Krankengeld rückwirkend
Verfasst: 29.01.2017, 21:30
Hallo zusammen,
bereits im Dezember 2016 ging es um das folgend geschilderte Thema !
Und zwar bin ich seit 04.10.2016 erkrankt, daher steht mir nach ALG1 Zahlung bis einschließlich 14.11.2016 ab dem 15.11.2016 Krankengeld zu !
Seit dem 22.04.2016 bin ich im Leistungsruhen, habe allerdings bis einschließlich 02.06.2016 Krankengeld bekommen, sehr unlogisch wenn man folgendes bedenkt ...
Im November schrieb ich die AOK zwecks Krankengeld an, worauf man mir dann mitteilte das aufgrund des Ruhens kein Anspruch besteht.
Dagegen habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt, so erhielte ich am 16.12.2016 ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis das ich bei Unterzeichnen einer Ratenvereinbarung wieder Anspruch auf Krankengeld habe.
Diese Vereinbarung unterschrieb ich nach genauer Prüfung am 28.12.2016, seit dem ist mein Leistungsruhen beendet ...
ABER ... seitens der AOK wurde mir mehrmals auf meiner Nachfrage hin mitgeteilt das mir keine Zeit verloren ging, und ich ab dem 15.11.2016 rückwirkend Krankengeld erhalte, dies steht Sinngemäß mit folgendem Satz im Schreiben vom 16.12.2016 "Sie erhalten Leistungen der AfA bis zum 14.11.2016, IM ANSCHLUSS DARAN erhalten Sie Krankengeld von Ihrer AOK ... !
Vergangenen Freitag habe ich endlich die Zahlung erhalten, allerdings erst ab dem 28.12.2016 berechnet, heißt für genau 20 Tage ... ich habe sofort bei der AOK angerufen, dort teilte man mir mit das dass Ruhen ja erst zum 28.12. endete und somit auch erst ab dann die Berechnung vorgenommen werden kann
Sie könnte ja nichts dafür wie die Zahlstelle das rechnet, bzw. ab wann ... (so die Aussage der Dame)
Dadurch fehlen mir erstmal 43 Tage Krankengeld ....
Meiner Meinung nach ist das so nicht richtig, schließlich wurde mir mehrmals zugesichert das ich keinen Tag verliere und am dem 15.11. KG erhalten werde ... im Schreiben vom 16.12.16 steht das ich im Anschluss an das ALG1, KG bekomme ...
Im Schreiben vom 16.12.16 ging es um die Ratenvereinbarung, demnach wussten die Damen und Herren der AOK genau was Sache ist, so hätte man mich wohl darauf hinweisen müssen das dass Ruhen erst mit dem Datum der Unterschrift der Ratenvereinbarung endet ... allerdings hat man das nicht, es findet sich auch nirgendwo ein Hinweis darauf.
Morgen früh werde ich dort auftauchen, ich werde die Hütte nicht eher verlassen, bis es eine vernünftige Klärung gibt ... immerhin wurde mir mehrmals gesagt das nichts verloren geht, immerhin habe ich es schriftlich das ich im Anschluss an das ALG1 (14.11. ende) KG erhalte ...
Hat jemand Ideen und Anregungen wie ich am besten vorgehe ?
bereits im Dezember 2016 ging es um das folgend geschilderte Thema !
Und zwar bin ich seit 04.10.2016 erkrankt, daher steht mir nach ALG1 Zahlung bis einschließlich 14.11.2016 ab dem 15.11.2016 Krankengeld zu !
Seit dem 22.04.2016 bin ich im Leistungsruhen, habe allerdings bis einschließlich 02.06.2016 Krankengeld bekommen, sehr unlogisch wenn man folgendes bedenkt ...
Im November schrieb ich die AOK zwecks Krankengeld an, worauf man mir dann mitteilte das aufgrund des Ruhens kein Anspruch besteht.
Dagegen habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt, so erhielte ich am 16.12.2016 ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis das ich bei Unterzeichnen einer Ratenvereinbarung wieder Anspruch auf Krankengeld habe.
Diese Vereinbarung unterschrieb ich nach genauer Prüfung am 28.12.2016, seit dem ist mein Leistungsruhen beendet ...
ABER ... seitens der AOK wurde mir mehrmals auf meiner Nachfrage hin mitgeteilt das mir keine Zeit verloren ging, und ich ab dem 15.11.2016 rückwirkend Krankengeld erhalte, dies steht Sinngemäß mit folgendem Satz im Schreiben vom 16.12.2016 "Sie erhalten Leistungen der AfA bis zum 14.11.2016, IM ANSCHLUSS DARAN erhalten Sie Krankengeld von Ihrer AOK ... !
Vergangenen Freitag habe ich endlich die Zahlung erhalten, allerdings erst ab dem 28.12.2016 berechnet, heißt für genau 20 Tage ... ich habe sofort bei der AOK angerufen, dort teilte man mir mit das dass Ruhen ja erst zum 28.12. endete und somit auch erst ab dann die Berechnung vorgenommen werden kann
Sie könnte ja nichts dafür wie die Zahlstelle das rechnet, bzw. ab wann ... (so die Aussage der Dame)
Dadurch fehlen mir erstmal 43 Tage Krankengeld ....
Meiner Meinung nach ist das so nicht richtig, schließlich wurde mir mehrmals zugesichert das ich keinen Tag verliere und am dem 15.11. KG erhalten werde ... im Schreiben vom 16.12.16 steht das ich im Anschluss an das ALG1, KG bekomme ...
Im Schreiben vom 16.12.16 ging es um die Ratenvereinbarung, demnach wussten die Damen und Herren der AOK genau was Sache ist, so hätte man mich wohl darauf hinweisen müssen das dass Ruhen erst mit dem Datum der Unterschrift der Ratenvereinbarung endet ... allerdings hat man das nicht, es findet sich auch nirgendwo ein Hinweis darauf.
Morgen früh werde ich dort auftauchen, ich werde die Hütte nicht eher verlassen, bis es eine vernünftige Klärung gibt ... immerhin wurde mir mehrmals gesagt das nichts verloren geht, immerhin habe ich es schriftlich das ich im Anschluss an das ALG1 (14.11. ende) KG erhalte ...
Hat jemand Ideen und Anregungen wie ich am besten vorgehe ?