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Übergansgeld

Verfasst: 22.03.2017, 09:16
von moinmoin
Hallo
Ich habe wegen dem Übergangsgeld noch mal eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Ich bekomme jetzt 1550,-Euro Krankengeld ,ich fahre mitte April zur Reha,wie hoch ist denn etwa das Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Leider wusste der Mitarbeiter meiner KK das nicht genau und meinte,dass müsste wohl die gleiche Summe sein.
Hier im Forum werden bestimmt schon viele User auf Reha gewesen sein und mir eine richtige Antwort geben können.
Ich sag schon mal Danke für eure Antworten. LG von der Nordsee von moinmoin

Re: Übergansgeld

Verfasst: 22.03.2017, 13:24
von Czauderna
moinmoin hat geschrieben:Hallo
Ich habe wegen dem Übergangsgeld noch mal eine Frage an die Fachleute hier im Forum.
Ich bekomme jetzt 1550,-Euro Krankengeld ,ich fahre mitte April zur Reha,wie hoch ist denn etwa das Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Leider wusste der Mitarbeiter meiner KK das nicht genau und meinte,dass müsste wohl die gleiche Summe sein.
Hier im Forum werden bestimmt schon viele User auf Reha gewesen sein und mir eine richtige Antwort geben können.
Ich sag schon mal Danke für eure Antworten. LG von der Nordsee von moinmoin
Hallo,
meines Wissens nach kann das Übergangsgeld auch niedriger sein als das Krankengeld - genau kann es dir nur die Rentenversicherung sagen, die dir das Übergangsgeld auch auszahlt.
Die von dir genannten 1550,00 € Krankengeld - gilt die Summe pro Monat und handelt es sich da um den Brutto- oder Nettobetrag ?.
Gruss
Czauderna

Übergansgeld

Verfasst: 22.03.2017, 18:41
von moinmoin
Hallo Czauderna
Ja das Krankengeld ist für 30 Tage und Netto, knapp 52,-am Tag.
Naja dann lass ich mich mal überraschen, vielleicht meldet sich ja noch ein User
der das weiß.
Vielleicht ruf ich auch einfach mal bei der Rentenversicherung an,Danke erstmal.
LG von der Nordsee von moinmoin

Verfasst: 22.03.2017, 19:35
von Pichilemu
Das Übergangsgeld wird eigentlich ganz ähnlich berechnet wie das Krankengeld.

Die Berechnungsgrundlage ist entweder 80% des Arbeitsentgelts (Summe der Einkünfte im Sinne des Steuerrechts = Bruttoeinkommen - Werbungskosten) oder das Nettoeinkommen, je nachdem was niedriger ist.

Das Übergangsgeld ist stets 67% der Berechnungsgrundlage, bzw. 75% wenn man für ein Kind Kindergeld erhält oder der Ehegatte oder man selbst pflegebedürftig ist.

Schließt Übergangsgeld an Krankengeld an, ist immer von der letzte Erwerbstätigkeit vor Eintritt in den Krankengeld-Bezug auszugehen, also der Erwerbstätigkeit, aus der auch das Krankengeld berechnet wurde.

Verfasst: 22.03.2017, 23:15
von moinmoin
Hallo Pichilemo
ich danke dir für die ausführliche Antwort,ich bin da von ausgegangen das die 67%
vom Krankengeld berechnet werden, da bin ich ja froh das ich da falsch lag.
Wünsche euch noch einen schönen Abend und liebe Grüße von der Nordsee moinmoin