Hilfsmittelkauf über das Internet ... keine Erstattung ?
Verfasst: 14.01.2017, 20:37
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
als Bevollmächtiger eines 89-jährigen Pflegeheimbewohners (Rollstuhlfahrer) habe ich von dessen behandelndem Arzt ein Rezept erhalten. Als Hilfsmittel wurde dort ein Dekubitus-Kissen verschrieben.
Da das örtliche (kleine) Sanitätshaus sich mit der Produktfindung schwertat und der Betroffene immobil ist (Inkontinenz / hohes Übergewicht), habe ich das Produkt nach ausführlichem Preisvergleich bei einem Internet-Sanitätshaus bestellt.( Hmv.Nr des Kissens: 11.39.01.1037)
Die unangenehme Überraschung kam. als ich Rezept und Rechnung bei der Krankenkasse vorlegte. Dort wurde mir bedeutet, dass ich nur bei einem Kassenvertragspartner hätte einkaufen dürfen.
Nun leuchte mir zwar ein, dass solche Vertragspartner für die Kassen als Großkunden u.U. günstigere Preise anbieten. Ich kann allerdings nicht verstehen, dass durch den Kauf bei einem Nicht-Vertragspartner der Erstattungsanspruch vollständig erlischt.
Gibt es einen Ausweg ?
als Bevollmächtiger eines 89-jährigen Pflegeheimbewohners (Rollstuhlfahrer) habe ich von dessen behandelndem Arzt ein Rezept erhalten. Als Hilfsmittel wurde dort ein Dekubitus-Kissen verschrieben.
Da das örtliche (kleine) Sanitätshaus sich mit der Produktfindung schwertat und der Betroffene immobil ist (Inkontinenz / hohes Übergewicht), habe ich das Produkt nach ausführlichem Preisvergleich bei einem Internet-Sanitätshaus bestellt.( Hmv.Nr des Kissens: 11.39.01.1037)
Die unangenehme Überraschung kam. als ich Rezept und Rechnung bei der Krankenkasse vorlegte. Dort wurde mir bedeutet, dass ich nur bei einem Kassenvertragspartner hätte einkaufen dürfen.
Nun leuchte mir zwar ein, dass solche Vertragspartner für die Kassen als Großkunden u.U. günstigere Preise anbieten. Ich kann allerdings nicht verstehen, dass durch den Kauf bei einem Nicht-Vertragspartner der Erstattungsanspruch vollständig erlischt.
Gibt es einen Ausweg ?