AU während ALG I - "Lohnfortzahlung" des ALG I ?

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Moderator: Czauderna

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Texis
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AU während ALG I - "Lohnfortzahlung" des ALG I ?

Beitrag von Texis » 10.01.2017, 12:13

Hallo zusammen,

ich bin während des Bezugs von ALG I krank geworden. Die AU wird voraussichtlich länger andauern. Ich habe davon gehört, dass es auch beim ALG I diese 6-Wochen-Grenze gibt, wie es sie im Arbeitsverhältnis gibt.
Soweit ich das verstanden habe, bekomme ich das ALG I in gleicher Höhe in den ersten 6 Wochen weitergezahlt. Dass ich schon beim vorherigen Arbeitgeber Lohnfortzahlung bekommen habe, ist egal, weil die Phase der Arbeitslosigkeit quasi der Regelung eines "neuen Arbeitgeber" entspricht.

Auch nach den 6 Wochen ändert sich nichts an der Höhe, außer dass ich dann kein ALG I mehr bekomme sondern Krankengeld von der Krankenkasse.

Weiß jemand, ob mir die Zeiten der AU während des ALG I gutgeschrieben werden? Ob sich also mein Anspruch auf ALG I um die Dauer der Krankheit hinten heraus verlängert?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 10.01.2017, 12:22

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Gute Frage!

(1x) Alg-Leistungsfortzahlung verbraucht
die Alg-Anspruchsdauer ebenso wie die
Krankengeld-Anspruchsdauer (= 2x).

Unglaublich!

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Pichilemu
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Re: AU während ALG I - "Lohnfortzahlung" des ALG I

Beitrag von Pichilemu » 10.01.2017, 12:52

Texis hat geschrieben:Weiß jemand, ob mir die Zeiten der AU während des ALG I gutgeschrieben werden? Ob sich also mein Anspruch auf ALG I um die Dauer der Krankheit hinten heraus verlängert?
Die Zeiten der Entgeltfortzahlung werden vom ALG-I-Restanspruch abgezogen. Sobald man ins Krankengeld kommt, ruht der Anspruch auf ALG I, bleibt also in der bisherigen Höhe bestehen.

Da man aber während des Krankengeld-Bezugs in die Arbeitslosenversicherung einzahlt hat man nach einem Jahr einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, dann wird wieder alles neu berechnet.

Texis
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Beitrag von Texis » 10.01.2017, 15:24

Danke für Eure Rückmeldungen! :-) Ich habe die Zeit auch genutzt und recherchiert und kann mir die Antwort jetzt selbst geben :-)

Werde ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld I längere Zeit krank, zahlt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld I für die Dauer von 6 Wochen weiter. Das steht in § 146 SGB III. Das entspricht der Entgeltfortzahlung, die auch ein Arbeitgeber leisten würde. Es verbrauchen sich auch die Tage mit Anspruch. Es läuft also alles ganz normal weiter. Außer vielleicht, dass man sich vielleicht nicht bewerben muss oder so, das weiß ich aber nicht genau.

Bin ich noch länger krank als diese 6 Wochen, bekomme ich dann allerdings nach den 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Die Höhe in Euro entspricht dem ALG I weiterhin. Die Arbeitsagentur ist dann erstmal raus. In dieser Zeit, in der ich Krankengeld von der Krankenkasse bekomme, verbraucht sich das ALG I nicht. (§ 156 Abs.1 Nr.2 SGB III).

Und bezogen auf meine Frage: JA, die Tage werden quasi später hinten dran gehängt.

Bin ich dann wieder gesund, muss ich mich sofort bei der Arbeitsagentur so melden, als wäre ich gerade arbeitslos geworden, also am ersten "gesunden Tag" persönlich hingehen etc.

Danke euch !!

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