Gibt es Unterschiede in die Bundesländer für Botox Genehmig

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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indiaberty
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Gibt es Unterschiede in die Bundesländer für Botox Genehmig

Beitrag von indiaberty » 14.01.2017, 14:51

War die letzten Jahre in der Uni Klinik FFM zu regelmäßigen Botoxbehandlungen
Die BKK beteiligte sich mit 75% an den kosten „of label use“.
Jetzt lebe ich in einem Seniorenheim in Rheinland Pfalz und der Neurologe im Haus teilte mir mit, dass die KK Behandlungen mit Botox in Rheinland Pfalz übernommen werden.
Ich habe kein MS aber eine ausgeprägte hemiparese nach OP Gehirntumor.
Gibt es unterschiedliche Genehmigungen in die Bundesländer.

Joebo
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Beitrag von Joebo » 15.01.2017, 02:15

Es würde mich wundern, wenn es Unterschiede in den Bundesländern gibt. Scheint mir eher an unterschiedlichen Kassen zu liegen.

Der Einsatz von Arzneimitteln außerhalb seiner Zulassung ist gesetzlich nicht verboten. Eine verpflichtende Kostenübernahme kommt jedoch nur in sehr eingeschränkten Fällen in Betracht

http://www.iww.de/aaa/archiv/off-label- ... eil-f21621

Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Kasse im Rahmen einer Kulanz/Einzelfallentscheidung selbst bestimmen, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.

In der Praxis Fälle ich jedoch eine "ganz oder gar nicht Entscheidung".

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 17.01.2017, 14:27

sämtliche kosten für das Pflegeheim werden vom Sozialamt übernommen,
so dass ich keine kosten Beteiligung übernehmen kann.

Wie verhält es sich mit der kosten Beteiligung für die Botox Behandlung.
wer genehmigt eine weiterbehandlung oder muß ich die witerbehandlung abbrechen.
außerdem habe ich eie zuzahlungsbefreiung

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2017, 14:41

indiaberty hat geschrieben:sämtliche kosten für das Pflegeheim werden vom Sozialamt übernommen,
so dass ich keine kosten Beteiligung übernehmen kann.

Wie verhält es sich mit der kosten Beteiligung für die Botox Behandlung.
wer genehmigt eine weiterbehandlung oder muß ich die witerbehandlung abbrechen.
außerdem habe ich eie zuzahlungsbefreiung
Hallo,
wie schon gesagt, das entscheidet die Kasse und wenn du nicht die Kasse gewechselt hast sondern nur deinen Wohnsitz, dann dürfte es an der bisherigen Kostenregelung keine Änderung geben. Diese Entscheidungen werden immer Einzelfallbezogen getroffen und eine Befreiung von den zuzahlungen spielt dabei keine Rolle.
Gruss
Czauderna

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 17.01.2017, 14:50

wie verhällt es sich wenn man kein geld für notwendig behandlung hat.
muß man auf weiterbehandlung verzichten?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2017, 15:21

indiaberty hat geschrieben:wie verhällt es sich wenn man kein geld für notwendig behandlung hat.
muß man auf weiterbehandlung verzichten?
Hallo,
die Kostenübernahmeentscheidung der Kassen richtet sich immer nach der medizinischen Notwendigkeit und nicht danach wer Geld hat und wer nicht, und das ist auch gut so.
Um es anders zu sagen, wenn es keine medizinische Notwendigkeit bzw, eine Alternativbehandlung zu Lasten der Kasse gibt, also die Kasse diese (Privatbehandlung) nicht zahlt, dann muss man darauf verzichten, wenn man es selbst nicht finanzieren kann.
Gruss
Czauderna

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 18.01.2017, 14:24

Es gibt noch ein Problem für mich.
Ich bin von Darmstadt nach Ludwigshafen in ein Seniorenheim gezogen.
Ersparnisse sind alle aufgebraucht, keine Kinder und unterhaltspflichtige
Der Antrag zur kosten Übernahme vom heim liegt verspätet vor und muss noch vom Sozialamt genehmigt werden.
Die Heimleiter sagte mir, dass das Sozialamt evtl. ein heimwechsel nach darmstadt verlangen kann.
Gibt es unterschiedliche Gesetze und Bestimmungen der Sozialämter in verschiedenen Bundesländer
Wie weit gehen Befugnisse von Sozialämter.

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