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KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 27.01.2017, 18:58
von heleven
Folgende Situation:
- Freiberufler/Katalogberuf
- In den letzten 34 Jahren ununterbrochen in der GKV freiwillig versichert
- Regelaltersrentner seit dem 01.01.17 mit Anspruch auf Pflichtversicherung
- wg. Erreichen der Mindestversicherungszeit Anspruch auf Minirente im unteren dreistelligen Bereich
In 2017 planmäßige Auszahlung einer kleinen (vierstelligen) Lebensversicherung auf das Leben meiner Frau an mich selbst als Versicherungsnehmer wegen Beendigung der Versicherung.
Fragen:
Ist die Auszahlung der Versicherungssumme beitragspflichtig in der Pflichtversicherung der Rentner?
Was gilt für den Fall einer eventuellen "nebenrentlichen" freiberuflichen Tätigkeit von 2 Stunden/Tag bzw. 10 Stunden/Woche, in der ich dann vermutlich freiwillig versichert sein muß?
Geht das überhaupt, pflicht- (Rente) und gleichzeitig freillig (freiberufliche Nebentätigkeit) krankenversichert zu sein?
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Re: KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 27.01.2017, 19:30
von Czauderna
heleven hat geschrieben:Folgende Situation:
- Freiberufler/Katalogberuf
- In den letzten 34 Jahren ununterbrochen in der GKV freiwillig versichert
- Regelaltersrentner seit dem 01.01.17 mit Anspruch auf Pflichtversicherung
- wg. Erreichen der Mindestversicherungszeit Anspruch auf Minirente im unteren dreistelligen Bereich
In 2017 planmäßige Auszahlung einer kleinen (vierstelligen) Lebensversicherung auf das Leben meiner Frau an mich selbst als Versicherungsnehmer wegen Beendigung der Versicherung.
Fragen:
Ist die Auszahlung der Versicherungssumme beitragspflichtig in der Pflichtversicherung der Rentner?
nein, wenn als Rentner pflichtversichert.
Was gilt für den Fall einer eventuellen "nebenrentlichen" freiberuflichen Tätigkeit von 2 Stunden/Tag bzw. 10 Stunden/Woche, in der ich dann vermutlich freiwillig versichert sein muß?
nein, musst du nicht, aber wenn das monatliche Arbeitseinkommen höher als 148,75 € ist, dann musst du zusätzlich dafür Beiträge zahlen.
Geht das überhaupt, pflicht- (Rente) und gleichzeitig freillig (freiberufliche Nebentätigkeit) krankenversichert zu sein?
ja, das geht
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
gern geschehen
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.01.2017, 21:20
von heleven
Das ist doch mal eine durch und durch schöne Nachricht. Danke.
heleven
Re: KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 12.08.2019, 23:07
von heleven
Nach zweieinhalb Jahren ist eine Aktualisierung fällig und auch nötig.
Ich bin immer noch mit meiner Minirente Pflichtmitglied in der KVdR. Gleich nach meinem letzten Posting Anfang 2017 habe ich mit der Wiederaufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit begonnen. Von irgendetwas muß ich ja leben. Etliche Anfragen bei meiner Krankenkasse, wieviel ich denn mit meiner "nebenrentlichen" Tätigkeit hinzuverdienen dürfe, ohne meinen Status als Pflichtmitglied in der KVdR zu riskieren, verliefen erfolglos oder blieben schlicht unbeantwortet. Irgendwann habe ich dann das Nachfragen aufgegeben. Ein bereits überwiesener, von mir selbst hochgerechneter Monatsbeitrag kam sogar zurück.
Ich habe die Sache dann bis auf weiteres einfach auf sich beruhen lassen, wohlwissend, daß ich irgendwann zur Kasse gebeten werden würde: nämlich mit dem Vorliegen meines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides 2017. Ein Dauerauftrag mit einem üppig dimensionierten mutmaßlichen Krankenkassen-Monatsbeitrag landet seitdem auf einem eigens dafür eingerichteten Konto, damit ich jederzeit in der Lage bin, meine rückwirkenden Verpflichtungen bei der Krankenkasse begleichen zu können.
Nach diversen Querelen mit dem Finanzamt, die letzlich allesamt zu meinen Gunsten aufgelöst werden konnten, liegt seit Ende Juli 2019 der nicht mehr zu beanstandende Steuerbescheid für 2017 vor.
Ich bin davon ausgegangen, jetzt postwendend eine Zahlungsaufforderung der Krankenkasse zu erhalten. Schließlich pflegten Finanzamt und Krankenkasse in der Zeit vor meiner Rente einen intensiven Datenaustausch. Inzwischen zweifle ich jedoch daran, eine solche Aufforderung zu bekommen. Ich werde wohl selbst aktiv werden müssen ...
Soweit die Aktualisierung.
Aus den Im Steuerbescheid 2017 festgestellten Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit errechnen sich monaliche Einkünfte neben meiner Rente von knapp 660 Euro. Meine wöchentliche Arbeitszeit liegt im Schnitt bei 10 Stunden. Die monatlichen Einkünfte machen de facto ein Vielfaches meiner Rente aus ...
Nach den durch die Bank sehr schwammigen Ausführungen zu diesem Thema in diversen Internet-Fundstellen würde ich bei den beschriebenen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft werden, mit dem zwangsläufigen Verlust meines Status als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner.
Ist das so?
Kann wie in der Zeit vor der Rente ein meine Einkünfte deutlich übersteigendes fiktives Mindesteinkommen angenommen werden?
Kann ich für diesen Fall bei Aufgabe der Tätigkeit meinen ursprünglichen KVdR-Status wiedererlangen?
Komplizierte Fragen ...
Dank + Grüße
heleven
Re: KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 13.08.2019, 09:32
von Czauderna
Hallo,
die Entscheidung über die hauptberufliche Selbständigkeit trifft die Krankenkasse. Wenn davon ausgegangen wird, dass es bei "nicht hauptberuflich bleibt", dann unterliegt das Arbeitseinkommen, wie bereits 2017 beschrieben der Beitragspflicht. Wenn ich es richtig vertanden habe, hast Du deiner Kasse alles gemeldet, die aber hat nicht reagiert. Ich persönlich würde jetzt nichts mehr machen sondern nur warten.
Gruss
Czauderna
Re: KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 13.08.2019, 12:30
von ichselbst
heleven hat geschrieben: ↑12.08.2019, 23:07
Ich bin davon ausgegangen, jetzt postwendend eine Zahlungsaufforderung der Krankenkasse zu erhalten. Schließlich pflegten Finanzamt und Krankenkasse in der Zeit vor meiner Rente einen intensiven Datenaustausch. Inzwischen zweifle ich jedoch daran, eine solche Aufforderung zu bekommen. Ich werde wohl selbst aktiv werden müssen ...
ich glaub kaum, dass die Krankenkasse irgendwas von dem Ergebnis deiner Steuererklärung erfährt. wäre ja noch zu "schön", wenn meine Krankenkasse meine Finanzdaten bekommen würde
Re: KV der Rentner, Nebentätigkeit, Kapital-LV fällig
Verfasst: 13.08.2019, 13:36
von Czauderna
Hallo,
Meldungen seitens der Krankenkasse an das FInanzamt erfolgen wenn Beiträge als Selbstzahler entrichtet wurden oder wenn Krankengeld/Mutterschaftsgeld bezogen wurde. Meldungen der Rentenversicherung an das Finanzamt erfolgen über die Rentenhöhe des abgelaufenen Jahres.
Das bedeutet, in diesem Fall hat die Kasse nix gemeldet - sie hätte, wenn sie Beiträge für das Arbeitseinkommen gewollt hätte.
Gruss
Czauderna