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Sachbearbeiterin drängt mich
Verfasst: 15.03.2017, 15:15
von Naomi87
Hallo zusammen,
ich bin nun seid 6 Monaten krank wegen chronischen schmerzen, vor kurzem wurde ich aus einer Schmerzklinik entlassen.
Ich werde in meinen alten Job nicht zurück können und die Ärzte empfiehlten auch schriftlich zu einer Umschulung.
Da ich aber noch nicht Einsatzfähig bin und dies bestimmt noch 6-12 Monate dauern kann wollte ich mit der Kündigung noch warten bis ich mir was neues zutraue.
Nun ist es so meine Sachbearbeiterin der Aok will mich zu einer Kündigung drängen und meinte ich soll mal hinne machen in einem Monat ruft sie noch mal an.
Darf diese Dame dies überhaupt ? Ich bin total unglücklich mit dieser Situation und weiß nicht mehr weiter!
Re: Sachbearbeiterin drängt mich
Verfasst: 15.03.2017, 17:09
von Czauderna
Naomi87 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin nun seid 6 Monaten krank wegen chronischen schmerzen, vor kurzem wurde ich aus einer Schmerzklinik entlassen.
Ich werde in meinen alten Job nicht zurück können und die Ärzte empfiehlten auch schriftlich zu einer Umschulung.
Da ich aber noch nicht Einsatzfähig bin und dies bestimmt noch 6-12 Monate dauern kann wollte ich mit der Kündigung noch warten bis ich mir was neues zutraue.
Nun ist es so meine Sachbearbeiterin der Aok will mich zu einer Kündigung drängen und meinte ich soll mal hinne machen in einem Monat ruft sie noch mal an.
Darf diese Dame dies überhaupt ? Ich bin total unglücklich mit dieser Situation und weiß nicht mehr weiter!
Hallo,
Nein,
darf sie nicht und du solltest dich nicht mehr auf ein Telefongespraech mit ihr einlassen
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.03.2017, 10:44
von vlac
Hallo,
ich möchte gerne ergänzen, dass man mit Eigenkündigungen auch im Krankheitsfall extrem vorsichtig sein sollte. Denn damit können erhebliche Nachteile einher gehen, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht so scheint.
Das Ganze ist ziemlich kompliziert, ich werde aber dennoch versuchen es verständlich zu erklären:
Wenn Du krank bist, Krankengeld beziehst, und das Arbeitsverhältnis endet, erhältst Du ganz normal Krankengeld weiter. Würdest Du selbst kündigen, begänne aber mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine dreimonatige Sperrzeit für das ALG I, von der Du aber nichts mitbekommst, so lange Du Krankengeld erhältst, und kein ALG I beantragst.
Der Grund dafür ist, dass die Sperrzeit dem Gesetz nach immer mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beginnt, auch wenn man keinen Anspruch auf ALG I hat, weil man beispielsweise arbeitsunfähig ist (wer nicht arbeiten kann, ist auch nicht arbeitslos).
Kommt man dann beispielsweise vier Wochen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zur Arbeitsagentur kommen, und ALG I beantragen, würde die Sperrzeit nur noch zwei Monate beantragen.
Auf Dich bezogen bedeutet das: Würdest Du selbst kündigen, müsstest Du auch tatsächlich weitere drei Monate arbeitsunfähig sein und Krankengeld beziehen, um nicht eine mehr oder weniger lange Sperrzeit zu erhalten.
Man kann aber nie mit Sicherheit sagen, dass das auch tatsächlich so lange der Fall sein wird: Es kann passieren, dass der Medizinische Dienst eingeschaltet wird, und der die Dinge anders sieht.
So ein Ärger kann nicht in Deinem Interesse sein, weil Du Dich dadurch der Gefahr aussetzt, Nachteile zu erleiden, die Du sicherlich nicht haben willst.
Ich an Deiner Stelle würde mich auf solche Gespräche gar nicht einlassen:
"Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich am Telefon keine Stellung nehmen möchte. Ich bitte Sie deshalb darum, das alles schriftlich zu machen."
Ich würde aber auch vorschlagen, die Krankenkasse anzuschreiben, und dazu aufzufordern, von telefonischen Kontaktaufnahmen abzusehen, denn dann kanst Du bei weiteren Telefonanrufen direkt darauf verweisen.
Du musst übrigens auch Mitarbeitern von Krankenkassen keine Informationen über Art und Umfang Deiner medizinischen Behandlung geben, oder gar Behandlung-"Vorschlägen" folgen, und das schon gar nicht am Telefon - denn da weißt Du nie, ob Du tatsächlich mit der Krankenkasse sprichst.
Verfasst: 16.03.2017, 10:53
von Anton Butz
.
... von der Du aber nichts mitbekommst, so lange Du Krankengeld erhältst ...
Das ist noch nicht abschließend geklärt - also auch dazu Vorsicht!
Im Übrigen kann die AOK an der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur Interesse
haben, um dann leichter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen und ihren
Vericherungsfall der Arbeitslosenversicherung zuzuschieben. Das ist zwar nicht
rechtens aber trotzdem schon öfters vorgekommen.
.
Verfasst: 16.03.2017, 11:28
von vlac
Doch Anton. Es ist geklärt, und ich möchte Dich darauf hinweisen, dass es hier um Ratsuchende geht, die bitteschön nicht weiter verwirrt werden sollten.
Auch Deiner Argumentation nach wäre es falsch, selbst zu kündigen.
Verfasst: 16.03.2017, 12:19
von Czauderna
Hallo Naomi87,
zusammengefasst - lass dich nicht von der Kasse zu einer Kündigung überreden - warum, hast du ja gelesen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.03.2017, 13:50
von Naomi87
Vielen vielen Dank für eure Antworten!
Leider denkt man man könne diesen Menschen vertrauen in seiner schweren Zeit......Aber wie ich bemerkt habe ist das nicht der Fall!
Ich wollte bei der Beschwerdestelle der Aok anrufen und diesen Sachverhalt schildern sowie um eine neue Beraterin bitten.
Wäre das von Vorteil?
Vielen Dank noch mal, ich dachte immer ich müsste diese Dame über meinen gesundheitlichen Zustand informieren 😑
Verfasst: 16.03.2017, 20:28
von Anton Butz
vlac hat geschrieben:
Doch Anton. Es ist geklärt, ...
Hallo vlac,
würdest du dann bitte hier Instanz und Quelle nennen,
damit die entstandenen Irritationen beendet werden können:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp83946.html#83946
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 16.03.2017, 21:29
von Klaus.Taschenbier
Es ist geklärt und alle sind sich einig! Und jetzt lass es doch einfach mal so stehen um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Ich habe dir mehrfach geschrieben, dass es sich direkt aus dem Gesetz ergibt das deine Meinung blanker Unsinn ist.
Verfasst: 17.03.2017, 12:39
von Anton Butz
.
Um die Verwirrung zu begrenzen:
das Thema haben wir hier:
http://www.krankenkassenforum.de/sperrz ... ght=#83946
.
Verfasst: 17.03.2017, 14:02
von broemmel
Der einzige der in dem Bereich verwirrt scheint ist der Anton.
Deine Behauptungen sind ja nur in den Raum geschmissen und andere sollen die widerlegen.
Verfasst: 17.03.2017, 15:05
von Klaus.Taschenbier
Finde den Fehler:
Anton hat ein neues Instrument gefunden um kranken Menschen das Krankengeld zu verweigern und alle Praktiker aus den Kassen sagen hier dass sie dies so nicht anwenden. Es hat aber auch offenbar noch nie ein Versicherter gegen die wie immer völlig abstruse Rechtauffassung der Kassen geklagt.
Wo liegt denn da wohl der Fehler Anton?
Verfasst: 17.03.2017, 18:16
von Czauderna
Naomi87 hat geschrieben:Vielen vielen Dank für eure Antworten!
Leider denkt man man könne diesen Menschen vertrauen in seiner schweren Zeit......Aber wie ich bemerkt habe ist das nicht der Fall!
Ich wollte bei der Beschwerdestelle der Aok anrufen und diesen Sachverhalt schildern sowie um eine neue Beraterin bitten.
Wäre das von Vorteil?
Vielen Dank noch mal, ich dachte immer ich müsste diese Dame über meinen gesundheitlichen Zustand informieren 😑
Hallo,
was der Vorteil oder auch ein Nachteil wäre - schwer zu sagen - eigentlich sollte der Vorteil sein, dass du aufgrund deiner "Beschwerde" oder auch Bitte tatsächlich eine bzw. einen anderen Sachbearbeiter (Fallsteuerer) bekommst, der dich dann wie ein rohes Ei behandelt um eine weitere "Beschwerde" zu verhindern.
Es könnte aber auch so sein, dass man dann gerade bei dir alles anwendet, was zwar legal ist und von der Sache her auch nicht zu beanstanden ist, man aber es auch lassen könnte - da wäre dann aber ein Nachteil für dich, behaupte ich einfach mal.
Mein Rat,konzentriere dich darauf, die Kasse bezüglich deiner Eigenkündigung abzublocken - am besten wäre, die Kasse würde dir eine schriftliche Aufforderung zusenden aus der hervorgeht dass die Kasse die zur Kündigung auffordert und auch die passende Rechtsgrundlage dafür angibt. Ich persönlich würde auf diesen Telefonanruf so reagieren, dass ich ihn schriftlich bestätigen würde, also den Gesprächsinhalt als Gedächtnisprotokoll und dann meinen Wunsch auf schriftliche Aufforderung kundtun.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.03.2017, 12:08
von Anton Butz
Nachtrag dazu:
Anton Butz hat geschrieben:
Im Übrigen kann die AOK an der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur Interesse
haben, um dann leichter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen und ihren
Vericherungsfall der Arbeitslosenversicherung zuzuschieben. Das ist zwar nicht rechtens,
aber trotzdem schon öfters vorgekommen.
Außerdem sind "Arbeitslose" der unmittelbaren Bedrohung durch die "
unverhältnismäßige
Gesetzliche Krankengeld-Falle" ausgesetzt. Ein kleiner Fehler und die AOK reibt sich die
Hände. Das befürchtet jedenfalls, wer die AOK-Entwicklung als Pioniere bei der Einführung
der "
illegalen BSG-Krankengeld-Falle" und den Formulierungsvorschlag des AOK-
Bundesverbandes zur Einführung der "
unverhältnismäßigen Gesetzlichen
Krankengeld-Falle" kennt.
.
Verfasst: 19.03.2017, 18:35
von ratte1
Anton Butz hat geschrieben:
..wer die AOK-Entwicklung als Pioniere bei der Einführung
der "illegalen BSG-Krankengeld-Falle" .. kennt.
.
War Pionier nicht die TK?
MfG
ratte1