Wenn ja, würde ich die TK darauf verweisen. Solange du vom Amt noch Geld bekommst bist du weiter über das Amt pflichtversichert und dich trifft damit keine Pflicht eine freiwillige Versicherung überhaupt abzuschließen.

Verfasst: 28.03.2017, 19:45
von broemmel
Es reicht auch aus Anträge mit der Post zu schicken :lol:

Verfasst: 28.03.2017, 21:43
von D-S-E
Sofern du keine Leistungen vom Jobcenter bekommst, sollte dein Ziel sein, von der KK zumindest als "nebenberuflich selbstständig" eingestuft zu werden. Gib dazu die Wochenstundenzahl mit maximal 18 Stunden an und füge als Einkommensnachweis den letzten, dir zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Einkommensteuerbescheid bei.

Verfasst: 28.03.2017, 22:36
von Justin
@heinrich

Unter anderem auch, denke eigentlich beides zu machen, ausgefüllten Antrag auf Ermäßigung mit der Steuererklärung von 2015 (2016 folgt, muss ich noch die zuerst machen) mit der Post zu schicken aber gleichzeitig morgen auch zu der Filiale von der TK zu fahren.

@Pichilemu

Anscheinend nicht mehr, da die TK keine Beiträge mehr seit Februar bekommt.

@D-S-E

Habe Einkommensteuererklärung von 2015, von 2016 muss ich erst machen.
Die Frage ist, wenn ich die Ermäßigung bekomme, ob die auch dann rückwirkend für Februar und März gelten könnte, stelle ich mir vor, es wäre dann eine Kulanz von der TK. Falls ich dann dies Jahr mehr verdiene, das werden die dann bei der Steuererklärung nächster Jahr schon merken und ich müsste dann unter Umständen dann zuzahlen...

Das Ding ist, dass der Jobcenter einen nicht so benachrichtigt, wenn die jemanden abmelden, sondern das erfährt man erst nach hinein zwei Monate später von der Krankenkasse.

Verfasst: 28.03.2017, 22:51
von Pichilemu
Wieso anscheinend? Du musst doch wissen ob auf deinen Kontoauszügen noch etwas vom Jobcenter zu sehen ist.

Verfasst: 29.03.2017, 00:55
von Justin
Ich habe um Leistungseinstellung gefragt. Jobcenter hat auch vorläufig die Zahlungen eingestellt (die machen das bei Selbstständigen, da man manchmal das Geld aus verschiedenen Gründen auch nicht bekommen kann). Da ist das Geld auch nicht gekommen. Allerdings tat der Jobcenter so, als würde ich Leistungen weiterhin beziehen und lud mich sogar zu den Vermittlungsgesprächen mit der Drohung der Leistungskürzung.
Gut, ist eine Sache, die Frage war, würde die TK aus Kulanzgründen auch die Beiträge für Februar und März auch mit der Ermäßigung akzeptieren, da ich erst jetzt den Antrag stelle, da bekanntlich die so was erst für den Folgemonat machen. Es war auch nicht ersichtlich, dass Jobcenter die Beiträge auch einstellen würde, und das passierte erst zwei Monate danach als die Geldleistung eingestellt wurde.

Verfasst: 29.03.2017, 14:25
von Pichilemu
Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, nach denen das Jobcenter die Leistungen einstellen kann:

1. durch einen Bescheid, der dir auch zugegangen sein muss,
2. der Bewilligungszeitraum läuft aus und man stellt keinen Weiterbewilligungsantrag,
3. man erklärt schriftlich einen Verzicht auf Leistungen

Ich höre heraus, dass tatsächlich keine Leistungen mehr zugeflossen sind, aber gleichzeitig will dich das Jobcenter immer noch unter Androhung von Sanktionen (10%-Kürzung von 0 Euro?) einladen? Das ist eigenartig.
Wenn du "um Leistungseinstellung gefragt" hast, heißt, das, du hast wie oben gesagt schriftlich den Verzicht erklärt? (Aber wieso?) Ich frage das nur deswegen, um mir einen Überblick über die Situation zu verschaffen, denn: wenn das Jobcenter einfach ohne Bescheid und ohne dass eine der beiden anderen Gründe (ausgelaufener Bewilligungszeitraum oder Verzichtserklärung) vorliegen, die Leistungen einstellt, hast du das Recht, dir die Leistungen - einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - gerichtlich einzuklagen. Dann hätte sich das ganze auch schon erledigt, weil dann das Amt die Krankenversicherung rückwirkend zahlen müsste.

Verfasst: 29.03.2017, 15:43
von Justin
Pichilemu hat geschrieben:Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, nach denen das Jobcenter die Leistungen einstellen kann:

1. durch einen Bescheid, der dir auch zugegangen sein muss,
2. der Bewilligungszeitraum läuft aus und man stellt keinen Weiterbewilligungsantrag,
3. man erklärt schriftlich einen Verzicht auf Leistungen

Ich höre heraus, dass tatsächlich keine Leistungen mehr zugeflossen sind, aber gleichzeitig will dich das Jobcenter immer noch unter Androhung von Sanktionen (10%-Kürzung von 0 Euro?) einladen? Das ist eigenartig.
Wenn du "um Leistungseinstellung gefragt" hast, heißt, das, du hast wie oben gesagt schriftlich den Verzicht erklärt? (Aber wieso?) Ich frage das nur deswegen, um mir einen Überblick über die Situation zu verschaffen, denn: wenn das Jobcenter einfach ohne Bescheid und ohne dass eine der beiden anderen Gründe (ausgelaufener Bewilligungszeitraum oder Verzichtserklärung) vorliegen, die Leistungen einstellt, hast du das Recht, dir die Leistungen - einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - gerichtlich einzuklagen. Dann hätte sich das ganze auch schon erledigt, weil dann das Amt die Krankenversicherung rückwirkend zahlen müsste.
Ja, der Antrag läuft (oder sollte laufen) bis ende März. Habe auch dem Jobcenter vor paar Monaten mitgeteilt, dass ich einen Auftrag als Selbstständiger hatte und später auch Verdienst eingereicht. Klar, der Verdienst war in dem Bereich wo man schon keine Zahlungen von dem Jobcenter erwarten konnte. Nur ist Unding, dass die weiter so tun als ob und dass die Jobvermittlerin mich noch einlädt, mit kleingedruckten Androhungen der Sanktionen, und man erfährt erst von Dritten, dass man gänzlich abgemeldet ist.
Aber gut, habe das jetzt auch erledigt, war bei der TK Filiale und habe ab Februar den niedrigsten Satz gewählt, wird rückwirkend für die letzten zwei Monate gelten, damit kann ich leben, ohne mich auf nervigen Kampf mit dem Jobcenter einlassen zu müssen.
Noch mal vielen Dank für die Antworten.