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Kassenwechsel
Verfasst: 16.03.2007, 21:53
von seeigel
Hallo,
hat man dann eigentlich zum 1.April 2007 ein Sonderkündigungsrecht bei der gesetzlichen KV?
Grüße
Verfasst: 17.03.2007, 10:46
von ramirez93
Nein, weshalb denn auch?
Zusätzlich ist das Gesetz ja noch nichtmal durch. ABer auch wenn dies soweit ist, wird es kein Sonderkündigungsrecht geben.
Greetz
Kassenwechsel
Verfasst: 17.03.2007, 11:49
von seeigel
Hi,
na klar ist die Reform durch! Am 1. April geht es los und nicht, wie vereinzelt geschrieben, am 1. Mai.
Gruß
Verfasst: 17.03.2007, 17:39
von Dr. eisenbarth
Ein Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich nur, wenn eine KK ihren Beitrag erhöht. Das ändert sich auch nicht durch das GKV-WSG.
Verfasst: 18.03.2007, 14:45
von ramirez93
Und wann hat Herr Köhler den Entwurf unterzeichnet? Solange das nicht der Fall ist, ist es auch nicht durch!
Verfasst: 18.03.2007, 14:45
von ramirez93
Es ist ja auch noch nicht als Gesetz veröffentlicht!!!