Vollbeschäftigung während der Vorlesungszeit
Verfasst: 28.02.2017, 20:17
Ein Student hat einen auf vier Monate befristeten Werkstudentenjob im Juni begonnen und wird zum Semesterende (30.09.) exmatrikuliert.
Der Arbeitgeber behandelt den Job bis 30.09. als Werkstudentenjob und ab dem 01.10. als regulär sozialversicherungspflichtigen Job.
Ist das richtig?
Wenn nicht, welche Konsequenzen können sich für den EX-Student ergeben?
Der Arbeitgeber behandelt den Job bis 30.09. als Werkstudentenjob und ab dem 01.10. als regulär sozialversicherungspflichtigen Job.
Ist das richtig?
Wenn nicht, welche Konsequenzen können sich für den EX-Student ergeben?