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Arbeitgeberanteil an Risikozuschlag

Verfasst: 21.02.2017, 13:37
von martin_FS
Hallo zusammen,

mein Freund erwägt einen Wechsel in die PKV. Nun will die Versicherung einen Risikozuschlag erheben (was ja prinzipiell in Ordnung ist).

Nun zwei Fragen:

1. Kommen auf den Risikozuschlag auch noch der gesetzliche Zuschlag von 10% oben drauf?
2. Zahlt der Arbeitgeber auch die Hälfte des Risikozuschlages oder nur die Hälfte des regulären Beitrages?

Viele Grüße
Martin

Verfasst: 21.02.2017, 14:48
von broemmel
1. was für ein gesetzlicher Zuschlag soll das sein? Hast Du da eine Rechtsgrundlage? Oder nur Hörensagen?

2. Der AG zahlt die Hälfte des Beitrages. Maximal den Betrag den er bei der gesetzlichen Kasse gezahlt hätte

Verfasst: 21.02.2017, 15:11
von martin_FS
zu 1.: Den gesetzlichen 10%-Zuschlag zahlt jeder in der PKV. Er wird auch stets ausgewiesen und ist für die Altersrückstellungen.

Verfasst: 21.02.2017, 22:06
von broemmel

Re: Arbeitgeberanteil an Risikozuschlag

Verfasst: 18.04.2017, 15:58
von Apolon
martin_FS hat geschrieben:Hallo zusammen,

mein Freund erwägt einen Wechsel in die PKV. Nun will die Versicherung einen Risikozuschlag erheben (was ja prinzipiell in Ordnung ist).

Nun zwei Fragen:

1. Kommen auf den Risikozuschlag auch noch der gesetzliche Zuschlag von 10% oben drauf?
Kommt darauf an, wie der Beitrag ausgewiesen wurde.
Normal ist der 10 %ige Zuschlag schon enthalten.

2. Zahlt der Arbeitgeber auch die Hälfte des Risikozuschlages oder nur die Hälfte des regulären Beitrages?

Viele Grüße
Martin
Die Hälfte des zu zahlenden Beitrages incl. Zuschlag bis max. 317,55 € für die Krankenversicherung und max. 55,46 € für die Pflegeversicherung.