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Psychiatrische Behandlung: ins Ausland gehen o. Alternativen

Verfasst: 18.01.2017, 23:26
von Pichilemu
Ich hab mal eine... naja, vielleicht ungewöhnliche Frage.

Sachverhalt ist der: ich sollte eigentlich wegen meiner psychischen Erkrankung stationär behandelt werden, der Assistenzarzt lehnte dies aber ab mit der Begründung, eine stationäre Behandlung würde bei meinem Krankheitsbild zu einer Verschlimmerung der Symptome führen, also mir gesundheitlich schaden, und sei deshalb nicht angezeigt. Stattdessen bekam ich eine Überweisung in die psychiatrische Institutsambulanz.

Tja, dort ist aber die Organisation katastrophal: Termine fallen reihenweise aus, anscheinend gibt es nur eine Ärztin, wenn die krank ist (und die ist sehr häufig krank) ist die ganze Einrichtung geschlossen. In bisher zwei Monaten konnte nur ein einziger Termin stattfinden. Kurz gesagt: es ist eine Katastrophe, an eine Behandlung ist unter diesen Umständen nicht zu denken.

Andere psychiatrische Institutsambulanzen, die sogar geographisch näher und verkehrsgünstiger liegen würden, haben eine Behandlung ausdrücklich abgelehnt, sie seien nicht örtlich zuständig.

Unter den umständen liebäugele ich schon irgendwie mit einer Auslandsbehandlung, denn offensichtlich ist eine Behandlung in Deutschland nicht möglich. Aber es ist ja auch nicht Sinn der Sache, deswegen wieder umziehen zu müssen, und die Einrichtung müsste ja auch irgendwie grenznah liegen damit ich noch in Deutschland wohnen kann um deutsche Sozialleistungen zu bekommen.

Hat sonst noch wer eine Idee?

Verfasst: 21.01.2017, 00:29
von Joebo
Hmm... spannende Frage. Hier würde wahrscheinlich eher der Paragraph 13 Abs. 4 SGB V greifen. Der Rest passt nicht so gut. Denke schon, dass auch eine adäquate Versorgung in Deutschland möglich ist.

Heißt du kannst dir Kosten (maximal die Inlandskosten) abz. Verwaltungskosten/fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung erstatten lassen.
Es sei denn, Behandlungen für diesen Personenkreis im anderen Staat sind auf der Grundlage eines Pauschbetrages zu erstatten oder unterliegen auf Grund eines vereinbarten Erstattungsverzichts nicht der Erstattung.

Hatte den Fall in der Praxis jedoch noch nicht. Was sagen die Anderen?

Verfasst: 21.01.2017, 01:10
von vlac
Hallo,

ich bin zwar kein Krankenkassenmitarbeiter, aber als jemand, der mit der psychiatrischen Versorgung in Deutschland und den Nachbarländern vertraut ist, muss ich sagen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine Einrichtung im Ausland einen Patienten mit Wohnsitz in Deutschland zur Behandlung annimmt. Denn zum einen ist die psychiatrische Versorgung auch in den Nachbarländern nicht besser ausgebaut, als in Deutschland; vielerorts ist sogar das Gegenteil der Fall. Und dann ist es auch so, dass es Sprachbarrieren gibt, die eine solche Behandlung verhindern.

Grundsätzlich ist es so: Die Institutsambulanz ist, wenn sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, auch dazu verpflichtet, eine regelmäßige und den Standards entsprechende Behandlung sicher zu stellen. Sollte Personal über längere Zeiträume ausfallen, muss die Behandlung anderweitig sicher gestellt werden.

Dementsprechend ist der erste Schritt, mit der Ambulanz über die weitere Vorgehensweise zu sprechen, und, falls dort keine Gesprächsbereitschaft bestehen sollte, die Kassenärztliche Vereinigung einzuschalten. Auf eine stationäre Behandlung hast Du nur einen Anspruch, wenn diese dazu geeignet ist, die Symptome der Erkrankung zu lindern oder zu heilen, und ambulante Methoden nicht erfolgversprechend sind. Offensichtlich war aber der Arzt der Ansicht, dass eine solche stationäre Behandlung Deine Symptome sogar verschlechtern würde.

Solltest Du einen niedergelassenen Arzt haben, der die stationäre Aufnahme empfohlen hat, müsstest Du diesen bitten, sich mit der Thematik zu befassen, ob die stationäre Aufnahme notwendig ist.

Verfasst: 21.01.2017, 10:34
von Joebo
Dachte du willst die ambulante Psychotherapie im Ausland durchführen...
Bei den Institutsambulanzen sehe ich eher schwarz, dass die Kasse die Kosten übernimmt...

Verfasst: 21.01.2017, 12:48
von Pichilemu
Ich war ja schon als Kind jahrelang in der kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz in Behandlung, das war aber noch woanders in Deutschland und da funktionierte die Versorgung wenigstens. Also dass ich nicht zur Psychotherapie fähig bin, ist unbestritten, auch eine teilstationäre Behandlung (also Tagesklinik) hatte man damals versucht und musste das nach nur vier Wochen abbrechen, vollstationär kann man unter den Umständen knicken.

Nach meinem 18. Geburtstag riss die Versorgung ab und erst jetzt gibt es zaghafte Versuche, mich wieder in die psychiatrische Versorgung irgendwie einzubinden. Nur da, wo ich jetzt bin, und wo die Termine reihenweise ausfallen - wie soll ich es sagen, da herrscht die Pfälzer Gemächlichkeit. Das will ich natürlich keinesfalls kritisieren, heißt aber, dass ich da keine ernsthafte Hilfe erwarten kann. Nur woanders berufen die sich auf irgendwelche "Krankenhaussprengel" ähnlich den Schulsprengeln und verweigern stur die Behandlung.

An die Kassenärztliche Vereinigung hatte ich tatsächlich geschrieben, ich bekam nur ein Schreiben vom 6. Dezember, man wolle sich darum kümmern, das wars. Seitdem kam nichts mehr.

Verfasst: 21.09.2017, 19:45
von Pichilemu
Die KÄV hat bis heute immer noch nicht geantwortet. Ich überlege ernsthaft, die KÄV auf Beantwortung meines Schreibens gerichtlich zu verklagen.

Gleichzeitig habe ich meine Krankenkasse angeschrieben auf Veranlassung meiner Arztpraxis, weil die denken, dass es sich beim Verhalten der psychiatrischen Klinik um Abrechnungsbetrug handelt. Die wollten nämlich für die Ablehnung meiner Aufnahme in die stationäre Klinik eine Überweisung haben, was mir schon spanisch vorkam und meine Arztpraxis auch abgelehnt hat, weil eine Ablehnung einer Behandlung keine Leistung ist, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Jetzt steht ein Beratungstermin für eine mögliche Aufnahme in die Tagesklinik an (nicht auf meinem Mist gewachsen, ich finde die Idee immer noch unsinnig) und man will auch für den Beratungstermin eine Überweisung haben, das hat meine Arztpraxis wieder abgelehnt und mir geraten sich an die KK zu wenden weil hier der Verdacht auf Abrechnungsbetrug nahe liegen soll.

Es ist auch sehr auffällig dass die Termine in der Institutsambulanz genau so ausfielen dass immer nur ein Termin pro Quartal stattfand. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...