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LTA, was kann ich beantragen nach Genehmigung?

Verfasst: 22.03.2017, 22:23
von paul51
Hallo,

habe LTA durch die KK genehmigt bekommen, was kann ich Beantragen?

Habe jetzt einige Lehrgänge beantragt zur beruflichen Weiterbildung und auch Lernmittel.
Jetzt braucht die SB der KK ein Bestätigungsschreiben von der Bildungsstätte das dieses Tablet, als Lernmittel, ein Notwendiges und Erforderliches Lernmittel ist für den von mir anstrebenden Lehrgang.
Daraufhin habe ich einen zuständigen Mitarbeiter in der Bildungsstätte eine Nachricht zugesendet, das er mir für diesen Lehrgang ein Bestätigungsschreiben erstellt, das ich das Notwendige und Erforderliche Tablet benötige, für die KK im Rahmen der LTA, als Lernmittel.

Nun rief mich der SB der Bildungsstätte an, ich sollte doch mal ein Musterschreiben senden, er hat so ein Ding noch nie ausgefüllt bzw. geschrieben.

Nun meine Frage hier, wer kann mir da etwas helfen, das ich so ein Musterschreiben erstellen kann, das ich dem SB dann hinsende zur Vorlage.

Wäre toll, wenn hier mir einer helfen kann.

Gruß Paul

Verfasst: 22.03.2017, 22:45
von Czauderna
Hallo,
Du hast von der Krankenkasse eine berufliche Reha bewilligt bekommen und die Krankenkasse ist auch der Reha-Traeger ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 22.03.2017, 22:51
von paul51
Hallo,

ja das ist die KK.

Gruß Paul

Verfasst: 22.03.2017, 23:05
von Czauderna
paul51 hat geschrieben:Hallo,

ja das ist die KK.

Gruß Paul
Hallo,
Also, da bin ich raus - in meinen ganzen 48 Jahren bei einer Krankenkasse hatte ich noch nie einen solchen Fall, ganz zu schweigen davon, dass ich auch noch nie gehört habe, dass die Krankenkasse eine berufliche Reha zahlt -
Frage an die Kassenmitarbeiter - kennt ihr das und wo ist dafür die gesetzliche Grundlage ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 22.03.2017, 23:28
von Pichilemu
Das würde ich gerne mal sehen. Nach dem Gesetz kann nämlich die gesetzliche Krankenversicherung kein Träger einer beruflichen Rehabilitation sein, sondern nur (in dieser Reihenfolge) die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, das Arbeitsamt, das Jugendamt und das Sozialamt.

Verfasst: 23.03.2017, 21:23
von Klaus.Taschenbier
§ 14 SGB IX wäre die einzige mögliche Rechtsgrundlage die mir einfallen würde. Aber ich habe auch noch nie gehört dass eine Krankenkassse eine berufliche Reha erbringt