Seite 1 von 1

Berechnung des Krankengeldes nach der Reha

Verfasst: 10.03.2017, 09:03
von moinmoin
Hallo
Meine Frage lautet,wie wird das Krankengeld berechnet wenn ich nach der Reha weiter Au bin oder die Wiedereingliederung mache.Bekomm ich dann das gleiche Krankengeld wie vor der Reha oder wird es neu nach dem Übergangsgeld berechnet.Vielen Dank schon mal im voraus und einen schönen Tag noch. LG moinmoin

Re: Berechnung des Krankengeldes nach der Reha

Verfasst: 10.03.2017, 16:10
von Czauderna
moinmoin hat geschrieben:Hallo
Meine Frage lautet,wie wird das Krankengeld berechnet wenn ich nach der Reha weiter Au bin oder die Wiedereingliederung mache.Bekomm ich dann das gleiche Krankengeld wie vor der Reha oder wird es neu nach dem Übergangsgeld berechnet.Vielen Dank schon mal im voraus und einen schönen Tag noch. LG moinmoin
Hallo,
wenn die Wiedereingliederung direkt nach der Reha erfolgt, dann ist der Reha-Träger, das ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger
auch Kostenträger für diese Maßnahme und es gibt weiter Übergangsgeld, ansonsten nimmt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung wieder auf und zwar in gleicher Höhe wie vor der Reha (wenn da schon welches bezogen wurde).
Gruss
Czauderna

Berechnung des Krankengeldes nach der Reha

Verfasst: 10.03.2017, 17:09
von moinmoin
Hallo Czauderna
Vielen Dank für die schnelle Antwort,weil das Übergangsgeld ist ja doch nochmal gut 1/3 weniger wie das Krankengeld.
Tolles Forum, macht weiter so .

Liebe grüße und beste Gesundheit wünscht euch moinmoin