Bemessungszeitraum bei "gestückelter" Krankheit
Verfasst: 22.03.2017, 11:08
Hallo,
ich habe hier ein Berechnungsproblem des Krankengeldes und hoffe auf eure Hilfe, da das ganze noch Neuland für mich ist. Folgende Situation (ich versuche das ganze Strukturiert zu schildern):
Arbeitnehmer Paul arbeitet im Oktober, November, Dezember in einer 3/4 Stelle und bekommt dafür 2000€ Brutto.
Davor arbeitete er im Ausland Vollzeit und bekam noch wesentlich mehr Geld.
Im Januar und Februar nimmt Paul jeweils 10 Tage unbezahlten Urlaub, da seine Firma in dieser Zeit keine Arbeit für ihn hat. Er bekommt jeweils folglich nur rund 1000€ Brutto.
Vom 6. - 9.3. ist Paul das erste Mal krankgeschrieben. Dann versucht er wieder zu arbeiten, muss sich aber vom 13. - 16.3. wieder krank schreiben lassen. Er probiert es wieder und muss sich aber ab dem 20.3. wieder krankschreiben lassen. Immer wegen der selben Krankheit.
Nun hat Paul Angst, das seine Krankheit andauert und er ins Krankengeld rutscht. Hierbei stellt sich die Berechnungsfrage.
Laut "Internet" wird als Berechnungszeitraum die letzte Abrechnung genommen (vorrausgesetzt, diese umfasst 4 Wochen). Das Wäre bei Paul ja der schlecht bezahlte Februar.
Frage 1: Kann in diese Fall von stark unterschiedlichen Gehältern ausgegangen werden und es werden die letzten X (wieviele?) Monatsgehälter zusammengerechnet und ein Mittelwert gebildet? Oder bleibt es in jedem Fall beim schlechten Februargehalt als Berechnungsgrundlage?
Frage 2: Was ist wenn Paul ab 25.3. wieder arbeitet und dann aber ab z.B. 20.4. wieder wegen der selben Sache krank wird: Wird dann der März als Berechnungszeitraum genommen? Da ja nun eine neue Abrechnung vorliegt zu welcher Paul gesund war? Oder immer noch der Februar, da dies der letzte Monat vor erstmaligem Eintritt der Krankheit war?
Ich danke euch für eure Hilfe!
ich habe hier ein Berechnungsproblem des Krankengeldes und hoffe auf eure Hilfe, da das ganze noch Neuland für mich ist. Folgende Situation (ich versuche das ganze Strukturiert zu schildern):
Arbeitnehmer Paul arbeitet im Oktober, November, Dezember in einer 3/4 Stelle und bekommt dafür 2000€ Brutto.
Davor arbeitete er im Ausland Vollzeit und bekam noch wesentlich mehr Geld.
Im Januar und Februar nimmt Paul jeweils 10 Tage unbezahlten Urlaub, da seine Firma in dieser Zeit keine Arbeit für ihn hat. Er bekommt jeweils folglich nur rund 1000€ Brutto.
Vom 6. - 9.3. ist Paul das erste Mal krankgeschrieben. Dann versucht er wieder zu arbeiten, muss sich aber vom 13. - 16.3. wieder krank schreiben lassen. Er probiert es wieder und muss sich aber ab dem 20.3. wieder krankschreiben lassen. Immer wegen der selben Krankheit.
Nun hat Paul Angst, das seine Krankheit andauert und er ins Krankengeld rutscht. Hierbei stellt sich die Berechnungsfrage.
Laut "Internet" wird als Berechnungszeitraum die letzte Abrechnung genommen (vorrausgesetzt, diese umfasst 4 Wochen). Das Wäre bei Paul ja der schlecht bezahlte Februar.
Frage 1: Kann in diese Fall von stark unterschiedlichen Gehältern ausgegangen werden und es werden die letzten X (wieviele?) Monatsgehälter zusammengerechnet und ein Mittelwert gebildet? Oder bleibt es in jedem Fall beim schlechten Februargehalt als Berechnungsgrundlage?
Frage 2: Was ist wenn Paul ab 25.3. wieder arbeitet und dann aber ab z.B. 20.4. wieder wegen der selben Sache krank wird: Wird dann der März als Berechnungszeitraum genommen? Da ja nun eine neue Abrechnung vorliegt zu welcher Paul gesund war? Oder immer noch der Februar, da dies der letzte Monat vor erstmaligem Eintritt der Krankheit war?
Ich danke euch für eure Hilfe!